Fahrt kommt in das Thema Windkraft auf Hechinger Gemarkung. Der Gemeinderat beschäftigt sich kommende Woche mit einem sogenannten „Flächenpooling“.
Nur eine Fläche hat der Regionalverband Neckaralb in seinem Teilregionalplan Windenergie auf Hechinger Gemarkung als Vorranggebiet für Windkraft ausgewiesen. Dieses ist westlich des Stadtteils Weilheim verortet. In direkter Nähe befinden sich Windkraftflächen auf Rangendinger und Grosselfinger Gemeindegebiet (insgesamt rund 347 Hektar groß). Dort planen die Projektierer von Uhl Windkraft und Stadtwerken Stuttgart bekanntermaßen sieben Windkraftanlagen. 2027 sollen diese nach derzeitigem Stand in Betrieb gehen.
Ruhig war es bisher um die Teilfläche auf Hechinger Gemarkung. Das ändert sich aber mit der Gemeinderatssitzung am kommenden Dienstag, 3. Juni. Auf der Tagesordnung steht die Initiierung eines sogenannten „Flächenpoolings“ für die besagte Fläche in der Nähe Weilheims. Ziel ist es laut Sitzungsvorlage, einen gemeinsamen Flächenpool mit möglichst vielen Flächeneigentümern im Windkraftvorranggebiet zu schaffen. Heißt: die vorhandenen Potenziale zu bündeln, um die Ertragschancen für alle Beteiligten zu erhöhen und mögliche Verteilungskonflikte vorzubeugen.
Zur Hälfte städtischer Besitz
Etwa 50 Prozent der Weilheimer Fläche befinde sich im kommunalen Besitz, der Rest sei stark parzelliert und verteile sich auf viele private Eigentümer, heißt es in den Gemeinderatsunterlagen weiter. Mit dem „Flächenpooling“ solle ein gemeinsames Vorgehen von Flächeneigentümern, Kommune und Öffentlichkeit realisiert werden. Aus einer einheitlichen Planung würden wiederum größere Gestaltungsspielräume hinsichtlich Anlagenstandorte, Erscheinungsbild, Bürgerenergie oder regionale Betreiberstrukturen, wie die Einbindung regionaler Energieversorger und Bürgergenossenschaften, geschaffen werden.
Vier Anlagen möglich
Dass es die Stadt ernst meint, unterstreicht ein weiterer Absatz in der Sitzungsvorlage: „Projektentwickler zeigen hohes Interesse“, steht dort geschrieben. Daher habe man die Grundstückseigentümer im Vorranggebiet bereits angeschrieben, damit diese ihre Fläche nicht voreilig an Dritte vergeben. Auf Weilheimer Gemarkung seien voraussichtlich bis zu vier Windenergieanlagen möglich. Die dortig gemessene Windhöffigkeit ermögliche den wirtschaftlichen Betrieb von Windkraftanlagen.
Die Vorteile eines „Flächenpoolings“ aus Sicht der Verwaltung: die Sicherung der zentralen Steuerungsfunktion des Projekts durch die Stadt Hechingen, gleiche Vertragsbedingungen für alle Flächeneigentümer, das Aufstellen von Kriterien für Projektierer sowie die Durchsetzung von finanziellen Beteiligungsmöglichkeiten für die Bürger und die Kommune. Und: Die Flächeneigentümer würden bei einer Realisierung des Projekts von Pachteinnahmen profitieren – auch solche, die Flächen im Umkreis einer Windenergieanlage besitzen und vom baurechtlichen Abstand betroffen sind.
Wer könnte investieren?
Begleitet wird die Stadt Hechingen in den Planungen vom Fachbüro „endura kommunal“, das sich auf Klimaschutz-Projekte spezialisiert hat. In deren Präsentation, die für die nicht-öffentliche Bauausschusssitzung am Mittwoch, 28. Mai, vorbereitet wurde, ist die Rede davon, dass die Projektierer aus Rangendingen und Grosselfingen auch in Hechingen aktiv werden könnten. Konkret ist bei der Projektiererwahl für die Hechinger Teilfläche aber noch nichts.
Am Anfang des Prozesses
Mit dem „Flächenpooling“ steht der Windräderbau indes noch ganz am Anfang – auch „Vorplanungsplanungsphase“ genannt. Denn: Erstmal muss der Gemeinderat dem „Flächenpooling“ zustimmen. Ist dies der Fall, muss in weiteren Schritten ein Projektierer ausgewählt, ein Kooperationsvertrag geschlossen und das Genehmigungsverfahren durchlaufen werden. Nach der Finanzierung könnte dann der Bau der Anlagen starten.
Gemeinderat spricht auch über Kita-Gebühren
Termin
Der Gemeinderat Hechingen kommt zu seiner nächsten Sitzung am Dienstag, 3. Juni, ab 18.30 Uhr im Ratssaal im Rathaus zusammen. Neben der Windkraft geht es auch um die Erhöhung der Beiträge für die städtischen Kindertageseinrichtungen für das Jahr 2025/2026, die Sportlerehrung 2025, der Bestätigung Thorsten Killmaiers als zweiter stellvertretender Kommandant der Gesamtstadt der Freiwilligen Feuerwehr Hechingen.