In Starzach soll ein Windpark entstehen. Foto: engel.ac - stock.adobe.com

Mit weniger Anlagen und größeren Abständen planen die Stadtwerke Tübingen einen Windpark auf der Gemarkung Starzach. Jetzt wurden die Pläne konkretisiert, ein Genehmigungsantrag ist für 2025 geplant.

Die Stadtwerke Tübingen GmbH (swt) plant auf der Gemarkung Starzach einen Windpark. Diese Pläne wurden bereits mehrfach im Gemeinderat vorgestellt und in einer öffentlichen Info-Veranstaltung im November vergangenen Jahres mit der Bevölkerung diskutiert.

 

Die Standorte der sieben Windenergieanlagen (WEA’s) sollen von den Stadtwerken Tübingen gebaut werden – dass die Pläne nun konkreter werden, zeigte ein Projektstatusbericht, mit dem die Stadtwerke Tübingen kürzlich in den Gemeinderat gingen. Die Gemeinde und die swt haben einen Gestattungsvertrag über die Nutzung mehrerer Flurstücke für die Windenergie abgeschlossen. Seit der formellen Beteiligung und Beratung zu den Teilfortschreibungen Wind- und Solarenergie des Regionalplans Neckar-Alb, der auf Beschlüssen des Jahres 2013 basiert, wird von einem verkleinerten Vorranggebiet für Windenergieanlagen gesprochen.

Von neun zu sieben Anlagen

Die Vorsorgeabstände für das Windvorranggebiet wurden auf Gemarkung der Gemeinde Starzach von 750 Meter auf 1000 Meter erhöht. Zudem wurde das Suchraumgebiet des Regionalverbandes verkleinert. Da sich die Tübinger Stadtwerke an den Vorranggebieten des Regionalverbands orientieren, wurde die Projektplanung an die Grenzen des Vorranggebiets Windenergie des Regionalverbandes angepasst und das Windparklayout entsprechend verändert, erklärte Bürgermeister Thomas Noé in der Ratssitzung.

Als Folge der Anpassungen reduzierte sich die Anzahl der Windenergieanlagen von neun geplanten Standorten auf nun sieben. Davon befinden sich drei auf Starzacher Gemarkung, zudem wurden die Standorte teilweise etwas verschoben. Dadurch haben sich die Abstände zwischen der Wohnbebauung und den Anlagen deutlich vergrößert. Auch reduziert sich als Folge die Nennleistung des Windparks von 64,8 MW auf 50,4 MW. Aufgrund der Windpark Layout-Veränderungen in Folge der Vorgaben der Regionalplanung kommt es zu einer Verschiebung der geplanten Einreichung des Genehmigungsantrags auf Sommer 2025.

Der Projektzeitplan

Der Projektzeitplan sieht aktuell wie folgt aus: Windmessungen laufen von Februar 2024 bis zum Februar 2025. Im Sommer oder Herbst 2024 ist eine Vorantragskonferenz nach Bundes-Immissionsschutzgesetz geplant. Von Winter 2024 bis zum Sommer 2025 sollen alle WEA-Standorte koordinatengenau festgelegt werden. Zudem werden Gutachten erstellt. Auch werden Planungen für das Genehmigungsverfahren erstellt. Im Sommer 2025 wird dann der Genehmigungsantrag für den Windpark eingereicht. Im Herbst 2026 plant die Kommune mit der Genehmigung nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz für den Bau und den Betrieb des Windparks.

Das Projekt wird im nächsten Schritt in das formelle Genehmigungsverfahren nach Bundesimmissionsschutzgesetz eintreten. Dazu ist eine Vorantragskonferenz im Landratsamt Tübingen mit den Trägern Öffentlicher Belange für September 2024 geplant. Diese Konferenz dient dazu, potenzielle Probleme frühzeitig zu identifizieren und den Genehmigungsprozess zu beschleunigen. Sie ermöglicht den Austausch wichtiger Informationen und die Koordination zwischen verschiedenen Behörden und den Stadtwerken als Antragsteller. Michael Krieger von den Tübinger Stadtwerken nahm an der Sitzung teil und beantwortete auftretende Fragen.