Die geplanten Windräder auf dem Osterberg werden frühestens im Herbst 2024 ein Thema in einer Versammlung des Regionalverbands Schwarzwald-Baar-Heuberg sein. Foto: Marc Eich

Die nächste Versammlung des Regionalverbands ist am 5. Juli. Es steht zwar der Punkt „Regional bedeutsame Windkraftanlagen“ auf der Tagesordnung, aber es geht noch nicht um die Anlage auf dem Osterberg bei Öfingen.

In der Sitzung geht es um die Fortschreibung des Regionalplans bezüglich der Windkraftanlagen – insofern spielt der Osterberg durchaus eine Rolle. Der Osterberg wird später im Jahr von Bedeutung werden.

 

In der Sitzung geht es um die allgemeine Regionalplanforschreibung des Teilplans „Regional bedeutsame Windkraftanlagen“. Nach dem Paragraf 20 des Klimaschutz- und Klimawandelanpassungsgesetzes Baden Württemberg (KlimaG BW) muss jede Region mindestens 1,8 Prozent der Fläche für Windenergie zur Verfügung stellen. Diese Vorgabe werde erreicht, so ist in der Vorlage zu lesen.

Räumliche Schwerpunkte

Wichtig für den weiteren Verfahrensverlauf sei, dass einerseits eine Gebietskulisse rechtsverbindlich wird, in der bereits konkret geplante Vorhaben zeitnah umgesetzt werden können. Andererseits sollte, gerade in den räumlichen Windnutzungsschwerpunkten, die Planung den vorgetragenen Bedenken bestmöglich Rechnung tragen. Die könne nach Einschätzung der Verbandsverwaltung über eine Reduktion der Gebieter erreicht werden. Dies bedeutet jedoch im Moment für den Osterberg noch gar nichts.

16 000 Stellungnahmen

Zu dem gesamten Nutzungsplan des Regionalverbands Schwarzwald-Baar-Heuberg mit den Landkreisen Schwarzwald-Baar, Rottweil und Tuttlingen kamen 16 600 Stellungnahmen. Bei diesen war auch eine Stellungnahme bezüglich des Osterbergs von der Stadt Bad Dürrheim dabei, zudem seien in anderen Niederschriften von Fachbehörden Querbezüge zu dem Projekt da, informiert Frank Kosse. Er ist beim Regionalverband zuständig für die Windenergie.

Kosse rechnet jedoch damit, dass im Laufe des Jahres noch Stellungnahmen kommen werden außerhalb des Beteiligungsverfahrens. Im Moment ist man dabei, das erste Beteiligungsverfahren Osterberg auszuwerten. Diese werden in die Planung eingearbeitet.

September 2025 angestrebt

Abhängig davon, wie schnell dies geschehen kann, ist aktuell eine Beratung in der Regionalverbandsversammlung im Herbst dazu geplant. Für diesen geänderten Planentwurf gibt es erneut ein Beteiligungsverfahren, ein Monat für die Öffentlichkeit, drei Monate für die Träger öffentlicher Belange. Das bedeutet, nach der ersten Planänderung wird es noch mal ein komplettes Verfahren geben, an dessen Ende der Satzungsbeschluss steht. Für den Osterberg ist dies für den September 2025 angestrebt.

Der Regionalverband legt jedoch nicht den endgültigen Standort fest, wo das Fundament eines Windrades gegossen wird. Vergleicht man es mit einem Bauantrag für ein Wohnhaus, legt der Verband, vereinfacht gesagt, nur das Baufenster fest.

Jede Gemeinde kann auch selbst planen

Unabhängig von den Beschlüssen des Regionalverbandes kann jede Gemeinde auch selbst festlegen, wo sie ein Windrad bauen will. Allerdings ist das Genehmigungsverfahren dann aufwändiger und muss von der Gemeinde selbst übernommen werden. Liegt es in der Planungshoheit des Regionalverbandes, wird von dort die Planung übernommen und es gibt ein verkürztes Verfahren.