Mitten in den Feurenmoos-Wald wollen die Stadtwerke Tübingen fünf Windräder mit einer Höhe von 285 Meter aufstellen, aber nicht für die Löschwasserversorgung für den Brandschutz alleine aufkommen. Foto: Herzog

Der Gemeinderat Eschbronn hat den geplanten fünf Windenergieanlagen der Stadtwerke Tübingen im „Feuerenmoos“ eine Absage erteilt. Hauptstreitpunkt ist der Brandschutz.

Der Gemeinderat Eschbronn hat den Stadtwerken Tübingen sein Einvernehmen für die Genehmigung des Baus und Betriebs von fünf Windrädern im „Feuerenmoos“ versagt. Er wehrt sich strikt gegen eine Kostenbeteiligung beim Brandschutz.

 

Wie schnell sich eine gute Meinung ins Gegenteil ändern kann. Als die Stadtwerke Tübingen in der Ratssitzung im März 2024 ihr Projekt mit fünf Windenergieanlagen im auf Eschbronner Gemarkung liegenden Gewann „Feurenmoos“ vorstellten, lobte Bürgermeister Franz Moser deren „ehrliche und faire Vorstellung im frühen Stadium“. Damit ist es vorbei.

Zustimmung an klare Bedingungen geknüpft

Im vergangenen Januar hatte das Ratsgremium den Stadtwerken Tübingen sein Einvernehmen zum gestellten Bauantrag der Windkraftanlagen in Aussicht gestellt, wenn bestimmte Bedingungen erfüllt werden. Hierzu zählte insbesondere eine ausreichende Löschwasserversorgung für einen abwehrenden Brandschutz, deren Kosten die Stadtwerke zu tragen haben.

Wie Moser berichtete, habe sich der Investor bereit erklärt, auf seine Kosten eine Einsatzplanung in Auftrag zu geben. Allerdings hätten die Stadtwerke auch erklärt: „Sollten beim Brandschutz Investitionen notwendig werden, sind diese angemessen zwischen den Stadtwerken Tübingen und den lokalen Feuerwehren aufzuteilen“, zitierte der Bürgermeister aus dem Schreiben der Tübinger.

Für ihn sei damit klar, dass eine Genehmigung für die fünf Windräder nur erteilt werden könne, wenn eine ausreichende Erschließung gesichert sei. Die Löschwasserverfügbarkeit gehöre – auch bei Windenergieanlagen – zur Erschließung im Innen- wie im Außenbereich dazu, „weil sie der Versorgung des Vorhabengrundstücks mit einer im Fall eines Brandes erforderlichen Ressource dient“, bekräftigte Moser.

Brandschutz wird als unzureichend angesehen

Die Löschwasserversorgung trage dazu bei, ein Übergreifen eines Brandes auf umliegende Bereiche wie den Wald zu verhindern. Das von den Stadtwerken Tübingen vorgelegte Brandschutzgutachten sei ungenügend und beinhalte keine belastbaren Aussagen über die Notwendigkeit einer Löschwasserbereitstellung. „Ein Nachweis über eine ausreichende Erschließung liegt somit nicht vor“, urteilte der Rathauschef.

Ein Schadensereignis an einem Windrad würde mit allen Folgewirkungen das umgebende Waldgebiet gefährden. „Die Stadtwerke Tübingen haben Anspruch auf das vereinfachte Genehmigungsverfahren. Aber auch das bedeutet keine uneingeschränkte Vorfahrt für alle Bereiche“, machte Moser deutlich und folgerte: „Die Möglichkeit, das bislang mangelhafte Brandschutzkonzept mit einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung zu beheben, wird von den Stadtwerken Tübingen offensichtlich nicht gewünscht“.

Die Abstimmung

Rat Fred Zehnder bedauerte, dass der Gemeinderat den Stadtwerken die Hand gereicht habe, die aber nicht angenommen worden sei. Nun müsse verhindert werden, dass die Gemeinde auf den Kosten sitzen bleibe. „Andere Kommunen haben solche Anträge durchgewunken. Aber wir müssen uns nicht alles gefallen lassen“, forderte Zehnder. Einstimmig folgte der Gemeinderat der Empfehlung der Verwaltung und erteilte sein Einvernehmen nicht.