Wenn die ersten Schneeflocken fallen, sind die technischen Betriebe der Stadt Horb bereit für den Winter. Die Salzlager sind mit 200 Tonnen Streusalz gefüllt.
Zu streuen sind mehr als 730 Fahrbahnen, Plätze und Anlagen mit mehr als 193 Kilometern Länge. Hinzu kommen 200 Wege und Gehwege mit einer Gesamtlänge von mehr als 18 Kilometern, die im kommenden Winter von der Stadt frei zu halten sind. Dementsprechend wurden in Absprache mit den einzelnen Ortschaften die Räum- und Streupläne fortgeschrieben und nach Dringlichkeit in drei Dringlichkeitsstufen geordnet.
Als Erstes werden nach Angaben der Stadt stets die Straßen mit starkem Verkehr und die gefährlichen Fahrbahnstellen geräumt und gestreut, danach die innerörtlichen Haupterschließungsstraßen. Anschließend kümmern sich die Räum- und Streufahrzeuge um die übrigen Erschließungsstraßen.
Die Stadtverwaltung schreibt in einer Mitteilung: „Bitte haben Sie also Verständnis, dass nach Schneefällen und bei Eisglätte die Räumfahrzeuge nicht überall gleichzeitig sein können. In den Nebenstraßen ist somit jederzeit mit Schnee und Eisglätte zu rechnen.“
Schneereste auf frisch gereinigtem Gehweg
Weiter heißt es: „Ab und zu kommt es auch vor, dass gerade dann, wenn Sie mit dem Räumen fertig sind, das Räumfahrzeug vorbeifährt und Sie danach erneut Schneereste auf Ihrem frisch gereinigten Gehweg vorfinden. Leider ist es den Mitarbeitern des Winterdienstes nicht möglich, vor jeder Einfahrt das Räumschild zu heben. Zudem benötigen die Winterdienstfahrzeuge eine gewisse Mindestgeschwindigkeit zum Räumen und Streuen.“
Stichstraßen können vom Winterdienstfahrzeug nur geräumt werden, wenn die Fahrbahnbreite ausreicht, eine Wendefläche und Platz für die Schneelagerung vorhanden sind.
Mehr als 30 Mitarbeiter des im Einsatz
Bei Schnee und Eis sorgen mehr als 30 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Bauhofs Hand in Hand mit sechs beauftragten Privatunternehmen von teilweise 3 Uhr nachts bis nach 21 Uhr am Abend für eine möglichst gefahrlose Nutzung öffentlicher Straßen und Wege im Stadtgebiet. Dafür steht ihnen ein Fuhrpark mit zwölf Großfahrzeugen und Kleinschleppern zur Verfügung. Aufgrund der örtlichen Gegebenheiten müssen viele Wege sogar von Hand geräumt und gestreut werden.
Beim Streuen auf den Fahrbahnen wird auf ein annehmbares Verhältnis zwischen Sicherheit und Umweltschutz geachtet. Mithilfe moderner Gerätetechnik verwendet der Bauhof neben Trockensalz auch Feuchtsalz (Sole) und reduziert dadurch die eingesetzte Salzmenge erheblich, fördert eine schnelle Tauwirkung und minimiert Verluste durch Verwehungen. Auch abstumpfende Streustoffe wie Splitt werden an bestimmten Stellen eingesetzt.
Wann die Räumpflicht besteht
Der Winter ist aber ebenso eine Herausforderung für alle Anlieger, deren Grundstücke an Wege und öffentliche Flächen grenzen. Die Stadtverwaltung schreibt: „Im Interesse unserer Mitmenschen obliegt Ihnen die Verantwortung für das Schneeräumen und das Beseitigen von Schnee- und Eisglätte zu folgenden Zeiten: Die Gehwege und die sonstigen Flächen müssen werktags bis 7 Uhr, sonn- und feiertags bis 8.30 Uhr so geräumt und gestreut sein, dass zwei Fußgänger gefahrlos aneinander vorbeigehen können (mindestens jedoch 1,50 Meter). Wenn nach diesem Zeitpunkt Schnee fällt oder Schnee- beziehungsweise Eisglätte auftritt, ist bei Bedarf wiederholt zu räumen und zu streuen. Diese Pflicht endet um 21 Uhr.
Bitte räumen Sie den Schnee nicht auf die Straße, sondern wallartig an die Gehwegkante, damit bei Tauwetter ein guter Wasserablauf gewährleistet ist und halten Sie Straßeneinlaufschächte frei. Wenn möglich, entfernen Sie Eiszapfen und Schneeanhäufungen auf den Dächern, so können diese beim Herabfallen keine vorübergehenden Passanten verletzen.
Zum Bestreuen ist abstumpfendes Material wie Sand und Splitt zu verwenden. Salz oder sonstige auftauende Stoffe dürfen nur ausnahmsweise dann gestreut werden, wenn die Glätte nicht auf andere zumutbare Weise beseitigt werden kann. Wenn der Schnee geschmolzen ist, fegen Sie die restlichen Streumittel weg und entsorgen diese über den Restmüll.“
Befreiung von der Pflicht ist nicht möglich
Noch etwas gibt die Stadtverwaltung zu bedenken: „Wünschenswerte Rücksicht und ein umsichtiges Miteinander gelten auch den vielen älteren, kranken oder körperlich beeinträchtigten Mitbürgern, die allein und ohne fremde Hilfe ihrer Räum- und Streupflicht nicht nachkommen können. Eine Befreiung von dieser Pflicht ist leider nicht möglich. Es ist daher erfreulich, wenn sich Personen finden, die durch ihre Umsicht und aktive Mithilfe den genannten Personenkreis in ihrem Umfeld unterstützen.“
Da Schnee in Horb einfach zum Winter dazu gehöre, sei eine gewisse Eigenverantwortung entscheidend. Durch eine vorsichtige und vorausschauende Fahrweise, Verzicht auf Fahrten bei starkem Schnee und Eis, Benutzung von geeigneten Winterreifen und das Tragen guten Schuhwerks könne man das persönliche Unfallrisiko minimieren.
Die Stadt schreibt: „Geben Sie Räumfahrzeugen Vorfahrt und denken Sie bitte auch beim Parken Ihres Fahrzeugs an den Winterdienst. Die Streufahrzeuge können häufig in den engeren Straßen nicht eingesetzt werden, da parkende Fahrzeuge die Durchfahrt verhindern. Beachten Sie dabei, dass ein Schneepflug bis zu 3,50 Meter breit ist. Das entspricht etwa einer Durchfahrtsmöglichkeit in der Breite von zwei Pkws nebeneinander.“
Ansprechpartnerin für Fragen
Wer Fragen zur Räum-Streupflicht hat, kann sich an Nadine Schütz unter Telefonnummer 07451/901-261 oder E-Mail n-schuetz@horb.de wenden. Weitere Informationen finden Sie auch online unter www.horb.de. Dort gibt es außerdem die vollständige Streupflicht-Satzung zum Download.