An der Realschule Winterlingen stehen noch Baumaßnahmen an – es gilt Brandschutzauflagen zu erfüllen. Foto: Retter Foto: Schwarzwälder Bote

Landratsamt und Gemeinde verständigen sich außergerichtlich. Vereinbarungen legen brandschutztechnische Standards fest.

Winterlingen - Einigung in Sachen Brandschutz: Das Landratsamt und die Gemeinde Winterlingen haben sich außergerichtlich über baurechtliche Anordnungen verständigt. Die Gemeinde zieht ihre Verwaltungsklage zurück.

Diesen in nicht öffentlicher Sitzung gefassten Ratsbeschluss hat Bürgermeister Michael Maier in der Ratssitzung am Montag öffentlich gemacht. Die Vorgeschichte: Das Balinger Landratsamt hatte gegen die Gemeinde Winterlingen baurechtliche Anordnungen erlassen; ihr Gegenstand war der Brandschutz, insbesondere an den Schulen. Diese Anordnungen betrachtete die Gemeinde als rechtswidrig: Gesichtspunkte des Bestandschutzes und der Verhältnismäßigkeit seien nicht berücksichtigt worden. "Es kann nicht verlangt werden, dass alle öffentlichen Gebäude ständig dem aktuellsten Stand der Technik entsprechen", erklärte Hauptamtsleiter Ludwig Maag den Standpunkt der Winterlinger Verwaltung. Die Gemeinde hatte deshalb zuerst Widerspruch und dann Klage gegen die Anordnungen eingereicht.

Doch inzwischen hat Winterlingen sich mit dem Landratsamt außergerichtlich geeinigt, weshalb die Gemeinderäte nun ihre Klage zurückzieht. Die getroffenen Vereinbarungen legen brandschutztechnische Standards fest, mit denen beide Seiten leben können. Viele der angemahnten Maßnahmen waren ohnehin überholt – während anderer Baumaßnahmen wurden sie von den Winterlingern gleich mit umgesetzt. Es bleiben aber dennoch einige Dinge zu tun, beispielsweise Maßnahmen an der Realschule, deren Kosten sich in der Größenordnung von etwa 300.000 Euro bewegen. Bis Ende 2019 sollen die noch offenen Punkte bereinigt werden, besagt die Vereinbarung – sobald der Gemeindehaushalt für 2019 beschlossen ist, geht es an die Umsetzung.