Im Herbst und Winter ist die Gefahr von Wildunfällen erhöht - vor allem auf unübersichtlichen Strecken. (Symbolfoto) Foto: Andreas Gebert/dpa

Es geht ganz schnell: Wie aus dem Nichts leuchten zwei Augen im Dunkeln auf, dann kracht es schon. Im Herbst und Winter passieren besonders viele Wildunfälle. Wir haben mit Experten über das richtige Verhalten bei solchen Unfällen gesprochen.

Während der Autofahrt gerade noch in Gedanken, plötzlich hellwach: Ein Reh läuft unvermittelt auf die Straße. Was folgt, ist der starke Tritt auf die Bremse, das Lenkrad wird fest umklammert. Diesmal ist es gut gegangen. Tier und Autofahrer bleiben unverletzt, der Wagen ist ohne Schramme davongekommen.

 

Doch so glimpflich laufen Begegnungen mit Wildtieren im Straßenverkehr längst nicht immer ab. Immer wieder kommt es im Herbst und Winter zu Wildunfällen - vor allem am Morgen und Abend. Die Polizei rät Verkehrsteilnehmern während dieser Jahreszeiten zu erhöhter Vorsicht.

Wann sollte ich besonders wachsam sein?

Wildtiere überqueren vor allem in den Abend- und frühen Morgenstunden während der Dämmerung die Straße. Autofahrer sollten gerade bei Strecken, die an Waldabschnitten und Feldrändern vorbeiführen, achtsam fahren. Wer ein Wildtier am Fahrbahnrand entdeckt, sollte abbremsen und langsam fahren. Der ADAC rät dazu, das Fernlicht auszuschalten, um das Tier nicht zu blenden, da es dadurch stehen bleibt. Außerdem könne hupen helfen, die Tiere zu verscheuchen. Generell sollte man mit angemessener Geschwindigkeit durch Wälder und über unübersichtliche Landstraßen fahren, heißt es weiter - besonders in dunklen, kalten und nassen Jahreszeiten.

Wie reagiere ich, wenn mir ein Wildtier vors Auto läuft?

Läuft beispielsweise ein Reh vor den Wagen, seien die Reaktionen sehr individuell und würden von etlichen Faktoren abhängen, erklärte ein Sprecher des Polizeipräsidiums Konstanz auf Anfrage unserer Redaktion. Darunter fielen beispielsweise die Größe des Tieres, die gefahrene Geschwindigkeit, die aktuelle Verkehrssituation oder der Fahrbahnverlauf. "Die richtige Reaktion auf ein querendes Wildtier gibt es nicht, weil jede Situation anders ist und alle Reaktionen immer reflexartig sind", so die Polizei - und einen Reflex einfach auszuschalten falle sehr schwer. Generell aber rät der Polizeisprecher in erster Linie zur Vollbremsung, "weil ausweichen meist gefährlicher" sei als bremsen. Wie man eine korrekte Vollbremsung durchführt, kann man bei Fahrsicherheitstrainings lernen - zu denen auch die Polizei rät. Wichtig hierbei: Das Lenkrad festhalten und fest auf die Bremse gehen. Doch nicht immer rette eine Vollbremsung das Leben des Wildtieres, so  der Polizist. "Im Extremfall kann auch das mehr oder weniger bewusste 'Überfahren' des Tieres die richtige Entscheidung sein."

Wann muss ich die Polizei verständigen?

Nach einem Wildunfall muss die Polizei informiert werden - unabhängig davon, ob das Wildtier überlebt hat oder nicht. Gleiches gilt, wenn das verletzte Tier davonläuft. Die Beamten übernehmen dann die Unfallaufnahme. Diese beinhaltet die Anfertigung von Bildern und gegebenenfalls die Suche nach dem verletzten Tier. Außerdem verständigt die Polizei den zuständigen Jagdpächter und bei Bedarf einen Abschleppdienst.

Was passiert mit dem toten Wildtier?

Das tote Tier darf nicht einfach auf der Straße liegen gelassen werden. Der Autofahrer begeht sogar ein Verbot, "wenn dadurch der Verkehr gefährdet oder erschwert werden kann", sagt die Polizei. Bis das Tier beseitigt ist, sei es in geeigneter Weise kenntlich zu machen, so der Pressesprecher weiter. "Wenn Sie das nicht tun und wegen Ihres Fehlverhaltens ein Folgeunfall passiert, können Sie belangt werden." Mitgenommen werden darf das umgekommene Reh übrigens auch nicht, weißt der Polizeisprecher hin. Es gehört dem zuständigen Jagdpächter, und bei Mitnahme mache man sich "der versuchten Wilderei schuldig".

Was muss ich für die Autoversicherung beachten?

Die Polizei oder der Jagdpächter stellen im Anschluss an den Unfall eine Bescheinigung über den Wildunfall aus, der bei der Versicherung vorgelegt werden muss. Laut ADAC ersetzt die Teilkaskoversicherung Schäden am Fahrzeug, die durch einen Zusammenstoß mit Haarwild entstanden sind. Zu diesem zählen zum Beispiel Wildschwein, Reh, Hirsch, Fuchs oder Hase.