Wenn die ersten Schneeflocken fallen, liegt es an der Stadt, die Straßen geräumt und sicher zu halten. Foto: Pfister

Der Winter steht vor der Tür und damit stellt sich wieder die Frage: Wie sieht es mit dem Winterdienst in der Stadt aus? Sonja Kissner vom Stadtbauamt gibt Antworten – und wendet sich mit einer Bitte an die Bürger.

Wenn die Temperaturen sinken und die ersten Schneeflocken fallen, liegt es an der Stadt, die Straßen geräumt und sicher zu halten.

 

In den vergangenen Jahren kam es zeitweise zu Räumungsproblemen aufgrund unerwartet hoher Schneefälle – und es kam zu Beschwerden. Damals betonte die Stadt, die Bauhofmitarbeiter seien stets bemüht, die Wege immer frühzeitig für die Bürgerinnen und Bürger zu präparieren und bat um Verständnis, dass nicht rund um die Uhr ein komplett eisfreier Zustand bestehe.

Auch in diesem Jahr kümmern sich die Stadt Burladingen und der Bauhof bestmöglich darum, in den frostig weißen Monaten für Sicherheit auf den Straßen zu sorgen.

„Das Stadtbauamt, das den Winterdienst koordiniert, hat im Frühbezug schon etwa 1000 Tonnen Salz bestellt“, sagt Sonja Kissner vom Stadtbauamt. Das Salz sei inzwischen auch schon eingelagert und die Einsatzpläne der Bauhof-Mitarbeiter gedruckt. Wie im vergangenen Jahr stehen für das Stadtgebiet zusätzlich wieder sechs Räumungsunternehmen bereit. „Wir hoffen, dass alles ohne größere Ausfälle läuft.“

Auch Hausbesitzer und Mieter haben Pflichten

Der städtische Bauhof müsse lediglich noch die Fahrzeuge für den Winterdienst situationsbedingt umrüsten – ansonsten sei man vorbereitet.

„Die Bereitschaft zum Inkraftsetzen des Winterdienstes wird je nach Wettervorhersage kurzfristig durch das Stadtbauamt bekannt gegeben“, erklärt Kissner.

Aber nicht nur die Stadt hat Pflichten – auch Hausbesitzer und Mieter müssen beim Thema Wintersicherheit mithelfen und ihre Grundstücke und angrenzende Gehwege räumen – hierzu zählen für die Burladinger auch Fahrbahnränder von Straßen ohne einen erkannbaren abgeteilten Gehweg. Ansonsten drohen Bußgelder.

Im Zweifelsfall zahlt die Versicherung nicht

Im Schadensfall können Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüche auf die Verantwortlichen zukommen. Sollte dann festgestellt werden, dass das Grundstück oder der Gehweg vor dem Haus nicht geräumt worden sind, können Versicherungen, die Zahlung verweigern. Somit bleiben die Verantwortlichen im schlechtesten Fall auf den Kosten sitzen.

Kissner merkt an: „Der Schnee sollte nach Möglichkeit nicht auf die Straße geschaufelt werden, denn dann könnte es passieren, dass er von den Räumfahrzeugen in die Einfahrt zurück geschoben wird.“

In der Regel besteht die Räumpflicht für die Bürger zwischen 7 und 20 Uhr, an Sonn- und Feiertagen zwischen 9 und 20 Uhr. Als Streumittel sind Sand oder Kies erlaubt, Streusalz nur in Ausnahmefällen.

An die Winterreifen denken

„In den kommenden Tagen sollte es außerdem selbstverständlich sein, dass jeder Autofahrer seine Winterreifen montiert, damit er so seinen Beitrag für ein sicheres Vorwärtskommen geleistet hat“, betont Kissner und verweist auf das Alpine-Symbol (kleiner Berg mit einer Schneeflocke darin), mit welchem Winterreifen seit dem 1. Oktober gekennzeichnet sein müssen. Hier drohen bei Missachtung der Regel 120 Euro Bußgeld.

„Aber auch Fußgänger und Radfahrer sollten besonders aufmerksam sein, wenn es frostig wird oder schneit“, führt Kissner weiter aus.