Für das Rumpfgebiet „TÜ-05“ auf Baisinger Markung ist der Bau von Windkraftanlagen sinnlos geworden. Foto: Anselm - stock.adobe.com

Weil Mötzingen und Bondorf schon genug geplagt sind, verzichtet man dort auf ein Vorranggebiet für Windräder. Damit ist das Rumpfgebiet „TÜ-05“ auf Baisinger Markung sinnlos.

Zu den Vorranggebieten, die der Regionalverband Neckar-Alb am Dienstagmittag beschlossen hat, gehört auch das Gebiet „TÜ-05“ bei Baisingen, direkt an der Kreisgrenze zu Böblingen. Es ist nur 43 Hektar groß – und wird wahrscheinlich nie bebaut.

 

TÜ-05 grenzte ursprünglich direkt an ein geplantes Vorranggebiet BB-03, also an weitere 63 Hektar auf Mötzinger Gemarkung. Doch dieses BB-03 gibt es nicht mehr, und die Baisinger Restfläche würde wohl nur für ein einzelnes Windrad reichen. Das lohnt sich finanziell nicht, wegen der Kosten für Baukräne, Trafo, Netzanschluss und ähnliches (also Kosten, die man normalerweise auf mehrere Windräder verteilt). Zusammen hätten es die beiden Gebiete auf etwas mehr als einen Quadratkilometer gebracht, genug für einen kleinen Windpark.

Zunächst geplantes Nachbargebiet ist gestrichen

Die Verbandsversammlung der Region Stuttgart (dazu gehört auch der Landkreis Böblingen) hat ihre Windkraft-Teilfortschreibung bereits am 3. Dezember beschlossen. Darin ist BB-03 nicht mehr enthalten. Die Regionalversammlung habe das Vorranggebiet bei Mötzingen/Bondorf bereits bei einer Vorberatung am 2. April 2025 gestrichen, teilte Alexandra Aufmuth, die Pressesprecherin der Region Stuttgart, auf Nachfrage mit. Im damaligen Antrag hieß es: „Die Fläche BB-03 wird wegen der besonderen Situation in Bezug auf die gleichzeitige Belastung hinsichtlich Energie, Verkehr und Gewerbe (regionaler Logistikstandort) im Bereich Bondorf und Mötzingen aus der vorgeschlagenen Flächenkulisse gestrichen.“

Ein einzelnes Windrad lohnt sich nicht

Der Baisinger Ortsvorsteher Philipp Küfer sagte auf Nachfrage, mit der Böblinger/Stuttgarter Entscheidung sei für ihn das Thema seit April 2025 erledigt. „Man hätte die Fläche auch aus dem Regionalplan Neckar-Alb herausnehmen sollen.“ Er könne sich nicht vorstellen, dass ein Investor für ein einzelnes Windrad in Baisingen auftauchen wird. Der Fall Eckenweiler liege anders. Dort will die Firma Bitzer das bestehende Windrad abbauen und in der Nähe eine höhere Anlage errichten, für den Eigenverbrauch. Aber, so Küfer: „Da ist die Infrastruktur schon da.“ Im Baisinger Waldstück kommt hinzu: „Das ist sehr klein parzelliert.“ Ein Investor müsste also sehr aufwändige Grundstücksverhandlungen führen.

Im Nordwest-Zipfel des Landkreises Tübingen liegt die Baisinger Windkraft-Fläche „TÜ-05“. Die hellgrüne Anschlussfläche im Landkreis Böblingen (das Waldgebiet „Bernloch“) ist allerdings kein Vorranggebiet für Windkraft mehr. Foto: Regionalverband Neckar-Alb

Auch die Rottenburger Stadtwerke haben kein Interesse an „TÜ-05“, bekräftigte deren Geschäftsführer Martin Beer auf Nachfrage. Sie planen bekanntlich einen größeren Windpark im Gebiet „TÜ-04“ zwischen Wendelsheim, Oberndorf und Hailfingen. Dieses ist fast 400 Hektar (vier Quadratkilometer) groß. Mit dem Beschluss des Regionalverbands „kommt jetzt wieder Fahrt in das Projekt“. Zur Wirtschaftlichkeit der (voraussichtlich) sieben Windräder liegen keine neue Zahlen vor, teilte Beer mit. Diese müsse man „vor Baubeginn bewerten“. Der Rottenburger Oberbürgermeister Stephan Neher hatte kürzlich erstmals leise Zweifel geäußert, ob sich der geplante Windpark überhaupt noch lohnt.

Grund für das Festhalten bleibt unklar

Warum die Region Neckar-Alb trotzdem am Baisinger Gebiet TÜ-05 festhält, ist unklar. Auf jeden Fall hübschen die 43 Hektar zusätzliche Windkraftfläche die Gesamtstatistik auf und helfen so, das vorgegebene 1,8-Prozent-Ziel für die gesamte Region zu erreichen.