Immer wieder sind ganze Weiher illegal leergeangelt. Die Fischervereinigungen fordern mehr Unterstützung beim Kampf gegen organisierte Wilderei.
Die Fischwilderer gehen um. Der Schwarzwälder Bote hat kürzlich über die Situation in Blumberg berichtet. Anderswo ist es nicht besser.
Die Angler sehen sich mit organisierter Wilderei konfrontiert, bei der sogar Stellnetze und Reusen zum Einsatz kommen. „Und es sind nicht mehr nur Einzelpersonen, die mal eben eine Angel ins Wasser halten“, sagt Michael Birk, Vorsitzender der Fischervereinigung Hüfingen.
„Solange man sich bei Aldi und Lidl Ruten für wenig Geld besorgen kann, wird das absehbar nicht besser werden“, ergänzt hierzu Werner Mattes, Vorsitzender der Anglervereinigung Donaueschingen-Pfohren. Fischdiebe kennen keine Schonzeiten, keine Mindestmaße und entnehmen Fische auch in großen Mengen, bis hin zur Bestandsgefährdung. „Es gibt Fälle, bei denen komplette Weiher leer geräumt wurden“, berichtet Birk, „die Täter sind dabei professionell organisiert und nutzen meist die Nacht, um unbeobachtet zuzuschlagen.“
Ein weiteres Problem, das Birk und Mattes ansprechen, ist die mangelnde Unterstützung durch Behörden. „Es ist frustrierend“, sagt Mattes, „wenn wir die Polizei einschalten und letztlich nichts passiert. Zwar sind die Polizeistreifen schnell da – wenn nicht gerade woanders ein großer Brand gelöscht werden muss –, aber oftmals sind die Täter dann schon über alle Berge.“
Es wartet ein Papierkrieg
Und selbst wenn ein Fischdieb auf frischer Tat ertappt werde, warte als Belohnung auf die Aufklärer eine umfangreiche Dokumentation der Zeugenaussagen und Papierkrieg. Das alles koste jede Menge ehrenamtlicher Lebenszeit, damit am Ende der Staatsanwalt das Verfahren aus irgendeinem Grund dann doch wieder einstelle.
Oft nur „eine Bagatelle“
„Ich schätze die Quote auf 20 zu 1“, sagt Mattes in Bezug auf die Anzahl der Täter, die angezeigt werden und die dann auch tatsächlich richtig Ärger mit der Justiz bekommen. Oftmals werde Fischwilderei einfach nur als Bagatelle angesehen, was dazu führe, dass die Täter mit geringen oder gar keinen Konsequenzen davonkommen. Michael Birk fordert ein Umdenken bei den Behörden und auch in der Gesellschaft. „Es muss klar sein, dass Fischwilderei kein Kavaliersdelikt ist, sondern eine ernstzunehmende Straftat, die genauso geahndet werden muss wie die Wilderei im Wald.“ Doch es ist nicht nur die mangelnde Quote, die Birk kritisiert. Auch die Rolle des Fischereiverbands sieht er kritisch. „Der Verband hilft uns hier nicht“, erklärt er resigniert. „Es gibt keine Lobbyarbeit, keine Unterstützung – weder in rechtlichen Fragen noch bei der Durchsetzung von Maßnahmen gegen die Wilderei.“ Diese Ohnmacht führe dazu, dass die Vereine auf sich gestellt seien, was die Lage verschärfe.
Behörden müssen mitziehen
Die Fischervereinigung Hüfingen versucht indes, das Problem mit eigenen Mitteln in den Griff zu bekommen. „Wir machen, was wir können“, sagt Birk, „aber ohne Unterstützung durch die Behörden stoßen wir an unsere Grenzen“. Eine mögliche Lösung sieht er in der verstärkten Zusammenarbeit zwischen Vereinen, Behörden und der Politik. „Es braucht mehr Transparenz und klare Vorgaben, wie in solchen Fällen zu verfahren ist“, so Birk. Besonders alarmierend findet er, dass Fischwilderei oft von Personen verübt wird, die keinerlei Bezug zur Region hätten. „Es ist schwierig, etwas gegen durchreisende Täter zu unternehmen“, erklärt er. „Diese Leute halten sich nicht an unsere Gesetze und verschwinden mit ihren LKWs oft genauso schnell, wie sie gekommen sind.“ Besonders ärgerlich sei, dass die Täter häufig ungeschoren davonkommen, weil es an effektiven Maßnahmen fehle. Für die Zukunft hofft Michael Birk auf einen Kurswechsel – in der Politik wie auch in der öffentlichen Wahrnehmung: „Es kann nicht sein, dass vor unseren Augen ständig Straftaten begangen und unsere Gewässer leergefischt werden und kaum jemand etwas dagegen unternimmt. Wir brauchen endlich ernsthafte Bemühungen, um diese Wilderei zu stoppen.“
Es geht um kulturelles Erbe
Solange wollen die Fischervereine auf der Baar wachsam sein. Doch ohne eine breite Unterstützung seitens Behörden und Gesellschaft, so Birk, werde der Kampf gegen die Fischwilderei ein Kampf gegen Windmühlen bleiben. „Es geht hier nicht nur um die Fische“, betont er, „es geht um unser kulturelles Erbe und den Schutz unserer natürlichen Ressourcen.“
Strafmaß
Schwarzangeln
Schwarzangeln ist eine Straftat, keine Ordnungswidrigkeit. Wer angeln will, benötigt einen staatlichen Fischereischein, den die Fischereibehörde nach einer Prüfung ausstellt. Zusätzlich ist ein Erlaubnisschein für das Gewässer erforderlich, in dem man angeln will. Diesen erhält man beim Besitzer des Fischereirechts für das betreffende Gewässer. Ohne Vorlage eines Fischereischeins darf kein Erlaubnisschein ausgestellt werden. Vor Ort sind Kontrolleure unterwegs, die darauf achten, dass niemand ohne diese beiden Bescheinigungen angelt. Unwissenheit schützt auch in diesem Fall nicht vor Strafe, die in § 293 des Strafgesetzbuchs (StGB) Fischwilderei geregelt ist: Wer unter Verletzung fremden Fischereirechts (…) fischt (…), wird mit einer Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.