Politiker aller größeren Parteien entscheiden aktuell über die Vorranggebiete in der Region Neckar-Alb.
Dieser Tage werden – öffentlich und nichtöffentlich – die Entscheidungen in den Runden des zuständigen Regionalverbands gefällt: Das sind der Planungsausschuss und die Verbandsversammlung, in denen jeweils gewählte Vertreter von Parteien und Fraktionen aus den Landkreisen Tübingen, Reutlingen und Zollernalb sitzen. Am Dienstag, 13. Januar, debattierte der Planungsausschuss in Dußlingen nicht-öffentlich, am Dienstag, 20. Januar, folgt die endgültige Entscheidung über den „Teilregionalplan Windenergie“.
Im aktuellen Entwurf sind es noch 32 Gebiete in der Region, die als Vorranggebiete bestimmt werden können. Im Landkreis Tübingen sind das sieben Gebiete mit Flächen von 42 bis 517 Hektar. Im Zollernalbkreis liegen weitere acht Gebiete mit Flächen von 16 bis 505 Hektar. Die meisten und größten Flächen für Vorranggebiete sollen nach dem Entwurf des Plans im Landkreis Reutlingen liegen. Hier sind weitere 17 Gebiete in der Größe von 8 bis 713 Hektar im Entwurf.
Ursprünglich hätte der Plan bereits Ende 2025 in trockenen Tüchern sein sollen. Vorschrift von Bund und Land ist es, zwei Prozent der Gesamtfläche jeder Planungsregion vorrangig für Erneuerbare Energien bereitzuhalten, 1,8 Prozent davon für Windkraft. Doch während der Plan für Freiflächen-Photovoltaik relativ problemlos durchkam, gab es über die möglichen Standorte für Windkraftanlagen viel Informationsbedarf und örtlich erbitterten Streit.
Zu den aktuell debattierten Einwänden gehören auch die im Herbst während der offiziellen Beteiligungsfrist bis Oktober vorgebrachten Bedenken der Umweltverbände Nabu, BUND und Landesnaturschutzverband. Auch über deren Einarbeitung stimmen die Lokalpolitiker ab. Ob, wann und wo tatsächlich Windkraftanlagen entstehen, ist allerdings die Entscheidung der Akteure rund um die Energiewirtschaft, nicht mehr der regionalen Planung.