Im Bereich Wiesental gibt es keine weiteren Änderungen bei den Vorrangflächen für Windkraft. Der Ruf einiger Kommunen nach Verkleinerung der Flächen fand im Regionalverband kein Gehör.
Insgesamt 40 Vorranggebiete für Windkraft hat der Regionalverband Hochrhein-Bodensee in der vergangenen Woche beschlossen. Von den etwas mehr als 5000 Hektar Vorrangfläche im gesamten Verbandsgebiet, das die Landkreise Lörrach, Waldshut und Konstanz umfasst, liegen mit 2100 Hektar die meisten im Kreis Lörrach und dort wiederum konzentrieren sich die Flächen neben dem oberen Kandertal auf die Höhen beiderseits von Wiese und Kleiner Wiese. Im Einzelnen sind es die Gebiete Weiherfelsen und Schöttleberg-Wildberg, die die Gemeinde Kleines Wiesental betreffen, sowie beiderseits des Wiesentals die Gebiete Honeck/Zeller Blauen, Hohe Möhr, Knöpflesbrunnen, Katzenmoos/Wannenkopf, Rohrenkopf/Steinbühl und Hau.
Bereits ein Drittel der Flächen zurückgenommen
Eine weitere Reduzierung von geplanten Vorranggebieten oder deren vielfach gewünschte Verkleinerung erfolgte nach der zweiten öffentlichen Anhörung nicht mehr, nachdem die 8750 eingegangenen Anregungen und Kritikpunkte der ersten Anhörung bereits zu einer Rücknahme von etwa einem Drittel der ursprünglich in Betracht gezogenen Flächen geführt hatte.
Bezogen auf das gesamt Verbandsgebiet kommt der Regionalverband Hochrhein-Bodensee nun auf genau 1,8 Prozent der Fläche seines gesamten Gebiets, die für Windkraft als geeignet angesehen und die dafür reserviert werden. Damit erreicht der Regionalverband genau das gesetzlich geforderte Mindestmaß an Vorranggebieten. Mit anderen Worten: Ein Streichung oder Verkleinerung von geplanten Gebieten hätte bedeutet, dass der Regionalverband an anderer Stelle zum Ausgleich weitere Gebiete ausweisen müsste.
Gersbach wird von Windrädern umzingelt
Diese Prämisse hat der Regionalverband bei der Bewertung von Stellungnahmen aus dem Wiesental als wesentlicher Maßstab angesetzt. Unter den 450 weiteren Stellungnahmen, die in der zweiten Anhörung für das gesamte Verbandsgebiet eingegangen waren, befanden sich etliche von Kommunen im Wiesental, wobei sich die Städte Schopfheim, Zell und Todtnau dabei im Detail stark auf die Positionen der Ortschaftsräte in den besonders betroffenen Teilorten beziehen. Tenor der Einsprachen aus dem Wiesental: Die Abstände zu einzelnen Siedlungen wurden stellenweise als zu gering empfunden, die Auswirkungen auf Landschaft und Natur hingegen als zu stark. Im Fall der Hohen Möhr ging es außerdem um denkmalschützerische Aspekte hinsichtlich des Aussichtsturms. Im Mittelpunkt der Argumente stand jedoch die Massierung von Windkraftanlagen. Diese Argumente kamen vor allem von der Stadt Schopfheim mit Verweis auf die Stellungnahme des Gersbacher Ortschaftsrats. Gersbach, so wurde argumentiert, werde durch die Vorrangplanung fast vollständig von Windkraftanlagen umstellt.
In der Verbandsversammlung bei der Beschlussfassung über den Regionalplan Windkraft spielten einzelne Gebiete aus dem Wiesental und dem Kleinen Wiesental keine Rolle mehr. Die abschließende Diskussion in der Verbandsversammlung drehte sich um den Blick auf das ganze Verbandsgebiet und um die Notwendigkeit, insgesamt auf das gesetzlich geforderte Minimalziel bei den Flächen zu kommen, wofür überall die gleichen Kriterien anzulegen seien. Die Abwägung und Beantwortung der Eingaben aus dem Wiesental erfolgte durch die Verbandsverwaltung, die wiederum der Verbandsversammlung die Antworten zu allen Stellungnahmen gebündelt als Anhang zum Beschluss vorlegte. Wie überall verwies der Regionalverband darauf, dass bereits nach der ersten Anhörung Flächen reduziert wurden. Würden nun weitere Hinweise auf Abstände zu Siedlungen, auf Landschaftsschutzargumente oder auf die so genannten Umfassungswirkungen im Fall von Gersbach oder Häg-Ehrsberg vom Verband aufgegriffen, dann müssten diese Argumente auch an anderen Stellen in den drei Landkreisen greifen. Dies wiederum würde dazu führen, dass der Regionalverband insgesamt zu wenig Flächen vorweisen und nicht vor den Landesgesetzen bestehen könnte. Eine Bewertung der Kritikpunkte aus dem Wiesental erfolgte also immer vor dem Hintergrund der Gesamtbetrachtung´im Verbandsgebiet und vor der gesamtgesellschaftlichen Erwägung, dass es mehr erneuerbaren Energien bedarf.
Der Regionalplan unterbindet Wildwuchs
Ausdrücklich weist der Teilregionalplan Windenergie jedoch darauf hin, dass durch die Ausweisung eine Steuerung erfolgt und Wildwuchs unterbunden wird. Außerdem muss dennoch für jede Anlage ein Genehmigungsverfahren erfolgen, in dem auch denkmal- oder naturschutzrechtliche Aspekte gewürdigt werden. Hinsichtlich Naturschutz gibt es allerdings bereits eine Voruntersuchung, die bei keinem der Vorranggebiete, auch nicht im Bereich des Wiesentals, völlige Ausschlusskriterien ergeben hat.