Alle Infos rund um den Winterdienst bietet die Verwaltung in Schömberg auf ihrer Homepage. Foto: dpa/Jens Büttner

Die Stadt Schömberg informiert ihre Bürger, was diese im Schneefall zu tun haben. Neben der Gemeinde selbst, müssen auch die Einwohner zur Schneeschaufel greifen.

Diese Woche sind über Teile des Zollernalbkreises bereits die ersten Schneeflocken niedergegangen: Der Winter meldet sich an, und damit einhergehend kommen auf die Bürger in Schömberg einige Pflichten zu. Die Verwaltung informiert, was zum Räum- und Streudienst beachtet werden muss.

 

Neben dem Winterdienst, den die Gemeinde nach entsprechendem Einsatzplan durchführt, sind in Teilen auch die Bürger in der Pflicht. „Die Reinigungs-, Räum- und Streupflicht trifft grundsätzlich den Straßenanlieger“, informiert die Verwaltung.

Pächter und Mieter sind gefordert

Darunter fallen alle Anwohner, die Eigentümer und Besitzer von Grundstücken sind, welche an öffentliche Straßen, Wegen oder Plätzen angrenzen. Als Besitzer gelten auch Mieter und Pächter. Meist wird in Mehrparteienhäusern eine Regelung unter den Mietern gefunden. Wichtig ist nur, dass es erledigt wird.

Zudem erinnert die Schömberger Stadtverwaltung eindringlich auf ihrer Internetseite: „Als Straßenanlieger gilt auch derjenige, dessen Grundstück nicht direkt an die Straße angrenzt, sondern, wenn zwischen Grundstücksgrenze und Straßenrand ein nicht mehr als zehn Meter breiter, öffentlicher Geländestreifen liegt.“

Bitte der Stadt: möglichst kein Salz

Auch entlang von Bauplätzen und anderen nicht bebauten Grundstücken – im Ort – muss geräumt und gestreut werden. Auf dem entsprechenden Gehweg muss ein anderthalb Meter breiter Gehweg freigeräumt werden, „so dass Begegnungsverkehr stattfinden kann“, wie es heißt. Wenn kein Gehweg vorhanden ist, sollte sich der Anwohner nicht zu früh freuen, da in diesem Fall ein Teil der Straße von Schnee befreit werden muss.

Die Räum- und Streupflicht besteht laut Stadtangaben montags bis freitags bis 7 Uhr, samstags bis 8 Uhr und sonn- und feiertags bis 9 Uhr. Schneit es über den Tag hinweg weiter, müssen Anlieger ihren Bereich bis 21 Uhr frei halten. „Für das Streuen ist möglichst kein Salz, sondern abstumpfendes Material, wie Sand, Splitt oder Asche, zu verwenden“, so der Appell der Stadt.

Gefällstrecken haben Vorrang

Das Bürgermeisteramt gehe zwar davon aus, dass jeder Bürger seiner Verpflichtung im Winter nachkommt. Wer aber ordnungswidrig handelt und sich weigert, die Schneeschaufel in die Hand zu nehmen, dem droht ein Bußgeld – bis zu 500 Euro.

Straßen und Wege, die im Besitz der Stadt sind, werden von dieser geräumt. „Hierbei haben Straßen mit einer hohen Verkehrsbedeutung, gefährliche Straßen und Steil- und Gefällstrecken Vorrang“, heißt es.

Die Stauseestadt appelliert nicht nur an die Bevölkerung, möglichst wenig Salz beim Streuen zu verwenden, sondern verfolge im Sinne des Umweltschutzes das Konzept, vorzugsweise auf Splitt oder anderes abstumpfendes Material zurückzugreifen. „Salz wird nur zum Einsatz gebracht, wo es aus Sicherheitsgründen unerlässlich ist.“

Ein letzter Hinweis geht noch an die Autofahrer in Schömberg. Damit die Räumfahrzeuge besser Durchkommen, bittet die Verwaltung darum, Fahrzeuge, soweit möglich, nicht auf der Fahrbahn, sondern auf dem eigenen Grundstück abzustellen. Wenn all diese Vorgaben und Wünsche berücksichtigt werden, dürfte die Stauseestadt gut durch den Winter kommen – sollte dieser schneereich ausfallen.

Splittmaterial zur kostenlosen Bedienung

Schömberg
In Schömberg können sich Privathaushalte an folgenden Standorten mit Splittmaterial versorgen: Einfahrt Baugebiet „Kochenwinkel“ (Keltenweg), Bahnhofstraße, Haldenstraße/Grünbühlstraße, Friedhofseingang Friedhofparkplatz Suppenlochgasse sowie bei der Palmbühlkirche

Schörzingen
Auch in Schörzingen gibt es die Möglichkeit in der Obere Gasse bei der Pfarrscheuer, bei der Festhalle und in der Hauptstraße/Birkenweg.