So sieht das Fundament einer Windanlage, wie sie für Dornhan projektiert ist, aus. (Symbolbild) Foto: RES

Die Stadt Dornhan stellt Flächen im Kommunalwald für zwei Windkraftanlagen zur Verfügung. Sie sind Teil eines Windparks, der sich bis auf Gemarkung Sulz erstreckt.

Der Nutzungsvertrag sei abgeschlossen und von einer renommierten Kanzlei anwaltlich geprüft worden, berichtet Bürgermeister Markus Huber. Die RES Deutschland GmbH hatte Ende Juni den Bauantrag eingereicht.

 

Insgesamt sind sechs Anlagen geplant, zwei davon auf Flächen im Eigentum der Stadt Dornhan. Zwei weitere Windräder auf Dornhaner Gemarkung sollen im Staatsforst und nochmals zwei, ebenfalls im Staatsforst, auf Sulzer Gebiet gebaut werden.

Eine Frage der Abstände

Die städtischen Flächen auf Dornhaner Gemarkung liegen im Bereich des Dobeltals: Die im Plan des Windparks Dornhan-Sulz eingezeichnete Windenergieanlage 1 weist zum Blumentäle einen Abstand von 650 Metern und zur Dornhaner Wohnbebauung einen Abstand von 1600 Metern auf. Die Windenergieanlage 2 in der Heiligenhalde ist von Marschalkenzimmern 1380 Meter weit entfernt.

Wie die Pressesprecherin von RES, Viktoria Kaiser, auf Anfrage unserer Redaktion erklärt, entsprechen die Abstände zur nächsten Wohnbebauung den gesetzlichen und behördlichen Vorgaben.

Im Windpark Gomadingen baut RES, die auch den Windpark in Dornhan/Sulz projektiert, fünf Windenergieanlagen: Hier wird ein Turm errichtet. Foto: RES

Errichtet werden Anlagen vom Typ Nordex N175 mit einer Nabenhöhe von 179 Metern und einer Gesamthöhe von 265 Metern. Bei angenommenen 2000 Vollstunden pro Jahr könnten bis zu 4500 Zweipersonenhaushalte pro Anlage, bei allen sechs Windenergieanlagen bilanziell also 27 000 Haushalte mit Strom versorgt werden.

Für den Transport der Teile will RES möglichst bestehende Wald- und Forstwege nutzten. Eventuell müssten sie erweitert werden. Sofern die Wege nicht ausreichten, schließt RES weitere Eingriffe nicht aus, jedoch sollen diese so gering wie möglich gehalten werden. Hierbei werde man sich eng mit Behörden und der Forstverwaltung abstimmen.

Flächenbedarf

Dauerhaft werde für eine Windenergieanlage im Wald eine Fläche von 0,5 Hektar beansprucht. Allerdings wird während der Bauphase noch eine zusätzliche Fläche von 0,6 Hektar erforderlich, damit Maschinen, Kräne und Großkomponenten Platz finden. Diese Fläche soll dann aber nach Abschluss der Bauarbeiten wieder aufgeforstet oder begrünt werden. Hinzu kommen Ausgleichsmaßnahmen. Konkret könne RES darüber aber erst nach Abschluss der Gutachten informieren, so die Pressesprecherin. Zu den typischen Maßnahmen zählten Aufforstung an anderer Stelle oder die Finanzierung von Waldpflege- und Naturschutzprojekten.

Grundsätzlich würden alle Windenergieanlagen in Deutschland von den Genehmigungsbehörden geprüft. Die Prüfung umfasse Standortfaktoren wie Wind, Naturschutz, Umwelt, Infrastruktur, aber auch technische Planungen, Transport- und Montagewege. RES versichert, dass alle gesetzlichen Grenzwerte eingehalten werden. So würden die Anlagen, falls erforderlich, in der Nacht schallschutzreduziert betrieben. Die Immissionsrichtwerte lägen, je nach Industrie- oder Dorfgebiet, bei 55 bis 60 Dezibel tagsüber und 45 bis 55 Dezibel nachts.

Risikoanalyse

Auch bei Schattenwurf gibt es Grenzwerte: Diese liegen bei maximal 30 Stunden im Jahr und 30 Minuten am Tag. Käme es hier zu Überschreitungen, würden sich die Anlagen automatisch abschalten. Für Eiswurf wird nach Auskunft von Viktoria Kaiser eine Risikoanalyse erstellt. Bei Bedarf seien technische Maßnahmen zur Eiserkennung, Rotorsteuerung oder Beschilderung vorgesehen.

„Ein Baubeginn ist nach derzeitigem Stand frühestens 2029 realistisch. Genauere Angaben kann RES erst nach Abschluss des Genehmigungsverfahrens machen“, teilt Viktoria Kaiser weiter mit. Davor werde für den Windpark noch eine Betreibergesellschaft benannt. Sie übernehme nicht nur den Betrieb, sondern auch die Wartung der Anlagen. Die Betreiber seien außerdem gesetzlich wie vertraglich dazu verpflichtet, die Windräder nach Ende der Laufzeit rückzubauen und den Standort wiederherzustellen. Dafür müssten finanzielle Sicherheiten hinterlegt werden.

Öffentlichkeit soll informiert bleiben

Über die geplanten Projekte will RES die Kommune und die Öffentlichkeit laufend informieren. Wie hoch die Pachtzahlungen an die Stadt Dornhan sein werden, darüber möchte das Unternehmen keine Auskunft geben. Diese unterlägen dem Geschäfts- und Betriebsgeheimnis. Die Pachteinnahmen seien für die Stadt eine gute Grundlage für Investitionen, sagt Bürgermeister Markus Huber.