Eine Windkraftanlage erstreckt sich in den Himmel. Im „Feuerenmooswald“ sollen fünf Anlagen errichtet werden. (Symbolbild) Foto: mimi - stock.adobe.com

Kurz vor Fristablauf wurde der Bauantrag für Windräder im Bereich „Feurenmoos“ bei Eschbronn-Locherhof eingereicht. Bürgermeister Franz Moser erklärt was das bedeutet.

Über den neuen Verfahrensstand des Vorhabens der Stadtwerke Tübingen, im Feurenmooswald auf Gemarkung Schramberg einen Windpark mit fünf Windrädern zu errichten, berichtete Bürgermeister Franz Moser in der Sitzung des Gemeinderats. Ihm zufolge haben die Tübinger noch vor Ablauf der Frist am 30. Juni 2025 den Genehmigungsantrag beim Landratsamt eingereicht, was wiederum von der Genehmigungsbehörde bestätigt worden sei.

 

Damit könne der Antrag im vereinfachten Verfahren bearbeitet werden, wodurch eine Öffentlichkeitsbeteiligung, eine Umweltverträglichkeitsprüfung und artenschutzrechtliche Prüfung nicht erforderlich seien, erläuterte der Bürgermeister. Gleichzeitig hätten die Stadtwerke auch einen Antrag auf Ruhendstellung des Verfahrens gestellt, da derzeit die Voraussetzungen für eine abschließende Prüfung des Vorhabens noch nicht vorlägen.

Bürger sorgen sich um Feuchtgebiet

Einige Planungsgrundlagen seien noch in der Bearbeitung bei den jeweiligen Fachplanern und Gutachtern. Darüber hinaus könne das Landratsamt den Antrag erst genehmigen, wenn der Regionalverband Schwarzwald-Baar-Heuberg den formellen Beschluss über das entsprechende Windenergiegebiet gefasst habe. Dies werde voraussichtlich noch in diesem Herbst erfolgen, schilderte Moser.

Das Vorhaben der Stadtwerke Tübingen mit fünf 285 Meter hohen Windrädern sehen Einwohner von Schönbronn und den Gewannen, Friedrichsberg, Hutneck, Deisenhof und Lambrechtshof kritisch, da hierfür unter anderem mehrere Hektar Wald gefällt werden müssen und ein bestehendes Feuchtgebiet zu zerstören droht. Dem steht das Privileg der Windkraft in Baden-Württemberg entgegen.