Ein Hin und Her gibt es beim Projekt auf dem Höhenzug Länge. Es gibt wichtige Fragen und Antworten zu dem Vorhaben.
Eine lange Geschichte ist jene des entstehenden Windparks auf dem Höhenzug Länge zwischen Hüfingen und Donaueschingen. Mittlerweile zieht sich das Vorhaben über Jahre. Viele Anhörungen, Untersuchungen, Einwände, Klagen und Entscheidungen hat es gegeben. Wie ist aktuell die Sachlage?
Was soll auf der Länge genau entstehen? Das Singener Unternehmen Solarcomplex plant auf der Länge bei Hüfingen den Bau von sechs Windrädern mit einer Leistung von je 5,7 Megawatt, einer Nabenhöhe von 164 Metern, einem Rotordurchmesser von 163 Metern und einer Gesamthöhe von 245,5 Metern. 60 Millionen Kilowattstunden Strom pro Jahr sollen die Anlagen künftig erzeugen. Solarcomplex plant den Bau dort bereits seit 2015.
Warum wird noch nicht gebaut? Gegen die aktuelle Baugenehmigung für den Windpark, vom Landratsamt Schwarzwald-Baar ausgestellt, läuft eine Klage vor dem Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg in Mannheim.
Warum wird geklagt? Klage eingereicht hat der Umweltverband Naturschutzinitiative. Wie sie im März in einer Mitteilung geschrieben hat, gehe es bei der Klage um den Schutz der bedrohten Vogel- und Fledermausarten. Kritisch sehe der Verband auch die unzureichenden Sicherheitsleistungen für den Rückbau der Windanlagen. Diese seien nicht hinreichend, um den vollständigen Rückbau der Anlagen am Ende der Laufzeit zu finanzieren, so der Verband.
Warum sind die Bäume ein Streitpunkt? Großer Kritikpunkt der Projektgegner sind die Rodungsarbeiten, die als Vorbereitung für den Windpark bereits stattgefunden haben. Angelika Sitte von der Naturschutzinitiative sprach zuletzt davon, dass „mehr als einzelne Bäume“ gefällt wurden. Ähnlich äußern sich auch andere Kritiker des Vorhabens in der Region. Laut Bene Müller von der Firma Solarcomplex mussten allerdings lediglich „einzelne Bäume entnommen werden“.
Wurde tatsächlich mehr als erlaubt gerodet? Von Seiten der Projektgegner ist teilweise die Rede davon, dass in diesem Sommer circa 800 bis 1000 Festmeter Holz zusätzlich gerodet worden seien, insgesamt etwa 15 Hektar. „Im Rahmen der aktuellen Genehmigungen für die Standorte und die Zuwegung wurde die Rodung von 10,6 Hektar gestattet“, erklärt Heike Frank, Pressesprecherin des Landratsamtes Schwarzwald-Baar. Dieses Jahr seien etwa 220 Festmeter bei der Zuwegung gerodet worden. „Von Seiten des Forstes wurde zudem in diesem Bereich Sturm- und Käferholz in einer Größenordnung von 1500 bis 2000 Festmeter entnommen“, erklärt Frank weiter.
Wer prüft, wie viel Holz gerodet wird? Der zuständige Revierförster und seine Kollegen sind laut Landratsamt regelmäßig vor Ort. „Weiterhin gibt es für das Vorhaben eine ökologische und bodenkundliche Baubegleitung, welche die Arbeiten begleitet und überwacht“, so Frank.
Wann geht es mit dem Bau los? Die Klage hat keine aufschiebende Wirkung und auf Grundlage der bestehenden Baugenehmigung haben sich die Gesellschafter dazu entschieden, die Baustelle vorzubereiten. Man wolle nach einem potenziellen Erfolg vor Gericht möglichst schnell mit der Errichtung der Anlagen beginnen, sagte Bene Müller im Oktober. Wann das sein wird, hängt von der Entscheidung des Gerichtes ab.
Wann ist mit einer Entscheidung des Gerichts zu rechnen? „Nach Rücksprache mit dem zuständigen Senat, ist dieser um eine zeitnahe Entscheidung der Verfahren bemüht. Konkrete Entscheidungstermine sind gegenwärtig jedoch nicht absehbar“, sagt Stefanie Dopp vom Verwaltungsgerichtshof Mannheim.
Welche Arbeiten werden jetzt erledigt? Die Wege werden für den Bau vorbereitet und die Kabel der künftigen Anlagen verlegt. Das soll bis Ende des Jahres passiert sein. Nach dem Winter soll der Kabelanschluss nach Blumberg erfolgen. Die Wege werden verdichtet und geschottert.
Ungereimtheiten
Das Verwaltungsgericht Freiburg hatte 2019 entschieden, dass die Genehmigungsverfahren fehlerhaft sind, weil sie das Land in zwei Genehmigungen aufgeteilt hatte. Den Immissionsschutz hatte das Landratsamt Schwarzwald-Baar übernommen, die für die Rodung das Regierungspräsidium Freiburg. Eine Behörde hätte aber beides übernehmen müssen. Das Genehmigungsverfahren musste neu aufgerollt werden, darauf folgte erneut eine Klage.