Für die Einwohnerversammlung wegen des Windparks im Oberndorfer Stadtteil Beffendorf nimmt unsere Leserin und Oberndorfer Stadträtin Ruth Hunds den Ortschaftsrat in die Pflicht.
Grundsätzlich stimme ich dem Leserbriefschreiber, Herrn Ortschaftsrat Matthias Schneider, zu, dass Einwohnerversammlungen, ob vom Ortschaftsrat anberaumt oder von von Bürgern beantragt, dazu dienen können, bei wichtigen Planungen und Vorhaben die Bürger zu informieren und ihnen Gelegenheit zu geben, sich dazu zu äußern.
Die Bürgerschaft hatte bei der interkommunalen Veranstaltung in Fluorn-Winzeln schon die Möglichkeit zu fragen oder ihre Meinung zu sagen, denn jeder im Saal konnte nicht nur am Mikrofon sondern per Handy, sogar anonym sich äußern und online an der Veranstaltung teilnehmen.
Da die Planungen zum Thema Windkraft schon in 2024 in den kommunalen Gremien, auch im Ortschaftsrat Beffendorf, thematisiert wurden, verwundert es schon, dass der Leserbriefschreiber und langjährige Ortschaftsrat, der auf Paragraf 20a der Gemeindeordnung verweist, nicht selbst anregte, eine Einwohnerversammlung einzuberufen.
Zitat Gemeindeordnung: „In Ortschaften können Einwohnerversammlungen auch vom Ortschaftsrat anberaumt werden, die […] vom Ortsvorsteher einberufen und geleitet werden; die Tagesordnung muss sich auf die Ortschaft beziehen; die Teilnahme kann auf die in der Ortschaft wohnenden Einwohner beschränkt werden.“
Ortschaftsrat ist gefragt
Bleibt die Frage, warum wurde vom Beffendorfer Ortschaftsrat vor der finalen Abstimmung des Gemeinderats keine Einwohnerversammlung für den Stadtteil Beffendorf einberufen?
Ruth Hunds, BeffendorfSchreiben Sie uns: leserbriefe@schwarzwaelder-bote.de. Mit der Übersendung erklären Sie sich damit einverstanden, dass Ihr Leserbrief in der Printausgabe, im E-Paper sowie im Onlinedienst des Schwarzwälder Boten veröffentlicht wird. Wir behalten uns Kürzungen vor. Leserbriefe entsprechen nicht notwendig der Meinung der Redaktion.