Sulz will nochmals die erhobenen Forderungen bekräftigen. (Symbol-Foto) Foto: Richard Nantais - stock.adobe.com

Beim Regionalverband findet das Sulzer Anliegen nach einem 1000-Meter-Abstand zu jeglicher Wohnbebauung – wie auch andere Forderungen – keinen Anklang. Die Kommune setzt sich auch dafür ein, dass vor Ort 0,3 Prozent der Windflächen wegfallen.

„Der Norden leistet einen größeren Beitrag“, erläuterte Catrin Hils den Mitgliedern des Ausschuss Technik und Umwelt mit Blick auf die Karte der Windpotenzialflächen des Regionalverbands Schwarzwald-Baar-Heuberg.

 

Aktuell seien 2,1 Prozent der Fläche für den Bau von Windkraftanlagen ausgewiesen, wobei jedoch nur 1,8 Prozent benötigt würden. „Die 0,3 Prozent sollen bei uns gestrichen werden“, machte die Mitarbeiterin des Baurechtsamts die Position der Stadt deutlich.

Abstand und Artenschutz

„Die Stadt Sulz fühlt sich hier benachteiligt und nimmt diese Ungleichverteilung nicht hin. Wir fordern daher, dass nicht mehr als die erforderlichen Flächen ausgewiesen werden“ heißt es dazu in der Beratungsvorlage.

Die Stellungnahme der Kommune an den Regionalverband stammt vom April 2024 und umfasste neben der Forderung nach einem 1000-Meter-Abstand zu jeglicher Wohnbebauung auch einen artenschutzrechtlichen Fachbeitrag für jedes einzelne Windrad.

Kleine Reduzierungen

Auch sollte eine Fläche wegen der nahen Wohnbebauung Geroldseck, eine weitere wegen des Flugplatzes entfallen sowie bei Dürrenmettstetten die östliche Fläche zugunsten einer Erweiterung in nördlicher Richtung wegfallen.

In der Verbandssitzung vom 13. Dezember kam es wegen des Flugplatzes kam es zu einer Reduzierung um 24,3 Hektar, auch wurde ein Bereich von 8,1 Hektar wegen des Alt- und Totholzkonzepts ausgespart. Ein Naturdenkmal auf Sulzer Gemarkung wird von den Maßnahmen nicht berührt.

Meinung der Ortschaftsräte

Dem 1000-Meter-Abstand sei die Verbandsversammlung jedoch nicht gefolgt. Auch die Hinweise der Ortsgremien finden sich so nicht wieder.

Nach dem abschlägigen Bürgerentscheid im Februar 2025 verweist der Ortschaftsrat  Dürrenmettstetten auf das die Abstimmung gegen die Verpachtung kommunaler Waldflächen und spricht sich für eine Begrenzung auf drei Windkraftanlagen aus.

In Bergfelden sorgt man sich um die künftigen Baugebiete „Auchtwiesen“ und „Stücken“, während die Sigmarswanger den Mindestabstand an die Regelung von Bayern anpassen wollen, der nach der Abstand zu Siedlungsgebieten und Gehöften das Zehnfache der Windradhöhe betragen soll („10-H-Regel“).

Gegen kleinteilige Planung

Doch auch wenn den Anliegen nur in gewissen Teilen entsprochen wurde – etwa bei der Reduzierung einzelner Flächen – wird die Stadt gegenüber dem Regionalverband nochmals die erhobenen Forderungen bekräftigen, hielt Hils fest.

Das bedeutet den Mindestabstand von 1000 Meter zu Wohnbebauung sowie 700 bei Friedhöfen ebenso wie nur maximal drei Anlagen bei Dürrenmettstetten.

Eine Umfassung des Sigmarswanger Siedlungsgebietes soll ebenfalls verhindert werden. Auch wird die kleinteilige und diffuse Planung kritisiert, die keine Konzentrationswirkung aufweise.

Mit Politik hadern

„Der Staatsforst gehört uns auch allen, aber wir haben kein Mitspracherecht, wenn dort Windkraftanlagen errichtet werden sollen“, kritisierte Wilhelm König (FWV). Dies finde er bedenklich. „Wir müssen umsetzen, was in Stuttgart beschlossen wird“, folgerte er.

„Da kann man mit der Landespolitik schon hadern“, knüpfte Bürgermeister Jens Keucher an. So sei es stets die Frage, wie man beteiligt werde. Ein ähnliches Problem sehe er bei der Grundsteuer, die in Stuttgart beschlossen und von den Kommunen umzusetzen sei.

Thema im Gemeinderat

„Unsere gewählten Landtagsabgeordneten haben hier ihre Büros, wir müssen auf sie zugehen“, appellierte er.

Und André Amon (SPD/GAL) fragte: „Wie wollen wir die Energiewende schaffen, wenn ein Großteil abgelehnt wird?“

Die Forderungen an den Regionalverband werden im Gemeinderat am Montag, 31. März, zur Abstimmung gestellt.