Fragen rund um den geplanten Windpark sowie die Befürchtungen um das Thema „Windkraft“ konnten in persönlichen Gesprächen an die Mitarbeiter gerichtet werden. Foto: WAGNER Foto-Media

Der geplante Windpark Waldachtal war das Thema einer Informationsveranstaltung. Fragen konnten in der Veranstaltung und danach gestellt werden.

In persönlichen Gesprächen stellten sich die Mitarbeiter der „Alterric Deutschland GmbH“ im Anschluss der Informationsveranstaltung zum geplanten Windpark (WP) Waldachtal am vergangenen Freitag den Fragen der Besucher.

 

Ein zentrales Thema bei Windenergieprojekten ist der Schutz der Anwohner und der Natur. Direkte Anwohner befürchten dabei oftmals einen erhöhten Schattenwurf oder gewisse Schallemissionen durch die Windkrafträder.

Gesetzlich festgelegte Grenzwerte für Schall

Die durch Windkraftanlagen wahrnehmbaren Schallpegel dürfen gesetzlich festgelegte Grenzwerte nicht überschreiten, die in der Verwaltungsvorschrift „TA Lärm“ (Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm) festgeschrieben sind. Nachts beträgt dieser Wert in allgemeinen Wohngebieten 40 dB(A) und in Außenbereichen 45 dB(A). Eine Lautstärke von 40 dB(A) entspricht einem ruhigen Büro, dem Summen eines Kühlschranks oder einem leisen Gespräch.

Im Zuge des Genehmigungsverfahrens werden Schallimmissionsprognosen erstellt, die den lautesten Betriebszustand, und die ungünstigsten meteorologischen Bedingungen berücksichtigen. Werden dabei Überschreitungen festgestellt, ist der Betrieb der Windenergieanlagen nur dann zulässig, wenn diese in einem leiseren Modus betrieben werden.

Was den Schattenwurf eines Windrades anbelangt, wurden ebenfalls Grenzwerte festgelegt. Die Länge und der Verlauf des Schattens hängen vom tages- und jahreszeitbedingten Stand der Sonne und der geografischen Ausrichtung der Anlage ab. Der längste Schatten fällt kurz nach Sonnenaufgang in Richtung Westen und kurz vor Sonnenuntergang in Richtung Osten. Betroffene des Schattenwurfs werden im Rahmen des Genehmigungsverfahrens ermittelt und die Daten überprüft. Dabei wird in einer Schattenwurfprognose die astronomisch maximal mögliche Störstanddauer auf umliegende Wohngebäude ermittelt. Die Störstanddauer ist auf maximal 30 Stunden im Jahr begrenzt.

Auch für Schlagschatten gibt es einen Grenzwert

Der durch drehende Rotoren verursachte Schlagschatten ist auf einen Grenzwert von maximal 30 Minuten am Tag limitiert. Sollten im Gutachten Überschreitungen in Bezug auf die maximal mögliche Schattenwurfdauer festgestellt werden, so sollen die Windenergieanlagen mit einer Abschaltautomatik ausgestattet werden. Diese ermittelt anhand meteorologischer Parameter, wann eine Überschreitung vorliegt und nimmt in diesem Fall die Abschaltung der Anlage vor.