Die Stadt plant, die Errichtung von Windenergieanlagen erst ab zwei Anlagen zu ermöglichen. Das Regierungspräsidium regt an, das nochmals zu überdenken. Foto: pixabay

Mit dem Teilflächennutzungsplan Windenergie stand in der Dornhaner Gemeinderatssitzung ein vielschichtiges Thema auf der Tagesordnung. Bereits in der Bürgerfrageviertelstunde hatten sich die Windkraftgegner der Initiative "Weckruf" mit kritischen Rückfragen zu Wort gemeldet.

Dornhan - 2012 hatte die Stadt Dornhan den Aufstellungsbeschluss für den "Sachlichen Teilflächennutzungsplan (FNP) Windkraft" gefasst. Ziel sollte die Steuerung der Nutzung von Windenergie sein. In den Folgejahren wurde ein Bauleitplanverfahren durchgeführt, das 2018 kurz vor dem Abschluss stand, erinnerte André Leopold vom Rottweiler Planungsbüro an den bisherigen Verlauf des Verfahrens. Artenschutzrechtliche Problemstellungen hätten jedoch den Abschluss des Verfahrens hinausgezögert.

Als zentrale Planungsgrundlage wurde der Windatlas 2011 und der Windenergieerlass 2012 zugrunde gelegt. Im Mai 2019 habe die Landesregierung Baden-Württemberg einen neuen Windatlas herausgegeben und diesen für verbindlich erklärt.

Kartierung aktualisiert

Dies habe dazu geführt, dass die bisherigen Planungsergebnisse hinfällig waren. Eine Neuaufstellung war notwendig, so Leopold. So habe es Änderungen bei der Windhöffigkeit gegeben. Auch bei den Festlegungen eines Dichtezentrums für die windkraftrelevante Art Rotmilan mussten neue Kartierungen erstellt werden.

Bisher seien drei Überschneidungen von Umgebungsradien von Rotmilan-Horsten zur Ausweisung eines Dichtezentrums maßgebend gewesen. Nun seien sieben Überschneidungen notwendig, was zur Folge habe, dass die Kartierungen des Rotmilans und anderer windkraftrelevanter Arten aktualisiert werden mussten.

Weiterhin gelten die sogenannten harten und weichen Tabukriterien, erklärte der Planer. Erstere seien gesetzlich vorgegeben und umfassten etwa die Parameter Schutzabstände zu Verkehrsflächen und Gewässern.

2919 Hektar

Die Flächen, die nach Abzug dieser "harten Tabukriterien" (minus 365 Hektar) noch übrig bleiben, betrügen noch 2919 Hektar. Das bedeute, dass die zur Nutzung von Windenergie geeigneten Flächen durch die Anwendung dieser (harten) Tabukriterien um etwa elf Prozent reduziert werden mussten. Hier gebe es für die Stadt keinerlei Abwägungsspielraum.

Im Gegensatz dazu böten die weichen Tabukriterien, so Leopold, gewisse "Stellschrauben" für den Gemeinderat. Um Flächen wegen fehlender Windleistungsdichte auszuschließen, habe die Stadt Dornhan eine Windleistungsdichte von mindestens 190 Watt/Quadratmeter in 160 Metern Höhe als "weiches" Tabukriterium definiert. Flächen, die unter diesem Wert liegen, würden ausgeschlossen, da sonst ein wirtschaftlicher Betrieb einer Anlage nicht möglich sei.

Nach Anwendung der weichen Tabukriterien, zu denen unter anderem die Vorsorgeabstände zu Siedlungsbereichen gehören, blieben noch etwa zwei Quadratkilometer an Flächen für die Windkraftnutzung übrig.

Trichtermethode

Im dritten und letzten Schritt einer "dreistufigen Trichtermethode" zur Auswahl der auszuweisenden Konzentrationszonen finde dann die Einzelabwägung (konkrete, ortsbezogene Betrachtung) statt. Der FNP Windenergie in der aktuellen Fassung sei genau nach dieser Methode erarbeitet worden, so die Verwaltung. Dabei wurden Kriterien wie Landschaftsbild, Artenschutzrecht, Luftverkehrsrecht oder Umweltbelange mit einbezogen in Bezug auf die einzelnen Standorte in Dornhan.

Das Regierungspräsidium (RP) Freiburg hatte in Abstimmung mit dem Landratsamt Rottweil eine Stellungnahme abgegeben. Darin empfahl das RP, den Aspekt der Bündelung von Windenergieanlagen (WEA) nochmals zu überdenken.

Aus Sicht des RP Freiburg sei es fraglich, ob der Plan der Stadt, die Errichtung von WEA erst ab zwei Anlagen zu ermöglichen, sinnvoll sei. Es sei davon auszugehen, dass heutzutage auch einzelne WEA wirtschaftlich betrieben werden können und einen wichtigen Beitrag zum Klimaschutz leisten, hieß es in der Stellungnahme des RP.

Im Gemeinderat wurde das Thema weiter diskutiert. Die aktualisierten Kartierungen für die windkraftrelevanten Arten hatte das Büro für Faunistik und Landschaftsökologie (BFL) aus Bingen im Auftrag der Stadt Dornhan erstellt.

Umweltbericht

Der Leiter des Büros, Frank Adorf, war vor Ort und stellte den Gemeinderat den Bericht mit dem Titel "Konflikteinschätzung zur Avifauna und Windenergie auf Konzentrationsflächen der Stadt Dornhan (Landkreis Rottweil)" vor.

Ebenfalls lag den Sitzungsunterlagen ein Umweltbericht des Rottweiler Ingenieur- und Planungsbüros vor. Darin wurden die insgesamt 25 Potenzialflächen (A bis Y) in Bezug auf die zu erwartenden Umweltauswirkungen untersucht, bewertet und beschrieben.

Der Entwurf des "Sachlichen TeilFNP Windenergie" mit Begründung und den umweltbezogenen Stellungnahmen wird ab 7. Juni bis einschließlich 9. Juli bei der Stadtverwaltung ausgelegt.