Das Thema Windkraft wird nicht nur die Gemeinde Loßburg noch einige Zeit beschäftigen. Foto: Rath

Der Teilflächennutzungsplan Windenergie der Gemeinde Loßburg hat auf vielen Seiten Reaktionen hervorgerufen. Wie stellt sich die Situation für die Gemeinde Loßburg nun dar? Und wie geht es weiter?

Loßburg - Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange wie der Städte Freudenstadt, Alpirsbach und Dornhan, des Gemeindeverwaltungsverbands Dornstetten, des Landratsamts und des Zweckverbands Wasserversorgung Kleine Kinzig sowie einzelner Bürger liegen nach der Offenlegung nun vor. Im Gespräch mit unserer Redaktion erläutert Bürgermeister Christoph Enderle noch einmal die Vorgehensweise bei der Aufstellung des umstrittenen Flächennutzungsplans. Und welche Schritte die Gemeinde nun auf den Weg bringt.

Wie der Flächennutzungsplan entstand

Die Gemeinde Loßburg hat auf der Basis des neuen Windatlasses aus dem Jahr 2019 dem Rottweiler Ingenieur- und Planungsbüro (RIP) den Auftrag erteilt, einen neuen Flächennutzungsplan Windenergie zu erstellen. Damit will sich die Gemeinde die Möglichkeit erhalten, zu steuern, wo im Gesamtgebiet Windkraftanlagen zugelassen werden können. Denn wenn eine Gemeinde keine Flächen für Windkraft ausweist, gilt, dass solche baulich privilegierten Anlagen im gesamten Außenbereich gebaut werden können, womöglich sogar ohne Einhaltung von Mindestabständen. Mit dem Teilflächennutzungsplan kann die Gemeinde dagegen den Ausbau auf bestimmte Konzentrationsflächen begrenzen.

Wie man zu diesen Konzentrationsflächen kommt

In einem engen, rechtlich vorgegeben Rahmen wenden die Planer vom RIP ein dreistufiges Modell an – übrigens nicht nur in Loßburg, sondern generell bei jedem Flächennutzungsplan dieser Art. Im Windatlas sind die Flächen mit der höchsten Winddichte (Windhöffigkeit) ausgewiesen. In der ersten Stufe werden die harten Tabukriterien ermittelt. Das sind zum Beispiel Naturschutzgebiete, Bannwälder und Wasserschutzgebiete. In der zweiten Stufe werden die weichen Tabukriterien wie Siedlungsabstände und Anbaubeschränkungen geprüft. Dabei werden auch spezielle Gegebenheiten der Gemeinde, zum Beispiel touristische Belange, miteinbezogen. In der dritten Stufe werden artenschutzrechtliche Gutachten zum Vorkommen geschützter Tierarten, sogenannte faunistische Belange, eingeholt, die zu einer weiteren Flächenreduktion führen. So ist etwa der Bereich um 24-Höfe wegen des Aufkommens wind-sensibler Vogelarten wie Rotmilan und Wespenbussard nahezu vollständig aus der Gebietskulisse herausgefallen. Damit hat sich die ursprüngliche Fläche für Windpotenzial in der Gemeinde Loßburg von 2679 Hektar auf nun 513 Hektar reduziert.

Dieser Entwurf wurde in der Sitzung des Gemeinderats am 16. November von Fachplaner Andre Leopold vorgestellt. Damit wurde gleichzeitig auch die Beteiligung der Bevölkerung eingeleitet, die Anregungen und Stellungnahmen dazu abgeben kann. Die Auslegung im Rathaus war vom 14. Dezember bis zum 10. Februar. Sie wurde unter anderem auf der Homepage der Gemeinde bekannt gemacht. Im Januar gab es zusätzlich noch in Loßburg und in den Ortsteilen Informationsveranstaltungen.

Wie es nun weitergeht

Alle eingegangenen Stellungnahmen werden nun von den Fachplanern vom RIP bewertet und ausgewertet, mit den Behörden abgestimmt und die Planungen gegebenenfalls berichtigt beziehungsweise angepasst. Das kann nach Einschätzung von Bürgermeister Christoph Enderle durchaus zwei bis drei Monate dauern. Die Ergebnisse werden dann erneut öffentlich im Gemeinderat beraten. Bürger, Behörden und Verbände werden über die Ergebnisse informiert. Erst wenn keine Änderungen mehr vorgenommen werden müssen, kann der Teilflächennutzungsplan als Satzung verabschiedet und vom Landratsamt genehmigt werden.

Was dieser eventuell geänderte Flächennutzungsplan dann konkret bedeutet

Ganz wichtig ist es Christoph Enderle zu betonen, dass die ausgewiesenen Konzentrationsflächen nicht bedeuten, dass dort überall Windenergieanlagen gebaut werden sollen oder können. Für jede Anlage, die dort möglicherweise entstehen soll, muss ein Baugenehmigungsverfahren nach Bundesimmissionsschutzgesetz erfolgen. Erneut müssen dann umfangreiche Gutachten zu Flora, Fauna, Landschaftsbild, aber auch zu den Aspekten Belästigung durch Lärm, Schattenschlag, Abstände und ähnlichen eingeholt werden.

Der Gemeinde Loßburg wurde vorgeworfen, sie weise zu viel Konzentrationsflächen für Windkraft aus, da Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck ein Ziel von zwei Prozent Nutzung für Windkraft bundesweit als Flächenziel genannt hatte. Zur Klarstellung hat die Gemeinde bereits eine Stellungnahme vom Regierungspräsidium Karlsruhe eingeholt. In der geht das Regierungspräsidium davon aus, dass dieses Ziel so zu interpretieren ist, dass tatsächlich nur zwei Prozent der Fläche als Windkraft genutzt werden sollen. Wie sich dies auf die einzelnen Länder und Kommunen verteilt, scheint noch nicht ganz klar zu sein. Die Gemeinde hat deshalb eine Klarstellung beim Land angefordert.