Das sind die Flächen, auf denen Windkraftanlagen gebaut werden können. Foto: Regionalverband

505 Hektar bei Straßberg und Winterlingen sowie kleine Gebiete sieht der Plan für den Zollernalbkreis vor.

Die Stellungnahmen, die während der Beteiligungsverfahren eingegangen waren samt Antworten füllen 3562 Seiten in drei Leitzordnern. Verbandsdirektor Dirk Seidemann betont kurz vor der Sitzung wie wichtig es dem Regionalverband war, jede Stellungnahme zu beantworten und ernst zu nehmen.​

 

Man wolle es eben „ordentlich und gründlich“ machen, sagt Eugen Höschele zum Auftakt der Beratungen im Gremium. Er machte deutlich, was er im Hinblick auf die Plangebiete für Windkraft in den vergangenen Jahren schon mantraartig wiederholt hat: Es gebe gesetzliche Vorgaben und „die müssen wir erfüllen“.

„Der Steuerzahler“ habe das Recht, dass es „ordentlich zugeht“. Es ja „keine kommunale Initiative gewesen“, sondern eine Vorgabe des Landes - im Übrigen beschlossen mit den Stimmen von Grünen und CDU. Vorteil des Teilregionalplans Windkraft: Er vermeidet den viel besprochenen „Wildwuchs“, denn die Anlagen können nur innerhalb der Plangebiete errichtet werden.

Investoren und Projektierer gesucht

Der Regionalverband fungiert beim Thema Windkraft als verwaltungstechnische Instanz, die die Festlegung von Flächen für Windkraft in den Landkreis Tübingen, Reutlingen und Zollernalb festlegt. Allerdings entscheidet die Behörde nicht, ob ein Windrad gebaut wird oder nicht. Nur dort werden Windräder gebaut, wo sich Investoren oder Projektierer finden. Sie haben das letzte Wort. Und sie sind es nun, die entscheiden können, ob Windräder gebaut werden oder nicht.

Es besteht nämlich keine Pflicht zum Bau von Windrädern - gleichwohl bestand die Pflicht, Gebiete festzulegen, in denen diese Windräder potenziell gebaut werden könnten. Aus der Perspektive der Behörde ist mit der finalen Entscheidung von Dußlingen das Thema also erst einmal erledigt.

Rund 1600 Hektar

Im Zollernalbkreis sind es rund 1600 Hektar, auf denen potenziell Windkraftanlagen gebaut werden könnten. Das sind die Gebiete im Zollernalbkreis:

TÜ-ZAK-01 mit 354 Hektar: Dieses erstreckt sich von Bad Imnau bis auf die Gemarkung Starzach. Ein Teil des Gebiets liegt bei Höfendorf.

ZAK-01 mit 298 Hektar auf dem Gemarkungen Rangendingen, Weilheim, Grosselfingen - Südlich von Rangendingen.

ZAK-02 mit 275 Hektar südlich von Owingen, südöstlich von Gruol, westlich von Grosselfingen, westlich von Bisingen, nordwestlich von Engstlatt, nördlich von Ostdorf, nördlich von Geislingen, östlich von Erlaheim.

ZAK-08 mit 258 Hektar südlich des Kernorts von Burladingen bei Gauselfingen.

Das mit Abstand größte Plangebiet für Windkraftanlagen befindet sich in Straßberg und in Winterlingen: 505 Hektar sind im Bereich ZAK-11 potenziell für den Bau von Windkraftanlagen vorgesehen.

Zu den kleineren Gebieten gehören ZAK-03 mit 67 Hektar westlich von Heiligenzimmern; ZAK-04 mit 16 Hektar westlich von Brittheim; ZAK-06 mit 35 Hektar südöstlich von Ringingen; ZAK-07 mit 27 Hektar auf der Gemarkung Stetten/Burladingen.

Die Abstimmung

Von den 62 Mitgliedern der Verbandsversammlung haben 9 gegen den aktuellen Windkraft-Plan für die Landkreise Tübingen, Reutlingen und Zollernalb gestimmt. Der Rest des Gremiums war dafür. Damit sind die Flächen der 32 Gebiete in den drei Landkreisen als Vorranggebiete für Windkraft definiert. Zugleich sind alle anderen Flächen in Neckar-Alb für die Windkraft-Planung erstmal ausgeschlossen.