In Sigmarswangen wecken die Angebotsflächen für Windenergie von ForstBW Befürchtungen bei den Bürgern.
Erregte Bürger meldeten sich bei den Bürgerfragen in der ersten Ortschaftsratssitzung des Jahres zu Wort und zeigten sich besorgt über die jüngste Entwicklung bei Angebots- und Vorranggebieten für den potenziellen Bau von Windkraftanlagen.
Sie befürchteten eine „Umzingelung“ und bemängelten den Informationsfluss an die Bürger. Mit neun Personen zeigten die Besucher ungewöhnlich hohe Präsenz und hielten sich mit der Anzahl der Ortschaftsräte die Waage.
Ausschreibung bis 4. Februar
Die ersten Bürgerfragen zielten darauf ab, ob und wann die Ratsmitglieder über welche Planänderungen in Kenntnis gesetzt wurden und wann Ortschafts- und Gemeinderat über die Ausschreibung von Flächen durch Forst BW für die Windkraftnutzung informiert wurden.
Der erste Fragesteller nahm Bezug auf die Internetseite der Forst BW. Unter der Überschrift „Aktuelles Angebotsverfahren für Windenergieflächen“ und dem Stichwort „Angebotseinholung 10/2024“ läuft bis 4. Februar 2025, 14 Uhr für Flächen in Sulz am Neckar eine Ausschreibung.
Vorgaben aus Berlin und Stuttgart
Vor allem das aus der „Angebotskarte ForstBW Sulz am Neckar“ ersichtliche Ausmaß sorgte für Entrüstung. Das dort rot umrandete Gebiet umfasst Flächen des Staatswaldes, die weit über die geplanten Vorranggebiete im Regionalplan hinausgehen. Ortsvorsteherin Sabine Breil hatte kurz vor Weihnachten von Bürgermeister Jens Keucher von diesem Sachverhalt erfahren.
Breil erinnerte an die Vorgabe des 1,8-Prozent-Flächenziels der Bundes- und Landespolitik für Windenergie sowie die öffentliche Beratung des Ortschaftsrats vom Herbst 2024 und dessen Stellungnahme zum „Teilplan Regionalbedeutsame Windkraftanlagen“ des Regionalverbands Schwarzwald-Baar-Heuberg, in dem es auf der Gemarkung Sigmarswangen um eine Vorrangfläche im Bereich Stumpenwald geht.
Reduzierung der Flächen
Obwohl der Bereich beim Geroldseck auf Sulzer Gemarkung und somit außerhalb der Zuständigkeit des Ortschaftsrats liegt, habe man sich auch dazu geäußert. Für die aktuelle zweite Offenlage des RV SBH hätten sich die Flächen verringert. (Von 65,5 Hektar auf 57,4 Hektar wegen Aussparung des Alt- und Totholzkonzepts im Stumpenwald-Eichwald, Anmerkung der Redaktion).
Auch zwischen Sigmarswangen und Wittershausen wurde die Platzrunde des Sonderlandeplatzes Sulz-Kastell bei der Vorrangfläche ausgespart (56,4 statt 80,7 Hektar). Breil hatte die Unterlagen einen Tag vor der Sitzung erhalten.
Stellungnahmen bis 14. Februar
Aufgrund der Vorlauffrist von mindestens einer Woche konnte die Beratung in Sigmarswangen nicht mehr im Januar, sondern für die nächste Sitzung am Mittwoch, 26. Februar auf die Tagesordnung gesetzt werden. Auch der Sulzer Gemeinderat wird noch beraten.
Auf die Frage, welche Möglichkeiten der Einflussnahme die Bürgerschaft habe, meinte Breil, jedem Bürger stehe es frei, innerhalb der Frist bis 14. Februar eine Stellungnahme beim Regionalverband abzugeben.
Wortmeldungen als Appell
Die Träger öffentlicher Belange, darunter auch die Stadt Sulz, haben in Bezug auf die Änderungen des Planentwurfs Zeit bis 14. April. Welchen Einwendungen entsprochen werde, bleibe abzuwarten. Die Frage, ob die vorgesehene Gesamthöhe der Windräder bis zu 265 Meter betragen werde, könne sie zum jetzigen Zeitpunkt nicht beantworten.
Teilweise waren die Wortmeldungen der Besucher nicht mit einer konkreten Frage an die Sitzungsleitung verbunden, sondern entpuppten sich als Appell an die Mitglieder, sich kritisch mit der Thematik auseinanderzusetzen.
Wird ein Anwalt eingeschaltet?
Die Kritiker wollen „das Unheil der Verspargelung der Landschaft verhindern“ und „Wege finden, um Sand ins Getriebe zu streuen“. Die „Einkesselung“ durch drei mögliche Windkraftflächen (Stumpenwald/Sigmarswangen, Eichwald westlich vom Geroldseck/Sulz sowie östlich der K5505 Richtung Vöhringen) sei nicht verhältnismäßig.
Fast jede Sigmarswanger Wohnlage sehe man betroffen. Diese Planung müsse man schnellstmöglich stören und notfalls einen Anwalt einschalten. Ein Zuhörer verlas eine Abhandlung der Verfasser Detlef Ahlborn und Fritz Vahrenholt über die Auswirkungen von Windenergieanlagen auf Mensch, Tier und Umwelt.
Darin ging es unter anderem um den Flächenverbrauch, die Flächenversiegelung, die Mengen an Beton und Stahl, Infraschall, Auswirkungen auf Fledermäuse und Zweifel an der Wirtschaftlichkeit. Zum Vortrag mit Fritz Vahrenholt lädt die Gegenwind-Kraftgruppe am 19. Februar in den Backsteinbau Sulz ein.
Weitere Informationen
Forst BW
Informationen von Forst BW zum Vermarktungsverfahren für Staatswaldflächen für die Windkraftnutzung und zu aktuellen Angebotsverfahren sind online hier zu finden.
Regionalverband
Informationen des Regionalverbands Schwarzwald-Baar-Heuberg zum 2. Beteiligungsverfahren Teilplan „Regionalbedeutsame Windkraftanlagen“ sind online hier zu finden.