Die Gemeinde Seewald stellt sich gegen den geplanten Bau von acht Windkraftanlagen entlang der B 294. Die der Entscheidung vorausgehende Bürgerinfo in der Seewaldhalle hat daran nichts geändert.
Seewald - Auch wenn die Aussichten auf Erfolg vermutlich eher klein sind: In Seewald wehrt man sich vehement gegen den Bau von acht geplanten Windkraftanlagen der Windpark Seewald GmbH & Co KG entlang der B 294 auf Seewälder Gemarkung in Richtung Freudenstadt.
Der Gemeinderat hat das Einvernehmen einstimmig versagt, die Stimmung in der Bevölkerung ist entsprechend, wie zahlreiche Redebeiträge bei der Infoveranstaltung gezeigt haben. Vor der Halle hatten sich zudem zahlreiche Gegner des Vorhabens eingefunden. Für das Vorhaben demonstrierte niemand.
Was bisher passiert ist
Bürgermeister Gerhard Müller ließ die Historie des Vorhabens noch einmal kurz Revue passieren und benannte die Vorgaben für den Abend: keine Fotos, keine Aufnahmen, keine persönlichen Erklärungen und maximal zwei Fragen pro Fragesteller. Daran hielten sich die Teilnehmer im Wesentlichen.
Sollte das Vorhaben auch ohne das gemeindliche Einvernehmen realisiert werden, würden acht Windkraftanlagen mit einer Nennleistung von je 4,2 MW (33,6 MW insgesamt) mit einer Nabenhöhe von 166 Metern zusätzlich zu den bereits bestehenden 16 Anlagen auf oder im direkten Umfeld der Gemarkung Seewald gebaut.
Was geplant ist
Stefan Dietl von der Firma Altus – sie plant die Windkraftanlagen – und Projektleiterin Uta Jung hatten aufgrund der großen Vorbehalte gegen das Vorhaben keinen leichten Stand, als sie es vorstellten und die teilweise unbequemen Fragen beantworteten. Dietl hatte zuvor die lange Vorgeschichte des Verfahrens, das schließlich vor dem Verwaltungsgericht gelandet war, um die zunächst fehlerhaft abgelehnte Genehmigung für die Anlagen doch noch zu bekommen, noch einmal kurz zusammengefasst. Aufgrund des Gerichtsurteils ist die Genehmigungsbehörde verpflichtet, den zwischenzeitlich aktualisierten Genehmigungsantrag weiter zu bearbeiten – so der aktuelle Stand.
Fünf der Anlagen sind in südlicher Fahrtrichtung rechts von der B 294 geplant, drei davon links. "Mit einer Nabenhöhe von 166 Metern sind das auch keine kleinen Dinger, sondern große Anlagen", so Dietl ehrlich. Mit den bereits bestehenden, deutlich kleineren Anlagen könne man diese nicht vergleichen, dafür sei die Nennleistung mit 4,2 Megawatt aber auch mehr als doppelt so hoch.
Was der Windpark mit sich bringt
Der Bau der acht Anlagen erfordere Eingriffe, konkret dauerhafte oder temporäre Rodungen, auf einer Fläche von insgesamt 9,6 Hektar im Wald. Eine ausreichende Windhöffigkeit sei mit 6,6 Metern pro Sekunde gegeben. Der erwartete Nettoenergieertrag von knapp 11 000 Megawattstunden Strom pro Anlage und Jahr sei "kein ganz schlechter Wert" – ermittelt auf Basis der bisherigen Gutachten. Pro Anlage würden damit 7500 Tonnen CO2 eingespart. Der produzierte Strom reiche für mehr als 20 000 zwei- bis drei Personenhaushalte für ein ganzes Jahr.
Dietl hatte auch eine Visualisierung mitgebracht. Dass es nur eine war, stieß auf Kritik. Er erwähnte auch die vom Gesetzgeber vorgesehene Möglichkeit, die Kommunen im Umkreis von 2,5 Kilometern rund um die Anlage an den Erlösen der Anlagen mit 0,2 Cent pro Kilowattstunde zu beteiligen. Bei 88 000 Megawattstunden kämen damit rund 175 000 Euro jährlich zusammen. Auf Seewald entfalle davon ein Anteil von 47 Prozent (82 000 Euro), der Rest verteile sich auf Baiersbronn (40,7 Prozent) und Freudenstadt (12,3 Prozent).
Was die Bürger meinen
Werner Müller vom Landesverband baden-württembergischer Bürgerinitiativen gegen Windkraftanlagen stellte in der Diskussion die Geeignetheit des Standorts in Frage. Die hiesigen Anlagen erzeugten aufgrund der "Dunkelflaute", also gleichzeitigem Auftreten von Dunkelheit und Windflaute, viel zu wenig Ertrag. Im windärmsten Bundesland eine solche Anlage mit derartigen Eingriffen in die Natur zu bauen, sei "der größte Unfug aller Zeiten". Auch, weil man in wenigen Jahren sowieso die Möglichkeit bekomme, über die dann fertig gebauten Stromleitungstrassen Windstrom vom viel windhöffigeren Norden zu beziehen. Dietl widersprach. Das ermittelte Windangebot lohne den Ausbau, die dadurch produzierte Windenergie werde auch vor Ort verbraucht. Die Frage nach den Geräuschemissionen beantwortete er mit Verweis auf die gesetzlichen Vorgaben, die das Landratsamt nach Inbetriebnahme der Anlagen auch überprüfe. Als Anlagenbetreiber sei er verantwortlich dafür, dass diese Grenzwerte nicht überschritten sind.
Bedenken von Jürgen Vejmelka aus Freudenstadt wegen einer möglichen Veränderung des Mikroklimas durch die Anlagen beantwortete er mit dem Hinweis auf eine groß angelegte Untersuchung in den USA, wonach dies nicht der Fall sei. Nirgendwo im Lande sei die Konzentration der Windkraftanlagen auch nur annähernd so hoch, dass man entsprechende Auswirkungen befürchten müsse.
Waldbesitzer Karl Sackmann kritisierte den Druck, mit dem man die jeweiligen Grundstückseigentümer dazu genötigt habe, ihr Einverständnis zu erteilen. Dietl verdeutlichte, dass man gerade damit verhindern wollte, über das gesetzlich eingeräumte "Notwegerecht" bei fehlendem Einverständnis zum selben Ergebnis zu kommen. Die Frage, ob er gleich handeln würde, wenn er in Seewald leben würde, bejahte Dietl. "Weil ich glaube, dass Windkraftanlagen ein wesentlicher Bestandteil der Energiewende sind." Weitere Bedenken wegen der nicht durchzuführenden Umweltverträglichkeitsprüfung und möglichen Beeinträchtigungen des Wassers wies Dietl ebenfalls zurück. Solche möglichen Auswirkungen würden von der Genehmigungsbehörde geprüft. Unterstellt wurden in der weiteren Diskussion auch geschönte Gutachten. Die gezeigte Visualisierung sei "Verarsche".
Was juristisch möglich ist
Rechtsanwalt Nikolas Winter von Iuscomm Rechtsanwälte in Stuttgart erläuterte abschließend die begrenzten rechtlichen Möglichkeiten der Kommune, sich gegen das Vorhaben zur Wehr zu setzen. Da die Gemeinde am Genehmigungsverfahren nicht direkt beteiligt sei, habe sie lediglich die Möglichkeit, unter bestimmten Voraussetzungen das Einvernehmen zu versagen. In Seewald komme das Entgegenstehen öffentlicher Belange (Landschaftsbild, Lärmemissionen etc.) in Betracht. Darüber entscheide zwar der Gemeinderat, die emissionsschutzrechtliche Genehmigungsbehörde (Landratsamt) könne das versagte Einvernehmen aber jederzeit ersetzen, wenn sie anderer Meinung sei.
Was der Gemeinderat sagt
In der sich anschließenden Gemeinderatssitzung hat der Gemeinderat das gemeindliche Einvernehmen in Bezug auf das Vorhaben einstimmig versagt.
Gemeinderätin Ursula Wolf bezeichnete das Überlastungsverbot aufgrund der Anzahl der geplanten und bereits bestehenden Anlagen als wichtigstes Argument für die Versagung des Einvernehmens. Aufgrund der Größe der geplanten Anlagen müsse man auch Schallübertragungen in große Entfernungen befürchten.
Richard Koch kritisierte in einem vorbereiteten Statement die "Wildwestmanier", mit der man hier versuche, der Gemeinde das Planungsrecht wegzunehmen. Die Landschaft werde verschandelt, empfindliche Personen würden durch die Windräder krank gemacht, Fremdenverkehr abgewürgt und Lebewesen geschreddert. Die Leistung der bestehenden Windkraftanlagen sei miserabel. Den Hinweis auf die Möglichkeit der Ersetzung des Einvernehmens bezeichnete Koch als Erpressung, alle seien daraufhin eingeknickt. Seewald müsse deshalb ein Beispiel setzen und losmarschieren.
Simon Pfeifle bezeichnete das Vorhaben aufgrund der Anzahl der Windräder als unverhältnismäßig im Vergleich zu dem, was andere Kommunen an Fläche bereitstellten. Keiner wolle die Windräder, weder die Bevölkerung noch der Gemeinderat, betonte auch Carmen Lehmann und sprach damit auch ihren Gemeinderatskollegen aus der Seele.