Die neue Ausweisung für Windkraftanlagen zwischen Kolbenloch und Oberhippsbach war Thema im Gemeinderat. Die Räte pochten dabei vor allem auf die Mindestabstände, die zwischen potenziell neuen Anlagen eingehalten werden sollten.
Der Regionalverband Südlicher Oberrhein führt aktuell eine Teilfortschreibung des Regionalplans im Bereich Windkraft und Solarenergie durch.
Direkt an die Gemarkung Schonach angrenzend soll zwischen Kolbenloch und Oberhippensbach das Vorranggebiet W-101 für regionalbedeutsame Windkraftanlagen neu ausgewiesen werden. Bis 30. August können Träger öffentlicher Belange zur Ausweisung Stellungnahmen abgeben.
Kritik an Plänen
Die Schonacher Gemeindeverwaltung sieht die Pläne kritisch. Das Vorranggebiet hat einen Abstand von etwa 600 Metern zum nächsten Anwesen in der Grub, rund 820 Meter zum Kolbenloch. Die bestehende Windkraftanlage auf dem Holzeck ist zum Vergleich circa 1600 Meter von der nächsten Wohnbebauung entfernt. Empfohlen wir laut Windenergieatlas des Landes ein Mindestabstand von 700 Metern. Dies würde je nach Standort einer Anlage deutlich unterschritten werden, was aber letztendlich erst bei einem konkreten Bauantrag zur Errichtung einer Anlage geprüft werden könne. Auch aus Gründen des Landschaftsschutzes sind laut Verwaltung weitere Anlagen im Umkreis von unter zwei Kilometern zur Anlage auf der Holzeck nicht wünschenswert.
Ortsbaumeister Ansgar Paul führte die Pläne aus und merkte an, dass dies noch lange nicht bedeute, dass hier dann auch gebaut werde. Bürgermeister Jörg Fery ergänzte, dass man bei der bestehenden Windkraftanlage in Schonach seinerzeit auch zugestimmt habe. Das könnte man hier prinzipiell auch, er aber habe ein Problem mit den Abständen, was bei einer Zustimmung auch klar kommuniziert werden sollte.
Aktuell fünf Anlagen
Gerhard Kienzler (OGL) führte aus, dass der Regionalplan viele Flächen im Entwurf enthalte; das sei üblich. Was letzten Endes zugelassen werde, sei nicht absehbar. Insgesamt sollen aber am Ende 1,8 Prozent der Landesfläche als Positiv-Flächen ausgewiesen werden. In Schonach, so Kienzler, habe man aktuell fünf Anlagen, die mehr als 50 Prozent des benötigten Stroms produzieren. Alle Anlagen seien jedoch mehr als 20 Jahre alt und würden nun nach und nach ihre Lebensdauer erreichen. Heutzutage würde eine einzige neue Windkraftanlage insgesamt gleich viel Strom produzieren wie die fünf Bestehenden. Kienzler war der Meinung, dass man dem Regionalplan insgesamt zustimmen sollte.
Herbert Rombach (CDU) wollte wissen, ob es denn schon konkrete Baupläne für das an Schonach angrenzende Gebiet gebe und ob für den Schwarzwald-Baar-Kreis ebenfalls solch ein Regionalplan angedacht sei. Ersteres verneinte Ortsbaumeister Paul, zumindest sei ihm nichts bekannt. Zur zweiten Frage antwortete Bürgermeister Frey, dass es solch einen Plan für den Landkreis bereits gebe, auf Schonacher Gemarkung allerdings keine entsprechenden Flächen ausgewiesen seien.
Herbert Fehrenbach (CDU) und Petra Hettich (FWV) taten anschließend ihre Meinung kund, nach der man unbedingt auf die gesetzlich vorgeschriebenen Mindestabstände zu Wohnbebauung pochen sollte.
Abstände einhalten
So formulierte Frey abschließend dann auch den Beschluss: Grundsätzlich habe man gegen die Ausweisung keine Einwände, die gesetzlichen Mindestabstände müssen aber zwingend eingehalten werden. Der Rat stimmte geschlossen zu.