Der Gemeinderat hat in seiner jüngsten Sitzung sein Einvernehmen gegenüber des Genehmigungsantrages zum Windpark Linach versagt. Steht das Windparkprojekt jetzt auf der Kippe?
Die Pläne um die beiden Windparks Linacher Höhe mit drei und Rappeneck mit fünf Windkraftanlagen mit Anlagenhöhen von 250 bis 260 Metern beschäftigen die Einwohner in besonderer Weise. Der Gemeinderat versagte nun sein Einvernehmen zum Genehmigungsantrag für den Windpark Linacher Höhe mit dem Hinweis auf fehlende Informationen zur Zuwegung.
Hinter dem Windkraftprojekt stehen mehrere Personen aus dem oberen Bregtal, die die Gewinnung alternativer Energie in der Region voranbringen möchten und sich in Form der Siventis Windenergie zusammengetan haben. Als Projektentwickler hat Siventis den in diesem Bereich erfahrenen Stromversorger Badenova mit ins Boot geholt.
Sebastian Schüßler, Leiter der Projektentwicklung Windenergie bei Badenova, betont, dass die notwendigen Informationen zur Zuwegung im vorliegenden immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsantrag genannt sind. Wohlgemerkt: Bei diesem Antrag gehe es um die „betriebliche Zuwegung“, also die Erreichbarkeit der Anlagen während ihres Betriebs. Und da reiche zu Wartungs- und Service-Leistungen ein Sprinter-Fahrzeug aus. In diesem Zusammenhang werde im Antrag der Kirchweg bei Linach erwähnt, der auf den Höhenrücken führe, auf dem sich die drei Anlagen befänden.
Kirchweg soll für betriebliche Zuwegung ausreichen
Siventis-Geschäftsführer Benjamin Kienzler ergänzt, dass das bestehende öffentliche Wegenetz für die betriebliche Zuwegung ausreiche. Der Kirchweg also hierfür nicht ausgebaut werden müsse. Und dort, wo vom Kirchweg weitere Wege zu den Windkraftstandorten über privates Gelände führten, seien die Verträge mit den Eigentümern gesichert.
Die betriebliche Zuwegung ist also aus Sicht von Badenova und Siventis geklärt und im Genehmigungsantrag formuliert.
Etwas anderes sei die Zuwegung während der Bauphase des Windparks. Informationen zu dieser Zuwegung, bei der mit größerem Gerät angefahren werde, seien aber nicht Bestandteil einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung, sondern Teil des so genannten Waldumwandlungs-Verfahrens, informiert Schüßler.
Dieser Antrag würde separat in einem zweiten Schritt gestellt. Was die bauliche Zuwegung angehe, würden mehrere Möglichkeiten derzeit geprüft, darunter spiele auch der Kirchweg eine Rolle.
Für Baufahrzeuge und Anlieferung der Windparkteile muss Wald zeitweise weichen
Von einer Waldumwandlung wird laut Schüßler deshalb gesprochen, weil Waldfläche für eine gewisse Zeit in eine andere Fläche umgewandelt werde, um eine Zuwegung für die Materialien und Baufahrzeuge zu ermöglichen.
Schüßler und Kienzler gehen davon aus, dass trotz der jüngsten Entscheidung des Furtwanger Gemeinderats das Windparkprojekt umgesetzt werden kann und das Landratsamt den immissionsschutzrechtlichen Antrag „in den nächsten Monaten“ bewilligen wird. Schüßler bestätigt einen engen Austausch mit dem Landratsamt, damit dieses alle notwendigen Unterlagen erhalte. Das Landratsamt sei bei seinen Entscheidungen an bundesgesetzliche Vorgaben gebunden. Dem Verfahren liege ein gewisser Automatismus vor, „damit es voran geht“. Das sei auch im Interesse der Kommunen.
Schüßler ist ebenfalls zuversichtlich, dass der Waldumwandlungsantrag bis Herbst bewilligt wird. Je nachdem, wann der positive Bescheid erfolge, könne im Winter 2026/27 oder das Jahr darauf, also im Winter 2027/28 mit den vorbereitenden Rodungsarbeiten begonnen werden. Baumfällarbeiten seien nur im Winter möglich. Schüßler vermutet eine Inbetriebnahme des Windparks Linacher Höhe Ende 2028.
Mit der Fertigstellung des Windparks Rappeneck rechnet er im Jahr 2029.
Was das Landratsamt dazu sagt
Stellungnahme
Auf die Frage, ob das Windparkprojekt Linacher Höhe durch die jüngste ablehnende Entscheidung des Gemeinderats ins Stocken gerate, meint Pressesprecherin Heike Frank vom Landratsamt Schwarzwald-Baar: „Im Moment kann dieser Punkt noch nicht abschließend beurteilt werden“. Und weiter informiert sie: „Das Landratsamt wird eingehend prüfen, ob die Versagung des Einvernehmens rechtens ist, und hat hierzu bereits Kontakt mit dem Regierungspräsidium Freiburg aufgenommen“. Für den Windpark Linach müsse sowohl an den Standorten der Windenergieanlagen (WEA) als auch auf der Zuwegung zu den Anlagen Wald gerodet werden. Für die Rodungen (Waldumwandlung) sei eine Umwandlungsgenehmigung erforderlich. Hinsichtlich der Rodungen an den Anlagenstandorten werde die Umwandlungsgenehmigung als „die Anlage (WEA) betreffende behördliche Entscheidung“ (wie zum Beispiel auch die Baugenehmigung) in der immissionsschutzrechtlichen Genehmigung des Landratsamtes berücksichtigt. Für die Rodungen auf der (parkexternen) Zuwegung außerhalb der Anlagenstandorte müsse eine gesonderte Umwandlungsgenehmigung durch das Regierungspräsidium erteilt werden. „Deshalb kann das Landratsamt die immissionsschutzrechtliche Entscheidung für den Windpark ohne Darstellung der parkexternen Zuwegung treffen, da diese im Verfahren beim Regierungspräsidium zu prüfen ist“, stellt Frank die Unabhängigkeit der beiden Anträge, der immissionsschutzrechtlichen Genehmigung und dem Waldumwandlungs-Verfahren, dar. Wie geht das Verfahren nun weiter? Darauf das Landratsamt: „Die Stellenanhörung wird fortgeführt. Anschließend müssen die eingegangenen Stellungnahmen und Einwendungen geprüft und bewertet werden. Liegen alle Genehmigungsvoraussetzungen vor, kann die Genehmigung erteilt werden. Falls Versagungsgründe (zum Beispiel das rechtmäßig versagte Einvernehmen der Gemeinde) vorliegen, müssen diese entweder ausgeräumt werden oder muss die Genehmigung versagt werden“. Sofern die Prüfung ergebe, dass das Einvernehmen der Gemeinde zu Unrecht versagt wurde, werde das Landratsamt Kontakt mit der Stadt Furtwangen aufnehmen.