Windradgegner empfingen im Landratsamt Villingen mit selbst gebauten Windrädern aus Holz, auf denen ihr Protest ausgedrückt wurde, die Mitglieder der Verbandsversammlung des Regionalverbandes. Foto: Hans-Jürgen Eisenmann

Der Protest der etwa 30 Windkraftgegner richtete sich gegen die erfolgte Fortschreibung des Regionalplans.

„Windräder machen Menschen krank“ stand da beispielsweise auf den rot bemalten Flügeln der hölzernen Windräder oder „Windräder retten nicht unser Klima“.

 

Der Vorsitzende des Regionalverbandes Schwarzwald-Baar-Heuberg, der Rottweiler Landrat Wolf Rüdiger Michel, ordnete bei der Sitzung im Villinger Landratsamt an, dass die Windräder vor dem Saal bleiben müssen, lediglich ein Plakat der Windrad-Protestler mit der Aufschrift „Sind wir Menschen zweiter Klasse?“ konnte im Saal gezeigt werden.

Standorte Ob im Villinger Stadtwald, auf der Länge bei Hüfingen oder im Bregtal: Im fortgeschriebenen Regionalplan wird gezeigt, wo künftig in den drei Landkreisen Schwarzwald-Baar, Rottweil und Tuttlingen Strom erzeugt werden darf.

Pläne in Villingen-Schwenningen

Villingen-Schwenningen Das Oberzentrum VS will man zwischen Herzogenweiler und Vöhrenbach einen Windpark installieren, ein Investor steht schon bereit. Der Regionalverband hat jedoch eine andere Fläche ins Auge gefasst, den Allmendwall bei Villingen, westlich und südlich von Volkertsweiler, sowie im Neuhäuslewald westlich von Pfaffenweiler und diese Vorranggebiete stehen nun auch im Regionalplan.

„Wir haben versucht, die beiden Flächen zu tauschen“, sagte Oberbürgermeister Jürgen Roth gegenüber unserer Redaktion, dies sei aber nicht gelungen. Deshalb wolle man auf der von der Stadtverwaltung favorisierten Fläche mit einem Bebauungsplanverfahren Baurecht schaffen. Dass die andere Fläche dann trotzdem im Regionalplan steht, habe nichts zu bedeuten. „Die Grundstücke gehören der Stadt, dort kann uns niemand ein Windrad vor die Tür knallen. Wir glauben, dass Herzogenweiler ein guter Standort ist“.

Pläne im Südkreis

Südkreis Ein wichtiger Standort im Süden des Kreises ist der Bergrücken Länge zwischen Riedöschingen, Hondingen, Aulfingen und Gutmadingen, wo Investoren sieben Windräder installieren wollen, hier lief im Vorfeld auch ein Petitionsverfahren beim Landtag mit einer öffentlichen Anhörung.

Stellungnahmen Gegen die Ausweisung der regionalbedeutsamen Flächen für Windkraftanlagen sind in der zweiten Öffentlichkeitsanhörung immerhin 845 Stellungnahmen und Protestschreiben eingegangen – allerdings muss diese Zahl im Verhältnis zur Einwohnerzahl von rund einer halben Million in den drei Landkreisen gesehen werden. Ein großer Teil der Einsprüche richtete sich auch gegen laufende lokale Verfahren.

Schattenwurf und Lärm

Einsprüche Themen der Einsprüche waren Schattenwurf, Lärmbeeinträchtigung, Eiswurf, Bodenvibration, Brandgefahr, Wertminderung von Immobilien in der Sichtweite, das Vorkommen von Tieren wie unter anderem dem Schmetterling Spanische Flagge (laut den Planern nicht von Relevanz), Mornellregenpfeifer oder Gelbbauchunke. Oft wurden auch politische Gründe vorgebracht, etwa dass „gut funktionierende Atomkraftwerke ausgeschaltet“ worden seien.

Abstände verändert

Auch Städte und Gemeinden reichten Stellungnahmen ein, unter anderem verlangten sie, den Abstand zu Wohngebäuden auf 1000 Meter zu erhöhen. Hätten die Planer aber dieses Maß angelegt, wäre die geforderte Fläche von 1,8 Prozent nicht erreicht worden, hieß es. Deshalb wurden 750 Meter Abstand zu allgemeinen Wohngebieten angewandt und 900 zu reinen Wohngebieten. Zu den Nachsorgekliniken Tannheim und Katharinenhöhe jedoch 1200 Meter, zu anderen Kliniken 1000.

Ausweisung Anlass für die Ausweisung ist, wie Regionalverbandsdirektor Marcel Herzberg sagte, dass Strom möglichst regional erzeugt werden solle. Sein Hinweis „Wir sind eine Industrieregion“, wurde von den Gegnern auf den Zuhörerbänken mit Lachen quittiert. Dagegen klatschten sie, als AfD-Regionalrat Martin Rothweiler erklärt hatte: „Windkraftanlagen haben im Schwarzwald nichts verloren“. Der Doppelstädter behauptete, die „Monsteranlagen“ würden Umwelt und Tieren schaden.

Baugenehmigung notwendig

Trotz der Ausweisung sei vor dem Bau eines jeden Windrads noch ein Baugenehmigungsverfahren durch die Kommune notwendig, führte Regionalverbandsvorsitzender Wolf Rüdiger Michel aus, dabei würden Auswirkungen auf Natur und Mensch geprüft.

Kommentare Für die CDU erklärte Markus Keller (Blumberg), ohne eine Ausweisung im Regionalplan greife die so genannte Super-Privilegierung und es bestehe die Gefahr eines totalen Wildwuchses. Dies sah auch Patrick Leismann (FDP, Donaueschingen) so.

Walter Klumpp (Tuningen, Freie Wähler) verwies auf die vielen Einsprüche, man habe versucht, sie alle abzuwägen, dies sei auch transparent vorgenommen worden. „Letztendlich wird die Entscheidung, ob ein Windrad kommt ober nicht, von der jeweiligen Kommune getroffen“, so der ehemalige Bad Dürrheimer Bürgermeister.

Dem schloss sich Anton Knapp (SPD, Hüfingen) an: „Die Entscheidung, wo und ob Windkraft gebaut wird, wird im Baugenehmigungsverfahren getroffen, wo die Kommune entscheidend beteiligt ist“.

Gründe für Ausweisung und Vorgaben

Festlegung
Der Regionalverband legt verbindlich fest, in welchen Zonen „regional bedeutsame Windkraftanlagen“ errichtet werden können, der Regionalplan hat die Wirksamkeit eines Flächennutzungsplanes und erleichtert Investoren und Kommunen den Bau einer klimaneutralen Energieerzeugung.

Gültigkeit
Damit sind 2,1 Prozent der Fläche in der hiesigen Region als mögliche Windenergiestandorte ausgewiesen – oder 5442 Hektar (das entspricht beinahe der Größe der Gemeinde Hüfingen mit allen ihren sechs Ortsteilen). Die Satzung wird wahrscheinlich im Januar 2026 rechtskräftig und kann dann, wie dies bei allen kommunalen Satzungen üblich ist, nur noch über ein Normenkontrollverfahren beim Verwaltungsgerichtshof angefochten werden.

Vorgaben
Der Regionalverband stand unter gewissem Druck, diese Ausweisung vorzunehmen. Das Land hatte den Regionen mit dem Klimaschutz- und Klimawandelanpassungsgesetz Baden Württemberg und dem Windenergieflächenbedarfsgesetz aufgegeben, mindestens 1,8 Prozent ihrer Fläche für die regionalbedeutsame Windkraftnutzung auszuweisen. Erfolgt eine solche Ausweisung nicht, sind Windkraftanlagen privilegierte Anlagen im Außenbereich und für alle möglichen Standorte könnten Bauanträge gestellt werden.

Beispiel VS
Die Situation in Villingen-Schwenningen zeigt jedoch, dass die Ausweisung von Windenergieflächen im Regionalplan nichts mit der Realität zu tun haben. Über die Flächen im Regionalplan hinaus können auch an anderer Stelle Windräder gebaut werden, doch dafür ist dann ein Bebauungsplan notwendig.