Sicherheit ist wichtiger als Windkraft: Auch im Zollernalbkreis führen militärische Interessenslagen zur Verkleinerung entsprechender Flächen. Wo? Das lesen Sie hier.
Es wird ernst beim Ausbau der Windkraft: Am Dienstag kommender Woche will die Versammlung des Regionalverbands Neckar-Alb das Thema erneut beraten – dabei geht es um die angepasste Fassung des Teilregionalplans Windenergie. Eingearbeitet sind Änderungen, die während der öffentlichen Auslage eingegangen waren.
Der Unterschied zwischen beiden Varianten fällt deutlich aus. Zahlen belegen das: 9192 Hektar waren ursprünglich für Windkraft vorgesehen, in der neuen Fassung sind es nur noch 7035 Hektar. Das sind 2157 Hektar weniger als ursprünglich geplant.
Den größten Anteil daran hat die Bundeswehr: Rund 1500 Hektar werden nach Angaben aus der Beschlussvorlage für militärische Zwecke benötigt. Die Themen Sicherheit und Verteidigung haben seit dem Krieg in der Ukraine neues Gewicht erhalten – das wirkt sich ganz offensichtlich auch im Hinblick auf den Ausbau erneuerbarer Energien aus.
Diese Flächen fallen komplett weg
Aufgrund von Bedenken der Bundeswehr werden im Bereich des Regionalverbands Neckar-Alb zehn Flächen komplett aus den Planungen gestrichen, drei davon liegen im Zollerbalbkreis. Betroffen davon ist die Fläche bei Rosenfeld-Täbingen mit 77 Hektar (ZAK-05): Diese wird aus der Planung zu Gunsten des möglichen KSK-Absprunggeländes gestrichen.
Zum anderen geht es um Flächen auf der Gemarkung Albstadt. Beim Stadtteil Onstmettingen fallen 125 Hektar (an der Gemarkungsgrenze Richtung Burladingen, ZAK-09) aus den Planungen heraus. Als Grund gibt die Bundeswehr nach Angaben des Regionalverbands an, dass der Bereich in einer „Hubschraubertiefflugstrecke“ liege.
Diese steht im Zusammenhang mit dem militärischen Flugplatz in Laupheim am Ostrand der Schwäbischen Alb, wo das Hubschraubergeschwader 64 stationiert ist.
Darüber hinaus geht es um die ursprünglich für Windkraft vorgesehene Fläche gegenüber Ebingen an der Gemarkungsgrenze zu Meßstetten mit 199 Hektar (ZAK-10), auch diese Fläche wird in den Planungen nicht weiterverfolgt. Wie der Regionalverband in der Beschlussvorlage berichtet, liegt das am Betrieb der „Luftverteidigungsanlage Meßstetten“ und am Flugbeschränkungsgebiet ED-R 132 über dem Truppenübungsplatz Heuberg.
Zwei weitere Flächen schrumpfen erheblich
Neben den Flächen, die komplett gestrichen werden sollen, gibt es solche, die verkleinert werden. Die Luftverteidigungsanlage in Meßstetten beschneidet so auch den für Windkraft vorgesehenen Bereich Küche südlich von Burladingen (ZAK-08). Dieser schrumpft von 400 Hektar auf 258 Hektar. Außerdem würde ein Windpark auf der vollen Fläche eine Erdbebenmessstation in Neufra-Freudenweiler beeinträchtigen.
Ähnliche Gründe für die Verkleinerung werden für den Bereich Straßberg/Winterlingen angeführt (ZAK-11). Dort sinkt die Fläche für Windkraftanlagen von 587 Hektar auf 505 Hektar. Hinzu kommen Uhu-Bestände, die in diesem Bereich leben.
Betrachtet man den gesamten Bereich des Regionalverbands (mit den Landkreisen Reutlingen, Tübingen und Zollernalb) wird ein Großteil der Vorranggebiete für Windkraft durch militärische Belange betroffen. Es ist jeweils der Betrieb des Militärflugplatzes Laupheim, der Luftverteidigungsanlage Meßstetten, der Funkdienststelle Meßstetten, des Truppenübungsplatzes Heuberg und Tiefflugstrecken für Fluggeräte.
2,8 Prozent der Verbandsfläche für Windkraft
Dies bedeutet jedoch nicht, dass auf den von den Interessen der Bundeswehr betroffenen Flächen überhaupt keine Windkraft möglich ist. Abhängig ist der Bau der Anlage von technischen Spezifikationen, etwa Nabenhöhe oder Rotordurchmesser.
Mit der aktuellen Fassung des Teilregionalplans stehen 2,8 Prozent der Regionalverbandsfläche für Windkraft zur Verfügung. Damit übertrifft der Regionalverband die gesetzlichen Vorgaben – diese sehen nur 1,8 Prozent vor.
Sonnenenergie
Wenig diskutiert
Bei der Verbandsversammlung des Regionalverbands Neckar-Alb geht es auch um den Teilregionalplan Solarenergie. Dieser wird in der Öffentlichkeit weit weniger diskutiert, ist aber schon weit fortgeschritten: Am Dienstag soll der Teilregionalplan Solarenergie als Satzung beschlossen werden. Dann sind die im Regionalplan vorgesehenen Bereiche offiziell als Flächen für Sonnenenergie ausgewiesen.