Bevor auf Gemarkung Starzach ein Windrad gebaut wird, muss natürlich geprüft werden ob auf der Fläche Rotmilane ihre Horste haben. Foto: Strobel

Der planerisch angedachte aber letztendlich nicht realisierte Bau von Windräder auf der "Hohwacht" hat in jüngerer Vergangenheit in Haigerloch für viele Debatten gesorgt. Jetzt dürfte ein ähnliches Projekt in Starzach genauso diskutiert werden.

Haigerloch-Starzach - Der Starzacher Gemeinderat wird nämlich am Montag, 24. Oktober, in öffentlicher Sitzung über den Bau eines Windradparks auf der Hochfläche zwischen Bierlingen und Felldorf sprechen.

Das ist insofern für Haigerloch interessant, weil die Windräder – die Rede ist von bis zu zehn Stück – an den Gemarkungsgrenzen zu Bad Imnau und Trillfingen stehen.

Ja, man habe am Mittwoch, 19. Oktober, darüber im nichtöffentlichen Teil der Ortschaftsratssitzung gesprochen, bestätigt Ortsvorsteher Robert Wenz auf Anfrage unserer Zeitung. Zuvor stand er im Dialog mit der Stadtverwaltung und hat sich von ihr mit Informationen zu dem geplanten Projekt in der Nachbarkommune versorgen lassen.

Imnauer Ortschaftsrat wartet ab

Und die Reaktion? Da eine Inbetriebnahme der Windkraftanlagen nach jetziger Zeitschiene erst für 2029 vorgesehen sei und sich der Starzacher Gemeinderat am Montag erst einmal grundsätzlich mit dem Thema befasse, warte man in Bad Imnau das Ergebnis dieser Sitzung ab, fasst Wenz die Stimmungslage im Ortschaftsrat zusammen. Wenn ein Verfahren eingeleitet werde, habe die Stadt Haigerloch im Zuge der öffentlichen Anhörung ohnehin die Möglichkeit, sich zu diesem Windpark zu äußern.

Auch im Trillfinger Ortschaftsrat,der zeitgleich am Mittwoch getagt hatte, sorgte das Projekt knapp jenseits der Landkreisgrenze nach Informationen unserer Zeitung für Gesprächsstoff. Auch dort wurde über die Pläne aber zunächst einmal nicht-öffentlich gesprochen.

Pläne mittlerweile öffentlich

Wobei Geheimniskrämerei mittlerweile nicht mehr zwingend notwendig ist, denn die Gemeinde Starzach hat inzwischen auf ihrer Homepage die Unterlagen für die nächste Gemeinderatssitzung publiziert. Dort gibt unter den Tagesordnungspunkten 13 und 14 detaillierte Angaben zu dem geplanten Windpark-Projekt.

Laut diesen Angaben wollen die Stadtwerke Tübingen GmbH ("swt") in Kooperation mit vier lokalen Energiegenossenschaften (Bürger-Energie Tübingen eG, erneuerbare Energien Rottenburg eG, ErneuerbareEnergien Neckar-Alb eG, Ökumenische Energiegenossenschaft Baden-Württemberg eG) Träger des Projektes sein.

Auf fünf Hektar Fläche

Die von der Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg (LUBW) ausgewiesene Potenzialfläche für Windkraft auf Gemarkung Starzach ist etwa 440 Hektar groß, von denen die "swt" etwa 240 Hektar "beplant". Die Projektfläche liegt teilweise auf Flurstücken in Gemeindeeigentum, eine größere Fläche auf Privateigentum werde laut Gemeindeverwaltung Starzach derzeit über einen Pachtvertrag gesichert.

Allerdings würde der eigentliche Windpark deutlich weniger Platz als die zuvor genannten Zahlen einnehmen. Jede einzelne Windenergie-Anlage (WEA) beansprucht eine Fläche von etwa 5000 Quadratmeter – der gesamte Park mit rund zehn WEA würde sich demnach auf einer Fläche von fünf Hektar ausbreiten.

Naben in 175 Meter Höhe

Die zum Teil aus Äckern und zum Teil aus Wald bestehende Potenzialfläche bei Felldorf und Bierlingen ist laut Kommune auch deshalb ein "sehr interessanter Windanlagenstandort", weil sich die Anlagentechnik sowie die Förderung durch geänderte gesetzliche Rahmenbedingungen verbessert haben. So wurden im Erneuerbare-Energie-Gesetz (EEG) erhöhte Korrekturfaktor bei Schwachwindstandorten verankert.

Die zu errichtenden WEA, sollen nach weiteren Angaben der Gemeindeverwaltung Starzach vom Typ Vestas 172 sein. Dieser Typ (Nabenhöhe 175 Meter) eignet sich offenbar gut für Standorte mit relativ schwachem Wind.

Die Zeitschiene:

Die Entwicklung eines Windparks braucht Zeit. Demgemäß wurde für das Projekt auf Gemarkung Starzach eine Zeitschiene entwickelt.

1.  Avifaunistische Untersuchungen (Stichwort Rotmilan): diese sollen im Winter 2022/23 gestartet und daher im November 2022 beauftragt werden. Erster Schritt ist eine Horstkartierung, die nur bei laubfreien Verhältnissen durchgeführt werden kann. Falls das Zeitfenster verpasst wird, muss ein Jahr gewartet werden; Dauer der Untersuchung: etwa 18 Monate.

2. Windmessung, Standortoptimierung: Diese könnte im Jahr 2023 erfolgen; Dauer: etwa zwölf Monate.

3. Genehmigungsverfahren: nach Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) und Bestandskraft der Genehmigung (abhängig von Klageverfahren); angesetzt für die Jahre 2024 bis 2027; Dauer: 24 + x Monate.

4. Ausschreibung und Bundesnetzagentur-Zuschlag: in den Jahren 2026/27; Dauer: etwa ein bis zwei Monate.

5. Baubeginn: in den Jahren 2027/28; Dauer: sechs bis zwölf Monate.

6. Inbetriebnahme: geplant in den Jahren von 2027 bis 2029.