Seit 2013 ist nachgewiesen, dass der Mornellregenpfeifer im Täbinger Gewann Esch rastet. Sein Vorkommen verhindert, dass dort Windkraftanlagen gebaut werden dürfen. Foto: stock.adobe.com/vinx83

Wegen einer geschützten Vogelart wird es auf Täbinger Gemarkung kein Vorranggebiet für Windenergie geben.

Verbandsdirektor Dirk Seidemann hat das sichere Ende für Windkraftanlagen bei Täbingen ausgesprochen: Auf der im bisherigen Planentwurf vorgesehenen, 77 Hektar großen Fläche im Gewann Esch ist der geschützte Mornellregenpfeifer nachgewiesen.

 

Nach intensiver Abstimmungen mit den Naturschutzbehörden ist klar, dass sich eine Ausweisung als Windkraftvorranggebiet nicht mit den Anforderungen hinsichtlich des Vorkommens des Mornellregenpfeifers vereinbaren lässt. Die Fläche kann daher „nicht weiterverfolgt werden“, sprich: dort werden keine Windkraftanlagen gebaut.

Auf die geschützte Vogelart hatte der Täbinger Ortschaftsrat bereits im Februar 2024 in seiner Stellungnahme zum Teilregionalplan Windkraft hingewiesen: „Bei der Hochfläche auf dem Esch handelt es sich um einen landesweit sehr bedeutsamen Rastplatz des Mornellregenpfeifers auf dem Herbstzug. Diese Vogelart ist über die Rote Liste der wandernden Tierarten geschützt und rastet auf ihrem Zug nach Nordafrika nur an sehr wenigen ausgesuchten Plätzen.“

Windräder würden den Rastplatz zerstören

Dass Vögel dieser Art auch in Täbingen Station machen, ist seit Herbst 2013 bekannt,. Dass sie jedes Jahr wiederkommen, wurde durch ein Gutachten belegt. „Der genannte Bereich zählt zu den landesweit fünf wichtigsten Gebieten für diese Vogelart“, betonte der Ortschaftsrat. „Windkraftanlagen würden mit größter Sicherheit den Rastplatz westlich Täbingens zerstören.“

Andere Bedenken der Einwohner des Rosenfelder Teilorts gegen den Windkraftstandort scheinen keine wichtige Rollen gespielt zu haben: Gefährdung der Naherholung, Wertverlust von Wohngrundstücken, das geplante Fallschirmübungsgelände Waldhof, Sturmrisiko und Starkregengefahr. Auch der Vorschlag, stattdessen den Witthau als Windkraftfläche vorzusehen, wurde nicht berücksichtigt.

Ausschlaggebend war hingegen der Artenschutz: Der Regionalverband führt Täbingen als Beispiel an, dass dieser Einfluss auf die Überarbeitung der bisherigen Planung hat.

Wie geht es weiter?

Die Ergebnisse der Beteiligungen aus dem Anhörungsverfahren im Frühjahr 2024 werden derzeit in die „Flächenkulisse“ eingearbeitet. Das bedeutet, dass die bisherigen Vorrangstandorte weniger und teilweise kleiner werden. Außerdem werden alle von rund 2800 Zollernälblern eingereichten Stellungnahmen beantwortet. Daraus entsteht eine Synopse, die Einwände und Antworten gegenüberstellt. Noch in der ersten Jahreshälfte startet eine weitere, einmonatige Anhörungsphase.