Tief hängende Äste und falsch parkende Fahrzeuge machen den Räumfahrzeugen in Schonach zu schaffen. Wenn eine Straße blockiert ist, dreht der Schneepflug um.
Trotz wiederholter Hinweise im Herbst komme es aktuell erneut zu erheblichen Behinderungen für die Räumfahrzeuge, heißt es in einer Pressemitteilung der Gemeinde Schonach.
Tief hängende Äste, die nicht zurückgeschnitten wurden, sowie falsch oder zu eng parkende Fahrzeuge würden die Schneeräumung massiv erschweren. Inzwischen seien bereits erste Schäden an Blinklichtern und Spiegeln der Räumfahrzeuge entstanden.
Die Gemeinde fordere daher alle Anlieger auf, das vorgeschriebene Lichtraumprofil auch im Winter bei schneebeladenen Ästen einzuhalten. Aufgrund der aktuellen Schneemenge wäre es jetzt ein idealer Zeitpunkt, um vor Ort nachzusehen, welche Äste zurückgeschnitten werden müssen, um die Durchfahrt weiterhin zu gewährleisten.
Auch Bilder von aktuellen Einsätzen würden deutlich zeigen, wie problematisch zugeparkte Straßen und tief hängende Äste für den Winterdienst seien. Ein Schneepflug benötige mindestens 3,20 Meter Durchfahrtsbreite, um sicher an einem geparkten Fahrzeug vorbeifahren zu können – ohne diese Breite sei ein gefahrloser Einsatz nicht möglich, verdeutlicht die Verwaltung.
„Wir machen zudem darauf aufmerksam, dass ein Schneepflug gezwungen ist umzudrehen und die betreffende Straße ungeräumt zu lassen, wenn die Durchfahrt blockiert ist“, schreibt die Verwaltung. In solchen Fällen seien die Anlieger dann selbst dafür verantwortlich, den Schnee zu beseitigen und die eigene Zufahrt freizuhalten.
Sollte die Situation sich weiter zuspitzen, sei die Gemeinde gezwungen, Halteverbotszonen einzurichten und der Gemeindevollzugsdienst werde entsprechende Verwarnungen aussprechen.
Räum- und Streupflicht
Zudem erinnert die Verwaltung auch an die Räum- und Streupflicht für Anlieger. Gehwege müssen montags bis freitags bis 7 Uhr, samstags, sonn- und feiertags bis 8 Uhr geräumt und gestreut sein. Die Räum- und Streupflicht endet täglich um 21 Uhr. Ein Verstoß gegen diese Verpflichtung kann zu einem Bußgeld führen. Die Satzung über die Verpflichtung der Straßenanlieger zum Reinigen, Schneeräumen und Bestreuen der Gehwege kann auf der Homepage der Gemeinde Schonach unter www.schonach.de/buergerservice/rathaus/satzungen eingesehen werden.
Die Mitarbeiter im Winterdienst würden ihr Möglichstes geben, um die Straßen bestmöglich befahrbar zu halten. „Dafür brauchen wir jedoch auch die Unterstützung der Bevölkerung. Ein wenig Mithilfe – insbesondere durch Rückschnitt der Äste und verantwortungsbewusstes Parken – trägt wesentlich dazu bei, dass alle sicher durch den Winter kommen“, hofft die Gemeinde auf die Mitwirkung der Bürger.