Beim zweiten Beteiligungsverfahren zum Teilregionalplan Windkraft konnten sich Bürger bis 29. August einbringen. So geht es nun weiter.
Der Ausbau der Windkraft wird auch in der Region Neckar-Alb konkreter: An die Verbandsversammlung des Regionalverbands Neckar-Alb in Balingen schloss sich eine weitere Beteiligung der Öffentlichkeit an. Diese endete für die Bürger am Freitag vergangener Woche.
Wir fassen den aktuellen Stand bei dem Thema mit Fragen und Antworten zusammen:
Was hat der Regionalverband im Juli beschlossen?
Nach einer freiwilligen informellen Beteiligung im Frühjahr 2023 und einer ersten formellen Beteiligungsrunde im Jahr 2024 wurde der Planentwurf auf Grundlage der eingegangenen Rückmeldungen von Behörden und der Öffentlichkeit überarbeitet und die erneute Anhörung von der Verbandsversammlung des Regionalverbands am 22. Juli in der Stadthalle Balingen beschlossen.
Was genau sieht der Regionalplan vor?
Der Entwurf des Teilregionalplans Windenergie sah Ende Juli 32 Gebiete für Windenergie mit einer Gesamtfläche von 7035 Hektar vor. Das entspricht 2,8 Prozent der gesamten Fläche der Region Neckar-Alb. Zehn der im Planentwurf 2023 enthaltenen Gebiete werden in der aktuellen Planung nicht weiterverfolgt.
Bei 26 Gebieten wurden Anpassungen vorgenommen, vier Gebiete blieben unverändert und zwei Gebiete wurden neu aufgenommen.
Hatten die Stellungnahmen der Windkraftgegner Einfluss auf diese Änderungen?
Zu Änderungen in der Flächenkulisse haben nach Angaben des Regionalverbands vor allem Stellungnahmen öffentlicher Einrichtungen geführt. „Acht Gebiete wurden aufgrund militärischer Belange gestrichen, ein Gebiet wegen eines erweiterten Siedlungsvorsorgeabstands, ein Gebiet wegen Natur- und Artenschutzbelangen und ein Gebiet wegen sonstiger Belange“, fast der Regionalverband zusammen.
Wie viele Stellungnahmen sind beim zweiten Beteiligungsverfahren eingegangen?
„Insgesamt haben wir im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit rund 680 Stellungnahmen erhalten“, heißt es vom Regionalverband auf Anfrage. Die eingegangenen Stellungnahmen gehen auf „rund 490 Stellungnehmende“ zurück, unter denen Vertreter von sechs Bürgerinitiativen seien. Wie die Zahlen zeigen, haben einige Personen mehrere Stellungnahmen abgegeben. Es gibt auch einige wenige Fälle, in denen Stellungnahmen mehrfach abgegeben wurden. Diese wurden aber noch nicht zusammengeführt, sodass die Anzahl der Stellungnahmen mit unterschiedlichem Inhalt noch nicht letztgültig bestimmt werden kann.
Wie geht es mit dem Vorrangflächen für Windkraft nun weiter?
Die öffentlichen Einrichtungen haben noch bis 30. September Zeit, eine Stellungnahme abzugeben. Danach wird der Regionalverband erneut jede einzelne Stellungnahme prüfen und gegebenenfalls in den Teilregionalplan einarbeiten, der bei einer Verbandsversammlung beraten wird. Der Regionalverband geht davon aus, dass der Satzungsbeschluss bis zum Jahreswechsel erfolgen kann.
Wie verbindlich ist der Satzungsbeschluss?
Der Satzungsbeschluss ist sozusagen der fast endgültige Beschluss, der die Vorranggebiete für Windkraft festlegt. Danach wird der Teilregionalplan allerdings noch geprüft vom Ministerium für ländlichen Raum und Wohnen des Landes Baden-Württemberg. Erhebt das Ministerium innerhalb von drei Monaten keine Einwende, kommt der Regionalplan zur Rechtskraft. Dann sind die Vorranggebiete sozusagen in Stein gemeißelt.