Diese Reifen wurden auf dem Parkplatz zwischen Schömberg und Bad Liebenzell auf der Höhe der ersten Einfahrt nach Schwarzenberg illegal abgelegt. Inzwischen holten die motorisierten Straßenwärter des Landkreises Calw die Reifen ab und entsorgten sie als wilden Müll. Foto: Wolfgang Krokauer

Der Parkplatz an der Straße zwischen Schömberg und Bad Liebenzell wurde wieder als wilde Müllkippe genutzt. Erneut wurden Reifen abgelegt. Wer ist für die Entsorgung verantwortlich?

Der Parkplatz an der Straße zwischen Schömberg und Bad Liebenzell in Höhe der ersten Einfahrt nach Schwarzenberg gehört dem Landkreis Calw, so Mara Müssle, Pressesprecherin des Landratsamtes Calw.

 

Der Parkplatz ist Teil der alten Straße zwischen Schömberg und Bad Liebenzell, sagte Stefanie Stocker, Pressesprecherin der Gemeinde Schömberg.

Der Landkreis und der Forst lagerten dort Material, das sie für den Bau von Wegen und das Ausbessern von Straßen benötigten, erklärte Stocker.

Auch die Gemeinde Schömberg nutzte den Platz bereits, nachdem das Landratsamt dies genehmigt hatte.

Immer wieder Fälle von wildem Müll

Stocker bedauerte, dass es an dieser Stelle immer wieder Müllablagerungen und Langzeitparken von Campern gebe. Wer dort aber nur kurz parke, brauche nichts zu befürchten.

Es war nicht das erste Mal, dass auf dem Parkplatz zwischen Schömberg und Bad Liebenzell Reifen illegal abgelegt wurden. Auf dem Bild sind Reifen, eine Schublade und eine Glasflasche zu sehen, die dort im vergangenen Jahr „entsorgt“ wurden. Foto: Wolfgang Krokauer

Jetzt ist es wieder zu einer Müllablagerung gekommen. Reifen wurden illegal entsorgt. Die motorisierten Straßenwärter des Landkreises Calw hätten am Donnerstag die Reifen abgeholt und als wilden Müll entsorgt, teilte Müssle mit.

Wer Müll in der Landschaft entsorge, begehe eine Ordnungswidrigkeit, teilte Stocker bei einer anderen Gelegenheit mit, als es ebenfalls um dieses Thema ging.

Mitunter sogar eine Straftat

Wenn die illegal entsorgten Abfälle sogar geeignet seien, ein Gewässer, die Luft oder den Boden zu verunreinigen oder sonst nachteilig zu verändern, einen Bestand von Tieren oder Pflanzen zu gefährden, sei sogar eine Straftat gegeben, so Müssle.

Bis 100.000 Euro Strafe möglich

Wer beim Ablegen von wildem Müll erwischt wird, für den wird es unter Umständen ziemlich teuer. Laut dem in Baden-Württemberg geltenden Bußgeldkatalog Umwelt reicht die Spanne der möglichen Strafen von fünf bis 100.000 Euro.

Bei scharfkantigen, ätzenden und schneidenden Gegenständen wie zum Beispiel Glasflaschen, Glasscherben, rostigen Nägeln, Blech- und Eisenresten werden mindestens 100 und höchstens 800 Euro Strafe fällig.

Bei Altreifen kommt es auf die Menge an. Bis fünf Reifen reicht die Spanne der Strafen von 100 bis 500 Euro. Bei größeren Mengen fängt es bei 200 Euro an und kann bis zu 3000 Euro reichen.

Bei Verstößen im Zusammenhang mit Altölen ist möglicherweise eine Strafe von bis zu 100.000 Euro möglich.