Die Bürger des Kleinen Wiesentals sowie der Gemeinderat üben Kritik an den Windkraft-Plänen der Betreiber und des Landratsamts (Symbolfoto). Foto: Julian Stratenschulte/dpa

Drei Windkraftanlagen sollen auf den Flächen des Kleinen Wiesentals entstehen. Einen Bauzeitenplan gibt es noch nicht, eine Genehmigung steht noch aus.

Vertreter des Landratsamts und des Windanlagenbetreibers haben im Gemeinderat das immissionsschutzrechtliche Verfahren für den Windpark Zellen Blauen erläutert. Tobias Tisch (EWS) konnte noch keinen Bauzeitenplan mitteilen, weil die Genehmigung für die Zuwegung zu den Windrädern noch nicht vorliege. Gemeinderat Rolf Vollmer mahnte die Sicherstellung der Wasserversorgung im Kleinen Wiesental an. Erster Landesbeamter Ulrich Hoehler, Annette Lehmann (Sachgebietsleiterin Umweltrecht) und Benedikt Joos (Sachbearbeiter Umweltrecht) vom Landratsamt haben den Gemeinderat Kleines Wiesental sowie in der Sitzung anwesende Bürger über das immissionsschutzrechtliche Genehmigungsverfahren für den Windpark Zeller Blauen informiert. Auf dem Höhenzug entstehen sieben Windenergieanlagen (WEA), davon drei auf Flächen des Kleinen Wiesentals. WEA 2 und WEA 3 werden auf der Grenze zwischen Bürchau und Fröhnd errichtet, WEA 5 in Elbenschwand und Bürchau. Annette Lehmann erläuterte, dass das Projekt ein vereinfachtes Genehmigungsverfahren nach Bundesimmissionsschutzgesetzt durchlaufen habe, bei dem 36 Träger öffentlicher Belange angehört wurden. Die Genehmigung enthält eine Vielzahl von Bestimmungen zu den Bereichen Naturschutz, Bau-, Wasser- und Forstrecht, Denkmal-, Arbeits- und Bodenschutz, Luftverkehr und Bundeswehr. Eine Vorgabe aus dem Baurecht lautet etwa, dass für jedes Windrad ein standortspezifisches Brandschutzkonzept vorgelegt werden muss. Die Windräder brauchen auch eine bedarfsgesteuerte Nachtkennzeichnung.

 

Tobis Tusch als Vertreter der Vorhabenträger teilte mit, dass das Unternehmen Windpark Zeller Blauen am Mittwoch (8. Oktober) beim Verwaltungsgerichtshof eine Klage gegen Nebenbestimmungen eingereicht habe. Zu Details äußerte er sich nicht. Er wolle auch die Genehmigung nicht bewerten.

Er betonte, dass die sieben WEA-Standorte genehmigt seien, aber keine Genehmigung für die Zuwegung zu diesen Standorten vorliege. Für die Zuwegung laufe das Verfahren noch, ebenso für die Windenergie-Anlagen in Fröhnd und Böllen. Deswegen könne er auch keinen Bauzeitenplan vorlegen. Ziel sei es, „schnell in die Umsetzung zu gehen.“ Für das Windrad in Fröhnd hat die EWS eine Kaufoption. Geplant ist, das Windrad durch ein neues, leistungsstärkeres zu ersetzen (Repowering).

Harald aus Bürchau sagte, er erwarte in seiner Essdiele mindestens im Winter einen Stroboskopeffekt. Benedikt Joos vom Landratsamt wies daraufhin, dass der Windpark Zeller Blauen nachweisen müsse, dass die WEA keine schädlichen Umwelteinwirkungen verursachten. „Das Thema Schatten wurde mit einem Gutachten belegt. „Der Stroboskopeffekt sei eine schädliche Umwelteinwirkung, aber nicht, wenn er nur kurz auftrete. Hinzunehmen sei eine Beschattungsdauer von 30 Stunden im

Jahr beziehungsweise 30 Minuten am Tag. Es gebe an den Windrädern eine Abschalteinrichtung „Northtec Schattenwurfschutzsystem“, die das Windrad abschalte, wenn die Grenzwerte überschritten werde. , Er betonte, dass das Landratsamt überwachen würde, dass keine schädlichen Umwelteinwirkungen auftreten.

Deutliche Kritik am Verfahren äußerte Gemeinderat Rolf Vollmer. Er kritisierte, dass dem übergeordneten öffentlichen Interesse alles untergeordnet worden sei. Die Bürger seien nicht angemessen am Verfahren beteiligt worden. Zum übergeordneten öffentlichen Interesse gehöre die Sicherstellung der Wasserversorgung. Annette Lehmann entgegnete ihm, dass es keine Bedenken gebe, dass das Wasservorkommen nachträglich beeinträchtigt werde.

Bürgermeister sieht keinen Grund für Klage

Marc Albiez fragte, ob das Landratsamt die zahlreichen Fragen des Gemeinderats und der Bürger schriftlich beantworten könne. Ulrich Hoehler versprach ihm, eine kursorische Beantwortung der Fragen bis 17. Oktober. Zudem wollte Albiez wissen, ob sich dadurch die Frist einer Klage beim Verwaltungsgerichtshof verlängert. Eine Klage durch Dritte kann bis zum 23. Oktober erhoben werden. Bürgermeister Stefan Niefenthaler sah in der Gemeinderatssitzung aber keinen Grund für eine Klage.

Rätin Brigitte Schwarzwälder forderte, dass die Gemeinde über Wartungen an den Anlagen sowie das Ende der Baumaßnahmen informiert werde und erfahre, wer für die ökologische Baubegleitung verantwortlich sei.

Tusch: „Wir leben den Vertrag“

Tobias Tusch wies Vorwürfe zurück, EWS und Alterric spielten nicht mit offenen Karten. Seit 2018 zögen sie durch die Gemeinderäte mit den Hinweis, dass maximal neun WEAs errichtet werden. Das sei bei einer Informationsveranstaltung in Schönau 2024 so kommuniziert worden. Er verwies auch auf den Vertrag mit der Gemeinde Kleines Wiesental und den Teil-Flächennutzungsplan Windkraft VVG Zell/Häg-Ehrsberg und Kleines Wiesental, der eine Konzentrationszone von Windenergienanlagen im Kleinen Wiesental vorsehe. „Wir leben den Vertrag, den wir mit der Gemeinde beschlossen haben.“