Die Wildsau rennt vors Auto, das Reh springt plötzlich auf die Straße: 667 Wildunfälle hat die Polizei im vergangenen Jahr im Zollernalbkreis verzeichnet. Wir haben nachgefragt was zu tun ist, wenn es gekracht hat.
Rehe, Wildschweine und Co haben das Gröbste mit der Aufzucht der Jungtiere durch. Nun gehen sie wieder vermehr auf Wanderschaft und kreuzen dabei auch Straßen. Schnell ist da ein Wildunfall passiert. Michael Schaal vom Polizeipräsidium Reutlingen weiß: „Jeder Unfall, der mit Haarwild passiert, ist ein Wildunfall. Das gilt für Unfälle mit Rehen und Hirschen, Wildschweinen, Hasen Dachsen, Füchsen oder auch Waschbären.“
Der Jäger sollte zum Unfallort kommen
Wie bei jedem anderen Unfall auch gilt Anhalten und die Unfallstelle absichern, sagt Schaal Konkret: Warnblinker einschalten, Warnweste anziehen und Warndreieck aufstellen.“ Danach sollte umgehend die Polizei informiert werden. In der Leitstelle wird der Anrufer gefragt, wo der Unfall passiert ist und ob das Tier verletzt, tot oder geflüchtet ist.
Die Polizei informiert dann den zuständigen Jagdpächter. Und das sei auch gut so, meint Christoph Büchert. Er ist Vorsitzender der Schützengemeinschaft Heselwangen und selbst Jäger, wenn auch ohne eigenes Revier.
Büchert ist es wichtig, das getötete und verletzte Tiere von Jägern begutachtet werden. Und manchmal könne das Wild auch vom Tierarzt gerettet werden. „Das muss man vor Ort sehen und entscheiden.“
Soll man ein verletztes Tier zur Beruhigung streicheln?
Verletzte Tiere sollten auf keinen Fall berührt werden. „Das Tier ist in Panik“, sagt Büchert. Auch die Polizei rät von vermeintlich tröstenden Streicheleinheiten ab: „Das Tier könnte beißen oder treten und Krankheiten übertragen“, sagt Schaal.
Totes Wild muss an den Straßenrand gezogen werden. „Wegen Tierkrankheiten sollte man unbedingt Schutzhandschuhe anziehen.“ Und wenn das Tier zu groß oder zu schwer ist? „Dann müssen die Unfallstelle und auch das Hindernis abgesichert werden.“
Flüchtet das Wild in den Wald, sollte man sich die Richtung merken, sagt der Polizeisprecher. „Das erleichtert dem Förster die Suche.“ Denn auch wenn eine Wildsau oder ein Reh nach einer Kollision fit genug zum Davonrennen scheinen, können sie verletzt sein.
Wen gehört das Wildtier?
Und wenn man einen Feldhasen erwischt hat und an einen leckeren Braten für zu Hause denkt? „Das wäre Wilderei und damit eine Straftat“, erklärt Büchert. „Alles Wild gehört erst einmal dem Jagdpächter.“ Denkt man an mögliche Erkrankungen des Tieres oder Parasiten wie Würmer, dürfte einem sowieso der Appetit vergehen. „Nur ein Fachmann kann beurteilen, ob das Tier gesund ist.“
Das Gerücht, dass Polizisten nicht auf verletzte Wildtiere schießen dürften, stimme nicht, erklärt der Jäger. „Die Beamten dürften Nothilfe leisten.“ Sollte der Jäger zu lange brauchen und das Tier zu sehr leiden, dürften auch Polizisten das Tier erschießen.
„Die Tötung muss allerdings fachgerecht erfolgen, manchmal muss man ein Messer nehmen“, sagt Büchert. Darin sind die Polizeibeamten – wie auch – nicht speziell geschult. Der Jäger hingegen habe andere Waffen und wisse, wo er ansetzen muss. „Ein zuckendes, strampelndes Reh zu erschießen ist nicht ganz ohne.“
So viele Wildunfälle gab es 2023
Im Jahr 2023 wurde im Bereich des Präsidiums Reutlingen 2329 Wildunfälle registriert. Zum Präsidiumsbereich gehören die Landkreise Reutlingen, Esslingen, Tübingen und der Zollernalbkreis.
Nach Angaben des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) wurden den Versicherungen 2022 etwa 265 000 Wildunfälle gemeldet. Die Gesamtsumme der Schäden: mehr als 950 Millionen Euro.
Das rät der ADAC
Die finanziellen Schäden nach einem Wildunfall übernimmt eine Teilkasko- oder Vollkaskoversicherung, heißt es seitens des ADAC. Rennen eine Kuh, ein Pferd, ein Hund oder eine Katze ins Auto, springen diese Versicherungen allerdings nicht ein. Die Experte raten Autofahrern, eine Versicherung abzuschließen, die Kollisionen mit Tieren aller Art abdeckt. Ansonsten bestehe die Gefahr, dass der Schaden aus eigener Tasche bezahlt werden müssten.
Damit es gar nicht erst zum Crash mit einem Wildtier kommt, sollten Autofahrer in Waldnähe und an Feldrändern den Fuß vom Gas nehmen, rät der ADAC. Besonders groß sei die Unfallgefahr in der Dämmerung, nachts und bei Nebel. Steht plötzlich ein Hirsch auf der Straße gelte: Abbremsen, das Fernlicht ausschalten und hupen. Riskante Ausweichmanöver? Davon rät der ADAC unbedingt ab.