Wo werden künftige Windkraftanlagen gebaut werden? Foto: Peter – stock.adobe.com

Stefan Hammer möchte die Privilegierung für Windkraft überall im Außenbereich verhindern. Aber auch purem Kirchturmdenken erteilt er eine Absage.

Die Frist für die zweite Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange zur Regionalplanfortschreibung der Teilpläne Regionalbedeutsamer Windkraftanlagen endete am 14. April.

 

Grund für die erneute Offenlage waren Änderungen, die auf Gemarkung Vöhringen Richtung Wittershausen/Sigmarswangen eine geringfügige Reduzierung der Windkraftvorrangflächen beinhalten. Sie sind dem Flugplatz für Kleinflugzeuge geschuldet.

Verband nicht in der Pflicht

Die erste Vöhringer Stellungnahme aus dem Jahr 2024 ist aus Sicht der Verwaltung inhaltlich weiterhin zutreffend. Deshalb sah sie zwar keine Notwendigkeit zu einer erneuten Stellungnahme, folgte aber dem Anliegen aus Gemeinderat und Bürgerschaft, das Thema erneut zu beraten.

„Der Regionalverband ist nicht verpflichtet, all unseren Forderungen nachzukommen“, erläuterte Ortsvorsteher Helmut Maier. Auch aus dem Bürgerentscheid ergebe sich keine Verpflichtung für den Regionalverband. Eine völlig neugestaltete Stellungnahme mache daher keinen Sinn.

Positive Auswirkung für Entwicklung

Bürgermeister Stefan Hammer nahm sich nochmals viel Zeit, insbesondere den 2024 neu gewählten Ratsmitgliedern des Ortschafts- und Gemeinderats die Bedeutung des Landesentwicklungsgesetzes und des Regionalplans zu erklären.

Wird letzterer von der Entwurfsfeststellung zur Rechtskraft geführt, habe dies positive Auswirkungen auf die erlaubte gewerbliche und wohnbauliche Entwicklung der Gemarkung Vöhringen. Aktuell zähle Vöhringen noch als „sonstige Gemeinde“, der dieser Status verloren gegangen sei und der kein Wachstum von außen zugestanden werde.

Pflicht des Gesetzgebers

Als Verbandsmitglied im Regionalverband habe er beim Teilplan Windkraft- und Photovoltaikanlagen die Wahl zwischen Pest und Cholera, meinte Hammer. Er werde wahrscheinlich, wenn auch „mit der Faust in der Tasche“, seine Zustimmung erteilen. Denn sollte die Herbeiführung der Rechtskraft scheitern, trete die Privilegierung für Windkraft überall im Außenbereich in Kraft. Dies gelte es zu verhindern.

Purem Kirchturmdenken erteilte Hammer eine Absage. Vöhringen bilde einen Teil der Raumschaft, die die Pflicht des Gesetzgebers erfüllen müsse, 1,8 Prozent als Vorrangflächen für Windkraft auszuweisen.

Gleichmäßige Verteilung nicht realisierbar

Negativ stach den Räten, wie schon in Sulz, die ungleichmäßige Verteilung der Vorranggebiete im Verbandsgebiet ins Auge. Sie sehen Vöhringen im nördlichen Teil stärker belastet als den südlichen Teil.

Die geringeren Vorrangflächen im Süden ließen sich ihrer Ansicht nach nicht vollständig rechtfertigen mit dem Verweis von Stefan Hammer auf existierende Flora-Fauna-Habitate (FFH), Arten- und Naturschutzgebiete nahe dem Schwarzwald. Eine gleichmäßige Verteilung über alle Verbandsgemeinden hielt der Bürgermeister für nicht realisierbar.

Mehrheit gegen Windräder

Einstimmig beauftragten die Gemeinderäte die Verwaltung, den Regionalverband nochmals auf die Stellungnahme aus 2024 hinzuweisen und um größtmögliche Berücksichtigung zu bitten. Zusätzlich aufgenommen wurde der Hinweis von Ortschaftsrat Heinz Binder auf eine neu ausgewiesene FFH-Fläche.

Hinzu kamen Hinweise auf die überproportionale Flächenbelastung und den Ausgang des Bürgerentscheids vom 9. Juni 2024. 66,5 Prozent hatten dagegen gestimmt, dass die Kommune gemeindeeigene Grundstücke in Waldgebieten für Windkraftbetreiber zur Verfügung stellt. Ein erneuter Anlauf soll der Forderung nach 1000 statt 750 Metern Abstand von Siedlungsflächen gelten.

Autobahn und Gewerbegebiet

Begründet wird er damit, dass die Vöhringer Siedlungsentwicklung nur in westliche Richtung möglich ist und durch Zwangspunkte ohnehin stark beeinträchtigt wird. Sie soll durch Windkraft-Vorranggebiete nicht unzumutbar eingeschränkt werden.

Zu Zwangspunkten zählen die Autobahn A81 und die Lage perspektivischer Vöhringer Erweiterungsflächen neben dem geplanten Regionalen Gewerbegebiet Sulz zwischen Bergfelden und Holzhausen.