Beim geplanten Bau von fünf Windrädern im Feurenmooswald regt sich heftiger Widerstand im Gemeinderat Eschbronn. Im Fall eines Brandes bliebe die Gemeinde auf hohen Kosten sitzen.
Das hatten sich die Stadtwerke Tübingen als Investor sicher einfacher vorgestellt. Noch im Juni vergangenen Jahres reichten sie einen Antrag zur Errichtung und zum Betrieb von fünf Windenergieanlagen im Gewann Feurenmoos beim Landratsamt Rottweil ein.
Damit durften sie das „Vereinfachte Verfahren“ beanspruchen. Da das Verfahren zur Änderung des Regionalplans noch nicht abgeschlossen war, beantragten die Tübinger, das Verfahren erst einmal ruhen zu lasen. So weit, so gut.
Im November aktiviert
Wie Bürgermeister Franz Moser in der Sitzung des Gemeinderats bekannt gab, setzten die Stadtwerke Tübingen Ende November 2025 das Verfahren wieder in Gang und gaben der Gemeinde die Gelegenheit zu einer Stellungnahme.
Sofern die Kommune zum vorliegenden Antrag ihr Einvernehmen nicht erteile, könne dies durch die Genehmigungsbehörde in Rottweil ersetzt werden, erläuterte der Bürgermeister die Rechtslage und geringe Einflussmöglichkeit von Eschbronn.
Der Lärm
Hinsichtlich der mit dem Antrag eingereichten Informationen verwies Moser auf das Lärmschutzgutachten, wonach die Grenzwerte an vier Immissionsorten (Hirschbühl 3, Hutneck 15, Theilenweg 29, Birkenhofweg 20) nachts überschritten werden. Somit sind Maßnahmen zur Schallreduzierung erforderlich.
Der Schattenwurf
Im Gutachten zum Schattenwurf wurde auf Gemarkung Eschbronn lediglich der Standort Hirschbühl 3 aufgeführt. Die maximal mögliche Beschattungszeit wird mit 0,5 Stunden pro Tag und 12,5 Stunden im Jahr angegeben.
Das Brandschutzkonzept
Besonders verärgert zeigte sich der Bürgermeister über das Ergebnis des von den Stadtwerken Tübingen dargestellten Brandschutzkonzepts. Dem zufolge entstehe durch die Windräder kein erhöhtes Brandrisiko, weshalb auch keine zusätzlichen Maßnahmen erforderlich seien, auch nicht eine Löschwasservorsorge zur Waldbrandbekämpfung, heißt es in dem Brandschutzkonzept.
„Zweierlei Maß“
„Da wird mit zweierlei Maß gemessen. Wenn die Gemeinde eine Löschwasserversorgung im Außenbereich nicht in ausreichendem Maß bestätigt, wird der Bauantrag von der Baurechtsbehörde nicht genehmigt“, stellte Moser klar und ergänzte: „Seitens der Stadtwerke wird argumentiert, im Falle eines Brandes lässt man das Windrad kontrolliert abbrennen und das Feuer greift nicht in den Wald über, weil der zu feucht ist. Aber so geht das nicht. Die Bereitstellung von Löschwasser kann man nicht auf die Gemeinde abwälzen“, empörte sich der Schultes.
Franz Mosers Empfehlung
Er empfahl deshalb dem Gemeinderat, das Einvernehmen erst zu erteilen, wenn bestimmte Sachverhalte geklärt sind.
Ein Rat spricht Tacheles
Ratsmitglied Fred Zehner urteilte, die vorgestellten Werte seien aus irgendeiner Tabelle entnommen worden. Es handle sich nur um Prognosen, da die Windräder ja noch nicht stünden und somit die Angaben „für die Katz“ seien. Auch die Werte über den angeblichen Schattenwurf könnten so nicht stimmen.
„Wenn das so zutreffen würde, dann knipst jemand im Feurenmoos die Sonne aus. Ebenso halte ich die Dezibel-Werte für fragwürdig, da fühle ich mich über den Tisch gezogen. Die Stadtwerke sind wohl der Ansicht, wir hier in Eschbronn sind die Dümmsten und glauben alles“, wetterte Zehnder.
Und er legte nach: „Leider ist es so, dass der Windpark durchgezogen wird, weil er privilegiert ist. Da spielt es keine Rolle, wie wir argumentieren. Das interessiert den Investor nicht. Und wenn ein Windrad im Feurenmoos brennt, kommt niemand aus Tübingen und auch nicht vom Landratsamt und löscht mit Wassereimer. Dann sind wir es wieder.“
Problemfall Brandschutz
Bürgermeister Moser pflichtete Zehnder bei, die Wirklichkeit stelle sich meistens anders dar. Die Realität werde kommen, und wenn die Windräder aufgestellt seien, müsse sowieso nochmals gemessen werden. „Ich will jetzt nicht behaupten, dass wir gegen Windmühlen kämpfen. Aber klar ist, dass beim Brandschutz Heftiges auf uns zukommen kann“, gab Moser zu.
Beschluss des Gremiums
Einstimmig fasste das Ratsgremium folgenden Beschluss: Die Stadtwerke Tübingen müssten spätestens bis zur Inbetriebnahme der Windräder eine Einsatzplanung vorlegen. Die Aufwendungen von Investitionen seien vom Betreiber der Windenergieanlagen und/oder Grundstückseigentümer zu tragen. Dies gelte auch für anfallende Unterhaltungs- und Bewirtschaftungskosten für zu errichtende Anlagen. Die Inbetriebnahme werde erst erlaubt, wenn die Investitionen für den Brandschutz umgesetzt seien.
So soll es weitergehen
Die Verwaltung wurde beauftragt, diese Bedingungen mit den zuständigen Behörden und den Stadtwerke Tübingen zu erörtern und sie in eine rechtsverbindliche Form zu bringen. Erst danach wird der Gemeinderat über den Bauantrag endgültig entscheiden.