2013 hatte das Regierungspräsidium Karlsruhe den Windpark Großer Hau in Horb gestoppt. Warum der Horber Nabu jetzt wieder auf das RP hofft.
Die Frage schwebt noch immer wie eine dunkle Wolke über dem „Großen Hau“, dem Wald bei Rexingen: Dürfen hier Windräder aufgestellt werden oder verbietet es der Naturschutz? Jetzt setzen die Rexinger wieder auf das Regierungspräsidium Karlsruhe, um einen Windpark in ihrem „Waldjuwel“ Großer Hau zu verhindern.
Nabu-Vorsitzender Lambert Straub: „Wir hoffen jetzt auf das Regierungspräsidium Karlsruhe als oberste Naturschutzbehörde.“ Schon einmal hatte das RP den geplanten Windpark Großer Hau gestoppt. Am 13. August 2013 erreichte ein Fax das Rathaus in Horb. Inhalt: „Dem Teilflächennutzungsplan Windenergie (...) wird die notwendige Genehmigung versagt.“ Das Aus. Auch das Umweltministerium des Landes war damals mit der Petition befasst.
Jetzt – 13 Jahre später – ist die Gemengelage anders. Zwar gab es beim Bürgerbegehren zu Windkraft auf kommunalen Waldgrundstücken in Horb eine 52,2 Prozent-Mehrheit dagegen. Aber: Es fehlten 43 Stimmen, um das Quorum von 20 Prozent aller Wahlberechtigten zu erreichen.
Welche Fakten die Anfrage von Hellstern (AfD) aufdeckt
Der AfD-Landtagsabgeordnete und Horber Gemeinderat Uwe Hellstern hatte am 7. November 2025 eine Anfrage an die Landesregierung gestellt.
Das Umweltministerium: „Bioplan hat 2025 das ,Ornithologisches Gutachten zur geplanten Vorrangzone für Windenergienutzung (WF 14)’ im Auftrag des Nabu erarbeitet. Dieses zeigt eine herausragende Bedeutung des Gebietes Großer Hau/Ihlinger Berg als regelmäßig genutzter Rast- und Schlafplatz einer größeren Anzahl von nichtbrütenden Rotmilanen. Diese Einschätzung wurde mit Daten aus den Jahren 2013, 2014, 2015 und mit aktuellen Daten aus dem Jahr 2025 belegt.“
Nabu Horb: Unsere Fakten sind im Ministerium angelangt
Nabu-Vorstand Straub: „Bemerkenswert, dass die wichtigen Ergebnisse unseres Gutachtens zu den Rastvögeln anscheinend bis ins Umweltministerium vorgedrungen sind. Wir haben das Regierungspräsidium über das Gutachten informiert. Wir hoffen, dass es in seiner neuen Stellungnahme für den Regionalverband Nordschwarzwald zu Wort meldet.“
Das RP selbst will vorab nichts sagen – laufendes Verfahren. Die nächste Sitzung des Planungsausschuss des RVN ist am 4. Februar in Calw.
Diese Rolle spielt das RP bei Natur- und Artenschutz
Das Umweltministerium schreibt in seiner Antwort an Hellstern: „Die Höhere Naturschutzbehörde im Regierungspräsidium Karlsruhe kann bei Erfordernis der Erteilung einer artenschutzrechtlichen Ausnahme für eine streng geschützte Art nach dem Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) an der Genehmigung beteiligt sein.“
Nabu-Vorstand Straub: „Wir hoffen, dass das Regierungspräsidium in seiner neuen Stellungnahme zum Teilregionalplan Windenergie schon deutlich seine naturschutzrechtlichen Bedenken gegen Windkraft im Großen Hau äußert.“
Vor allem, weil laut Meinung des Nabu das „Natur-, Artenschutz und Öko-Raster“ fehlerhaft ist. Straub: „ Der vom Regionalverband angewandte Kriterienkatalog und die zugehörige Gebietsanalyse enthalten zumindest in Bezug auf die Vorrangfläche WF 14 erhebliche Fehler und Mängel, die durch unsere aktuellen Gutachten belegt und deutlich werden.“
Der Nabu hat auch ein Gutachten von Eberhard Aldinger (Ex-Leiter Abteilung Waldökologie Forstlichen Versuchs – und Forschungsanstalt) ein waldökologisches Gutachten erstellen lassen. Fazit des Experten: „Um die naturnahe Waldstruktur und die damit verbundene Biozönose zu erhalten, sollte in diesem wertvollsten Waldgebiet des Großen Hau auf Bau und Betrieb von Windenergieanlagen verzichtet werden.“