Ein Windpark soll im Neuhäuslewald bei Villingen errichtet werden. (Symbolfoto) Foto: © engel.ac – stock.adobe.com

Das planungsrechtliche Go für den Windpark sollte der Gemeinderat im September geben, die Entscheidung wurde vertagt, aus gutem Grund. Und der kommt aus Herzogenweiler.

Eigentlich stand das Thema Windpark im Neuhäuslewald auf der Tagesordnung der Gemeinderatssitzung am 24. September.

 

In der Sitzung sollte das Gremium über den Gestattungsvertrag mit der österreichischen „ImWind Neue Energien GmbH“ einen Beschluss fassen.

Doch kurzfristig wurde die wichtige Weichenstellung für das Großprojekt vertagt. Zu den Hintergründen äußerte sich Madlen Falke, Pressesprecherin der Stadt Villingen-Schwenningen, auf Anfrage unserer Redaktion: Kurz vor der Sitzung habe sich noch Informations- und Beratungsbedarf von Seiten des Gemeinderats ergeben, „den wir in der Kürze der Zeit nicht bedienen konnten“.

Thema im November erneut auf der Agenda

Das Fachamt bereite diese Informationen nochmals auf und das Thema komme im November erneut auf die Agenda.

Dem Vernehmen nach gab es den angesprochenen Informations- und Beratungsbedarf jedoch deshalb, weil aus dem kleinen Stadtbezirk Herzogenweiler Bedenken, genauer gesagt, Wünsche bezüglich eines der Standorte gegeben habe. Eine der insgesamt etwa zehn Windkraftanlagen soll den Bürgern zu nahe an der nächsten Bebauung liegen.

Deshalb der Wunsch, diesen Standort noch einmal zu überdenken und ihn weiter entfernt von den ersten Herzogenweiler Häusern zu planen. Ein Wunsch und nicht mehr, weil die gesetzlich vorgeschriebenen Abstände von Windkraftanlagen zur nächsten Bebauung eingehalten wurden. In der Ortsverwaltung Herzogenweiler wollte man sich zu dem Thema nicht äußern.

Während diese Diskussionen noch nicht abgeschlossen sind, bleibt an anderer Stelle die massive Kritik an dem von der Stadt priorisierten Terrain bestehen, das im Westen des Neuhäuslewaldes liegt. Auch nach der Sitzung des Regionalverbandes Schwarzwald-Baar-Heuberg Ende September, als es um die Ausweisung von Vorrangflächen für Windkraftanlagen ging, wurde die von der Stadt VS ins Auge gefasste Fläche nicht in die Regionalplanung mit aufgenommen. Mit dem Argument, dass das Projekt mit dem Artenschutz auf Kollisionskurs gehe.

Areal liegt in der Schutzfläche für Auerwild

Das favorisierte Areal der Stadt liege in einer EU-Schutzfläche für Auerwild und mache aufwendige Gutachten nötig. Könnten Auerhähne und -Hühner das Projekt ausbremsen? Entsprechende Gutachten im Rahmen eines Bebauungsplanverfahrens werden diese Frage wohl beantworten.

Welches Terrain das Richtige ist? Auch der Arbeitskreis des Landesnaturschutzverbandes (LNV) hat im Auftrag des LNV-Landesverbands und unter Beteiligung von BUND (Bund für Umwelt und Naturschutz) und Nabu (Naturschutzbund Deutschland) schon längst Stellung bezogen, sieht den Artenschutz in Gefahr und „dabei bleiben wir auch“, so Katharina Baudis, BUND-Geschäftsführerin für die Region Schwarzwald-Baar-Heuberg.

„Um die Klimakrise und das Artensterben zu bremsen, ist ein schneller Umstieg auf erneuerbare Energien, vor allem auf Wind- und Solarenergie, nötig. Genauso ist es aber erforderlich, den Energieverbrauch insgesamt zu senken. Ohne Letzteres kann eine naturverträgliche Energiewende nicht gelingen.“

Verband kann Argumente nicht nachvollziehen

Der Verband kann die Argumente der Stadt gegen den Standortvorschlag des Regionalverbandes nicht nachvollziehen: Zum einen werde ein zu geringer Abstand zu Siedlungen angeführt: Die Regionalverbände legen einheitliche Kriterien für die Ausweisung der Vorranggebiete an, auch für die Abstände zu Siedlungen. „Folgt man der Argumentation der Stadt, müssten alle Regionalpläne entsprechend angepasst werden.“

Windhöffigkeit wird in Frage gestellt

Auch die Windhöffigkeit und damit ein zentraler Aspekt der Wirtschaftlichkeit einer solchen Anlage wird vom Verband in Frage gestellt: „Wenn man die Windhöffigkeit (LUBW Energieatlas Windleistungdichte) und die geplanten Vorranggebiete sowie bestehende Windkraftanlagen betrachtet, erkennt man, dass weitere Gebiete im Bereich vergleichbarer Windhöffigkeit oder sogar noch darunter liegen und offensichtlich auch als wirtschaftlich angesehen werden.“

Aus artenschutzrechtlichen Bedenken heraus bleiben die Naturschutzverbände ohnehin bei ihrem Nein zu dem städtischen Standort.