Die zweite Möglichkeit, sich bei der Auswahl der Vorrangflächen für Windkraft einzubringen, besteht schon bald.
Fernab der öffentlichen Diskussion scheint das Thema Solarenergie zu stehen. Dafür waren die Planungen schon so weit fortgeschritten, dass die Versammlung des Regionalverbands bereits den Satzungsbeschluss gefasst hat – und das geräuschlos ohne Diskussion.
Anders als bei der Windkraft polarisieren künftig mögliche Solarparks ganz offensichtlich nicht. Während der öffentlichen Anhörung sind nach Angaben des Regionalverbands nur 101 Stellungnahmen eingegangen, zwei kamen von Privatpersonen.
Die meisten Flächen, auf denen künftig Solarpaneelen aufgebaut werden können, befinden sich im Zollernalbkreis: 551,8 Hektar, was einem Anteil von 49 Prozent innerhalb des Regionalverbands Neckar-Alb entspricht. Weitere 386,3 Hektar (34 Prozent) und 193,5 Hektar (17 Prozent) entfallen auf die Kreise Reutlingen und Tübingen.
Größte Fläche für Windkraft im Landkreis Reutlingen
Ganz anders sieht es beim Thema Windkraft aus. 477 Privatpersonen haben ihre Stellungnahme während des Beteiligungsverfahrens abgegeben, weitere 6650 Personen haben sich per Standardschreiben eingebracht. Hinzu kommen 151 öffentliche Institutionen, die sich einbrachten. Die Stellungnahme der Bundeswehr liegt erst seit Juni 2025 vor.
Die meisten Flächen, die für Windkraft vorgesehen sind, liegen im Landkreis Reutlingen mit 4037 Hektar (57,3 Prozent), mit Abstand gefolgt vom Zollernalbkreis mit 1664 Hektar (23,7 Prozent) und vom Kreis Tübingen mit 1334 Hektar (18,9 Prozent).
Regionalplan vermeidet Wildwuchs
Insgesamt gibt es im Bereich des Regionalverbands 32 Vorranggebiete für Windkraft. Von 28 sind Standortplanungen bekannt – dort wird der Bau von Windkraftanlagen bereits konkreter geplant. Dies zeigt, dass die Planungen des Regionalverbands genau das bewirken, was beabsichtigt ist: Sie lenken die Windkraft-Standorte auf zuvor definierte Bereiche und vermeiden ‚Wildwuchs‘.
Die überarbeiteten Planungen sehen darüber hinaus vor, dass die Windenergieanlagen mindestens 1000 Meter von Wohn- und Mischgebieten entfernt aufgestellt werden dürfen.
Offenlage beginnt am 30. Juli
Die zweite Offenlage beginnt am Mittwoch, 30. Juli, startet und endet am Freitag, 29. August. In diesem Zeitraum können Hinweise und Anregungen erneut eingebracht werden.