Die Regionalverbände in Baden-Württemberg sind gesetzlich verpflichtet, 1,8 Prozent ihrer Flächen als Vorranggebiete für Windkraftanlagen auszuweisen. Foto: Arne Dedert/dpa

Zu einem geplanten Vorranggebiet für Windenergie direkt an der Ortsgrenze in Richtung Weil der Stadt hat die Gemeinde eine Stellungnahme abgegeben.

In der jüngsten Gemeinderatssitzung war nach ausgiebiger Diskussion mehrheitlich der entsprechende Beschluss gefasst worden. Die Regionalverbände im Land sind gesetzlich verpflichtet, 1,8 Prozent ihrer Flächen als Vorranggebiete für Windkraftanlagen auszuweisen. Der Regionalverband Nordschwarzwald (RVNS) hat dazu bereits ein informelles Beteiligungsverfahren veranlasst, in dem sich die Gemeinde zu den Gebieten, die als Suchraumkulisse vorgeschlagen waren, geäußert hat.

 

Das waren damals ein schmaler Streifen direkt an der Kreisgrenze nördlich der B 295, ein Bereich östlich von Büchelbronn bis zur Kreisgrenze und ein größeres Gebiet im Gerechtigkeitswald. In einer aktualisierten Suchraumkulisse war auf Simmozheimer Gemarkung nur noch das Gebiet im Gerechtigkeitswald übrig geblieben, wie Bürgermeister Stefan Feigl darlegte. Im Februar soll nun Start sein für die förmlichen Beteiligung der betroffenen Städte und Gemeinden sowie der Träger öffentlicher Belange, heißt es in der Tischvorlage.

Keinerlei Information vom Verband Region Stuttgart

Simmozheim ist aufgrund seiner Grenzlage zum Landkreis Böblingen jedoch auch von den Planungen des Verbands Region Stuttgart (VRS) betroffen. Hier lief bis zum 2. Februar die offizielle Beteiligung der Träger öffentlicher Belange. Die Gemeinde Simmozheim wurde dazu vom Verband jedoch nicht informiert. Auf der Homepage des VRS sind auf einer interaktiven Karte die vorgesehenen Vorranggebiete entlang der östlichen Kreisgrenze eingezeichnet. Der Bereich ist auf der Karte schwarz gestrichelt und mit BB-27 gekennzeichnet. Der Streifen zieht sich von der L 343 im Norden über den Bereich Steinhörnle bis zum Hänig bei Büchelbronn und betrifft auch die Waldrefugien.

Wie reagiert die Gemeinde?

Das offizielle Verfahren zur Festlegung von Windenergiestandorten, in dem die Belange aller Betroffenen gewichtet werden und man so die Steuerungsmöglichkeiten behält, befürwortet Feigl, denn das schütze vor Wildwuchs. Die schlechteste Lösung sei, wenn jeder machen kann, was er will, meint: Waldbesitzer und Windkraftanlagenbauer suchen dann für sich die einträglichste Lösung. Feigl führte die Kriterien auf, die für die geplanten Vorranggebiete gelten, beispielsweise der Abstand zu Wohngebieten oder Außensiedlungen wie Büchelbronn. Diese habe er sich auf der Karte angeschaut, „das stimmt“. Dennoch wolle er eine Stellungnahme abgeben. Die solle jedoch keine wachsweichen Formulierungen enthalten, sondern überprüfbar sein. Denn man könne nicht immer nur gegen alles sein.

So lief die Diskussion im Gemeinderat

Einigkeit herrschte im Gemeinderat, dass auf jeden Fall eine Stellungnahme abgegeben werden solle. Auch klang deutlich das Unverständnis an, als direkte Grenzanlieger nicht beteiligt worden zu sein. Das sei unfair, fanden Jennifer Lachenmann und Eugen Häberle (UW). Feigl verwies jedoch darauf, dass dies die Systematik des Verfahrens und damit rechtens sei.

Verweis auf Tierschutz

„Es geht auch um Landschaft“, sagte Ralf Brandmeier und zum Beispiel um die Sicht in Richtung Stuttgart, die durch bis zu 300 Meter hohe Windräder nicht schöner werde. Außerdem gehe es auch um Tierschutz. „Naturschutzfragen werden im konkreten Bauverfahren geklärt“, klärte Feigl auf. Außerdem bleiben FFH- und Naturschutzgebiete außen vor.

Friedbert Baral (afS) argumentierte ähnlich wie Brandmeier: „Durch die Hesse-Bahn werden wir vermehrt Erholungs- und Wandergebiet für die Stuttgarter“, die eine intakte Landschaft suchen. Häberle wiederum fordert für die Gemeinde und damit die Allgemeinheit einen – materiellen – Vorteil, sollten im Gemeindewald Windkraftanlagen gebaut werden. Grundsätzlich betonte der UW-Rat jedoch, dass die Energiewende nur mit Windkraft zu schaffen sei. Er verstehe, dass die Regierung endlich Nägel mit Köpfen macht.

Das steht in der Stellungnahme der Gäukommune

Drei Punkte führt schließlich die bei einer Enthaltung beschlossene Stellungnahme an, die Bürgermeister Feigl rechtzeitig vor Beendigung der offiziellen Beteiligung an den VRS abschickte, wie er uns auf Nachfrage mitteilte. Erstens sind die Abstände zum Wohngebiet und zum Außengebiet Büchelbronn einzuhalten. Zweitens müssen die Waldrefugien in den Gebieten Steinhörnle und Ochsenstraße außen vor bleiben. Und zum Dritten wird moniert, dass die Gemeinde als direkter Grenzanlieger mit nicht mal einem Kilometer Abstand zur Kreisgrenze nicht angehört wurde.