Das Thema Windkraft wird in Vöhringen kontrovers diskutiert. (Symbolfoto) Foto: Steinmetz

Am Sonntag wird es in Vöhringen ernst. Neben der Kommunal- und der Europawahl müssen die Bürger noch eine weitere Entscheidung treffen: Ob sie gemeindeeigene Grundstücke in Waldgebieten für Windkraftbetreiber zur Verfügung stellen wollen. Wie es nach dem Ja oder Nein weitergehen wird – wir haben bei der Gemeinde nachgehakt.

Kaum ein Thema spaltet die Bürgerschaft so wie die Windkraft. Die einen halten sie als „saubere Energiequelle“ für unerlässlich, die anderen befürchten unter anderem negative Auswirkungen auf die Lebensqualität und das Landschaftsbild.

 

Worüber genau in Vöhringen abgestimmt wird, was die Entscheidung auslöst und wie viel Einfluss der Bürgerentscheid überhaupt hat: Wir haben bei der Gemeinde nachgefragt.

Worüber genau wird abgestimmt?

Beim Bürgerentscheid gehe es ausschließlich um mögliche Windenergieplanungen auf gemeindeeigenen Flächen, teilt uns die Gemeinde Vöhringen dazu mit. „Ob auch private Flächen zur Verfügung gestellt werden, darauf hat die Gemeinde keinen Einfluss, sagt Bürgermeister Stefan Hammer.

In der Fragestellung werde außerdem darauf hingewiesen, dass es um Waldflächen gehe. Konkret kämen Standorte in den Waldgebieten östlich der Vöhringer und Wittershausener Wohngebiete in Richtung Heiligenzimmern und Brittheim in Frage.

Wegen des Windaufkommens gehe es dabei vor allem um die Höhenzüge – sowohl nördlich als auch südlich des so genannten Beuremer Tals (L 409). Nur dort verfüge die Gemeinde über die für eine Verpachtung notwendigen zusammenhängenden Grundstücksflächen.

„Beim Bürgerentscheid geht es dagegen nicht um Offenlandflächen im Westen der Gemeinde“, präzisiert Hammer. Dort verfüge die Gemeinde nicht über genügend zusammenhängende Flächen.

Zudem habe der Bürgerentscheid in Vöhringen keine Auswirkungen auf Projekte der Nachbarkommunen entlang der Vöhringer Gemarkungsgrenzen, die selbstredend von der Vöhringer Entscheidung unabhängig seien.

Was bedeutet ein Ja, was bedeutet ein Nein?

Wer mit Ja stimme, spreche sich für die Windkraftnutzung auf gemeindeeigenen Waldflächen aus. „Wenn die Mehrheit mit Ja stimmt, dann kann die Gemeinde Flächen an ein Projektentwicklungsunternehmen verpachten. Darauf könnten dann schätzungsweise bis zu sechs Windenergieanlagen errichtet werden – neben den Anlagen, die auf weiteren Flächen in Nachbarkommunen geplant werden“, erklärt Bürgermeister Stefan Hammer.

Wer mit Nein stimme, der spreche sich gegen die Windkraftnutzung auf gemeindeeigenen Waldflächen aus, also auch gegen eine Verpachtung zu diesem Zweck. Wenn die Mehrheit mit Nein stimme, dann würden die bisherigen Überlegungen und Gespräche zu einer Windenergieplanung nicht weitergeführt.

Hammer gibt aber zu bedenken: „Das heißt aber nicht, dass gar keine Windenergieanlagen in und um Vöhringen gebaut werden können. Eventuell können auf Flächen in privatem Eigentum Windkraftanlagen geplant werden. Zudem laufen in unseren Nachbargemeinden Oberndorf, Rosenfeld und Sulz bereits Windenergieplanungen beziehungsweise -überlegungen. Auf diese Planungen hat und hätte die Gemeinde keinen Einfluss“.

Was löst ein Ja aus? Was löst ein Nein aus?

Sofern die Mehrheit sich für eine Verpachtung ausspreche, entstehe daraus der Auftrag für Verwaltung und Gemeinderat, die Planung von Windkraftanlagen voranzubringen.

„Sie würden dabei mit großer Sorgfalt und Augenmaß vorgehen. Es wären Gespräche und Verhandlungen mit mehreren potentiellen Anlagen-Betreibern zu führen, um die bestmögliche Lösung für die Gemeinde zu finden“, sagt Hammer dazu.

Bestmöglich bedeute, dass die Belange der Bevölkerung, des Natur- und Artenschutzes und die wirtschaftlichen Interessen der Gemeinde angemessen miteinander abgewogen und berücksichtigt würden.

Wenn der Bürgerentscheid zu dem Ergebnis komme, dass die Mehrheit der Bürgerschaft keine Windkraftanlagen auf gemeindeeigenen Flächen wünsche, so würde die Gemeinde die Planung solcher Anlagen nicht weiterverfolgen.

Inwiefern ist der Gemeinderat an das Votum des Bürgerentscheids gebunden?

„Das Ergebnis des Bürgerentscheids hat die Wirkung eines Gemeinderatsbeschlusses“, erklärt der Bürgermeister dazu. Es sei für drei Jahre bindend und könnte in dieser Zeit nur durch einen neuen Bürgerentscheid wieder geändert werden.

Gibt es ein Quorum, und falls ja, wie sieht das aus?

Am Abend des Bürgerentscheids werde ausgezählt: Es „gewinne“ die Seite, für die mehr gültige Stimmen abgegeben wurden, sofern diese Mehrheit mindestens 20 Prozent der Stimmberechtigten beträgt.

Nach dieser Regelung müssen also mindestens 20 Prozent der Stimmberechtigten hinter der mehrheitlich getroffenen Entscheidung stehen. Nur dann sei das Ergebnis für Gemeinderat und Verwaltung verbindlich, betont der Vöhringer Bürgermeister.

„Wird dieses so genannte Zustimmungsquorum von 20 Prozent dagegen nicht erreicht, dann entscheidet der Gemeinderat. Bei Stimmengleichheit gilt die Frage als mit Nein beantwortet.“

Falls sich eine Mehrheit für Ja findet: Wie sieht der weitere zeitliche Ablauf aus?

„Ein Ja beinhaltet zwar den Auftrag zügig voranzukommen. Andererseits ist Sorgfalt geboten, gegebenenfalls aus dann vermutlich mehreren Interessenten den bestmöglichen Partner als Betreiber auszuwählen“, erklärt Stefan Hammer. Dieser Verantwortung seien sich Gemeinderat und Verwaltung bewusst und würden sich die notwendige Zeit nehmen.

Zudem sind Genehmigungsverfahren, inklusive der Prüfung von immissions- sowie natur- und artenschutzrechtlichen Fragen durch das Landratsamt Rottweil notwendig die laut Hammer sehr zeitaufwändig sein können.

Weitere Informationen gibt es auch in der Windkraftbroschüre der Gemeinde.