Für die Rotorblätter der defekten Anlage auf dem Bad Wildbader Kälbling gilt: abmontieren und zwischenlagern. Foto: Thomas Fritsch

Seit kurz nach Inbetriebnahme steht eine von zwei Anlagen auf dem Kälbling still. Warum das so ist, und was für finanzielle Auswirkungen dieser Stillstand auch für Bad Wildbad hat.

Zwei Windräder stehen auf dem Kälbling bei Calmbach. Das Problem daran: Eines davon steht, kaum in Betrieb, seit Monaten still. Das ist nicht nur für die EnBW als Betreiber ärgerlich, sondern auch für die Stadt Wildbad. Denn ein Windrad, das sich nicht dreht, erzeugt keinen Strom und damit keinen Profit. Von dem würde auch die Kurstadt profitieren.

 

Windpark Rund zehn Jahre hat es von der Ausschreibung bis zur Inbetriebnahme des Windparks bei Calmbach gedauert. Ab dem 7. August 2025 drehte sich schließlich auch das zweite der beiden Windräder auf dem Kälbling. Doch nicht lange, dann stand Anlage zwei still wegen eines schweren Defekts. Dabei ist es bis heute geblieben. „Das defekte Windrad war nur sehr kurz am Netz“, berichtet EnBW-Pressesprecherin Miriam Teige.

Nach der Inbetriebnahme gebe es immer eine längere Testphase. Strom werde produziert, eingespeist und dann werde wieder alles getestet. „Laut System hat das Windrad nur vom 5. bis 11. November 2025 Strom eingespeist, dann wurde der Schaden bereits entdeckt“, informiert Teige. Allerdings war noch nicht klar, worum es sich handelt. „Wir hatten so eine Lage bislang noch kein einziges Mal in all den Jahren und den zahlreichen Windparks bei uns.“

Rotorblätter müssen für Reparatur abmontiert werden

Reparatur Seit einiger Zeit steht fest, dass das Hautlagergehäuse kaputt ist. Die Reparatur müsse am Boden durchgeführt werden. Dafür müssen die Rotorblätter abmontiert und zwischengelagert werden, erklärte Teige bereits Anfang des Jahres. „Auch das Maschinenhaus wird abgebaut, damit die Reparatur am Boden erfolgen kann.“

Eigentlich hätte die Reparatur, so hieß es im Januar, bis April erfolgen sollen. Doch auch hier herrscht Stillstand: Weil kein Kran verfügbar ist.

Im April gab es laut Teige einen Vor-Ort-Termin mit dem Hersteller der Anlage, Vestas. Die Reparatur des Windrads sei über den Wartungsvertrag mit dem Hersteller abgedeckt. „Die Untersuchungen für den Schadensgrund laufen noch“, erklärt Miriam Teige.

Ausfall Wenn eine von zwei Anlagen keinen Strom erzeugt, dann fehlt die Hälfte der Einnahmen. „Wie viel Strom uns entgangen ist, können wir nicht einschätzen“, meint die Sprecherin zwar. Gerade weil das Windrad nur so kurz in Betrieb war, sei es „nicht im System, das die genauen Betriebsdaten überwacht und veröffentlicht“. Allerdings rechnet die EnBW laut Angaben auf der Internetseite zum Windpark mit einer „Jahresleistung von 23 500 Megawattstunden“. Das wären 5875 Megawattstunden pro Anlage in sechs Monaten – was laut EnBW rein rechnerisch 2800 Haushalte versorgt.

Zumindest die Mindestpacht ist garantiert

Finanzen Auch in der März-Sitzung des Bad Wildbader Gemeinderats ging es um das still stehende Windrad auf dem Kälbling. Gemeinderätin Jessica Fox (SPD) erkundigte sich, was der aktuelle Stand sei. Dabei kam auch die Frage auf, ob die Stadt möglicherweise Anspruch auf Entschädigung – weil die EnBW sie an den Einnahmen beteiligt, diese wegen des nicht erzeugten Stroms niedriger sind.

Damals hatte Bürgermeister Marco Gauger erklärt, die EnBW verhandle mit dem Hersteller. „Inwieweit da Regressansprüche sind, ist noch nicht geklärt.“

Stadtkämmerer Heiko Friedrich erläuterte ergänzend, dass die Stadt einen Sockelbetrag von dem Energieunternehmen erhält, egal ob sich die Windräder drehen oder nicht. Dabei handelt es sich um eine Mindestpacht: 95.000 Euro jährlich. „Darüber hinaus gibt es eine umsatzabhängige Spitzabrechnung“, erläutert Friedrich auf Nachfrage unserer Redaktion.

Rathaus-Chef Gauger geht noch ein wenig mehr ins Detail. Die Stadt werde an der Stromeinspeisung finanziell beteiligt. „Auf die tatsächlich ins Netz eingespeiste Leistung wird je Kilowattstunde 0,2 Cent ausgeschüttet.“ Allerdings erhält Bad Wildbad lediglich knapp 35 Prozent des Gesamtbetrags, denn auch weitere umliegende Gemeinden – Oberreichenbach, Bad Liebenzell und Schömberg – werden beteiligt.

Abrechnung Immerhin: Laut Gauger wird seine Kommune gegebenenfalls auch an „den geleisteten Entschädigungszahlungen von Dritten (zum Beispiel Versicherungen, Anlagenhersteller) für Betriebsunterbrechungen bezahlt“. Dennoch sei es in der Gesamtbetrachtung „für alle Seiten ärgerlich, dass dieser Defekt aufgetreten ist“.

Was der Defekt für die Stadtkasse bedeutet, das wird sich noch zeigen. Denn immer bis zum 1. Juni des Folgejahres erfolge die Abrechnung für das zurückliegende Betriebsjahr.