Wer ist fürs Räumen zuständig und womit darf gestreut werden? Die Stadt Schramberg erklärt, was Bürger beim Winterdienst beachten müssen.
Glatteis und Schnee sorgen im Winter immer wieder für rutschige Gehwege und bei vielen Bürgern für Unsicherheit. Darf ich Salz streuen oder nicht? Welche Mittel sind erlaubt? Und wer ist eigentlich zuständig? Auf Anfrage unserer Redaktion hat die Stadt Schramberg nun klargestellt, welche Regeln gelten.
Grundlage für den Winterdienst ist in Schramberg die sogenannte Streupflichtsatzung. Wie Pressesprecher Hannes Herrmann erklärt, sind innerhalb der geschlossenen Ortslage – einschließlich der Ortsdurchfahrten – grundsätzlich die Straßenanlieger verantwortlich. „Dort ist festgeschrieben, dass die Straßenanlieger dafür verantwortlich sind, Gehwege und die in der Satzung genannten Flächen zu reinigen sowie bei Schnee zu räumen und bei Schnee- und Eisglätte zu streuen“, so Herrmann. Ziel sei es, dass Fußgänger die Gehwege bei angemessener Vorsicht möglichst sicher benutzen können.
Einsatz von Salz ein Streitpunkt
Ein häufiger Streitpunkt ist der Einsatz von Salz. Hier ist die Regelung eindeutig: „Nach Paragraf sechs Absatz drei der Streupflichtsatzung ist die Verwendung von auftauenden Streumitteln, unter anderem Streusalz, verboten“, betont Herrmann.
Das gilt grundsätzlich auch bei Schnee- und Eisglätte. Ausnahmen, etwa für Privatpersonen bei Eisregen oder besonders gefährlichen Stellen, sieht die Satzung nicht vor.
Abstumpfende Materialien sind vorgeschrieben
Hintergrund des Verbots sind vor allem Umwelt- und Gewässerschutz sowie Schäden an Pflanzen, Tieren und Bausubstanz. Statt Salz müssen Anlieger auf sogenannte abstumpfende Materialien zurückgreifen. „Die Satzung schreibt vor, dass zum Bestreuen abstumpfendes Material wie Sand, Splitt oder Asche zu verwenden ist“, teilt Herrmann mit. Diese Mittel erhöhen die Rutschfestigkeit, ohne Eis und Schnee chemisch aufzutauen.
Nicht erlaubt sind laut Stadt alle „auftauenden Streumittel“. Darunter fallen neben klassischem Streusalz auch salzhaltige Granulate oder andere chemische Auftaumittel.