Geschönte Ertragszahlen wirft unser Leser Roland Tischer aus Horb-Altheim dem Projektierer des Windparks bei Sulz vor.
Wenn man 34 Megawatt Nenn-/„Schein-“Leistung als Basis für geplante 80 000 Megawattstunden annimmt, dann ergäbe das einen errechneten Kapazitätsfaktor von 26,9 Prozent. In Baden-Württemberg liegen solche Anlagen bei 18 bis 23 Prozent, in sehr guten Höhenlagen bei maximal 25 Prozent. Die Rechnung erscheint mehr als windig.
Aber kommen wir auf die 0,2 Cent pro Kilowattstunde für die Gemeinden: Windindustrieanlagenbetreiber verschenken dieses Geld nicht, sondern holen es über das Fördersystem. Bei EEG-geförderten Anlagen zahlt der Betreiber der Gemeinde bis zu 0,2 Cent pro Kilowattstunde. Das Geld wird ihm vom Netzbetreiber erstattet!
Dieser gibt die Kosten weiter in das Stromsystem – früher EEG-Umlage, heute über den Bundeshaushalt beziehungsweise Strommarktmechanismen. Am Ende tragen also Stromkunden und Steuerzahler die Kosten, nicht der Betreiber.
Das einzige Gesetz, das ihm „nicht zulässt“, mehr zu bezahlen, ist also die fehlende Rückvergütung an ihn. Natürlich dürfte er auf seine Kosten mehr bezahlen. Ein gängiges und trotzdem vergiftetes Lockangebot an die Gemeinden und Bürger. Sowohl ökologisch, als auch ökonomisch. Gewerbesteuer laut Artikel im Staatsanzeiger dann nach 17 Jahren?
Roland Tischbein, Horb-AltheimSchreiben Sie uns: leserbriefe@schwarzwaelder-bote.de. Mit der Übersendung erklären Sie sich damit einverstanden, dass Ihr Leserbrief in der Printausgabe, im E-Paper sowie im Onlinedienst des Schwarzwälder Boten veröffentlicht wird. Wir behalten uns Kürzungen vor. Leserbriefe entsprechen nicht notwendig der Meinung der Redaktion.