Jetzt sieht es beim Waldspielplatz in Bergfelden wieder idyllisch aus – vor ein paar Tagen war das noch ganz anders. Foto: Schneider

Einen kuriosen Fund hat ein Bürger am Waldspielplatz von Bergfelden gemacht. Kommt nun eine Kameraüberwachung, um künftige Täter überführen zu können?

Die Sonne scheint warm vom blauen Himmel auf die grüne Wiese herab, auf der mehre Wipptiere, ein Klettergerüst, Schaukeln, Rutsche und Seilbahn stehen.

 

Letztere wird gerade von zwei Kindern unter begeisterten Freuden-Rufen genutzt. Und am Rande des Bergfelder Waldspielplatzes befindet sich auch eine Grillstelle, von vier Bänken umfasst, dahinter die kleine Schutzhütte mit Tisch und Bank. „Bürger für Bergfelden 2018“ ist auf einem Schild eingraviert. Und: „...haltet’s in Ehren!“ Das hat in der letzten Februarwoche jemand aber definitiv nicht gemacht.

Autofeder und Alcopop

„Rings um die Feuerstelle und dem nahegelegenen Biotop kann man die Spuren und Hinterlassenschaften finden“, schrieb ein Nutzer kürzlich in die Facebook-Gruppe „News Sulz a.N. und Umgebung“. Und führt weiter aus: „In der Schutzhütte liegen zwei Bremsscheiben, Bremsbacken und eine Autofeder. “

Auf den entsprechenden Fotos sind auch mehrere Glasflaschen mit Rückständen von Alcopops, also alkohol- und zuckerhaltigen Mischgetränken, zu sehen. Neben Feuerstelle und Schutzhütte befindet sich ein Weiher, umsäumt von Lärchen und Eichen.

Ölkanister im Biotop

In der Mitte steht dicht gedrängt das Röhricht, eine hölzerne Infotafel erläutert: „Der Weiher ist Biotop verschiedener Pflanzen und Tiere. Der Weiher stellt ein wertvolles Laichgewässer für Amphibien wie Erdkröte, Grasfrosch und Bergmolch dar.“

Und auch dazu gibt es Fotos und die bittere Bemerkung: „Gleichzeitig hat jemand einen Ölkanister in das nebenanliegende Biotop geworfen.“ Die Kommentare unter dem Post zeugen von Fassungslosigkeit. „Was für verantwortungslose Volldeppen“, heißt es. Oder: „Asoziales Pack“.

Platz ordnungsgemäß verlassen

Ein anderer nimmt die skurrilen Hinterlassenschaften mit Humor: „Gehst du zur Party – vergiss deine Bremsscheiben und Ölkanister nicht.“ Ein Nutzer stellt klar: „Ich finde Datenschutz sehr wichtig. Aber an solchen Stellen sollte man überlegen, ob nicht wenigstens mit Wildkameras die Orte überwacht werden.“ Wenn die Sauereien aufhöre, könne man die Überwachung wieder einstellen, findet er.

„Leider geschieht es hin und wieder, dass die öffentlichen Grillplätze ohne Anmeldung genutzt und nicht ordnungsgemäß verlassen werden. Auch Sachbeschädigungen sind in den vergangenen Jahren bereits vorgekommen“, gibt Sabrina Glöckler, Leiterin der Bürgerdienste, einen Überblick.

Ordnungsdienst kontrolliert

Und was passiert in solch einem Fall? „Sobald wir Hinweise auf die Täter erhalten – etwa Kennzeichen, können wir die Täter ermitteln“, erklärt sie. Bei Sachbeschädigungen an Einrichtungen der Stadt ermittele dann die Polizei.

In den Sommermonaten werde ein Teil der Grillstellen aber auch häufiger vom Ordnungsdienst frequentiert.  Und wie sieht es mit einer möglichen Video-Überwachung per Kamera aus?

Kaum kriminelle Absichten

Die Überwachung von öffentlichen Plätzen oder Straßen sei in der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) geregelt, erläutert Glöckler. Zwar seien die Eingriffsmöglichkeiten gelockert worden, dennoch müssten diverse Aspekte abgewogen werden.

„Zum Einen muss sie verhältnismäßig sein, da das Recht auf informationelle Selbstbestimmung für alle Nutzer dieses Platzes eingeschränkt wird und nur sehr wenige Personen diesen in krimineller Absicht nutzen“, geht sie auf die Situation ein.

Kostspielige Anforderungen

Auch gelten für die Anbringung von Überwachungskameras sowie die Übertragung und Speicherung der Daten strenge technische und rechtliche Anforderungen. Es müsse sichergestellt werden, dass die Kamera nicht entfernt und Daten entwendet werden können.

„Es ist teures Equipment zu beschaffen, das vandalismussicher angebracht und im Außenbereich mit Strom versorgt werden muss“, spricht sie die daraus folgenden Konsequenzen an. Natürlich müssten die Daten gegen Zugriffe geschützt sein.

„Wildkameras erfüllen diese Voraussetzungen regelmäßig nicht.“ Vor diesem Hintergrund sei der Einsatz von Kameras – insbesondere handelsüblicher Wildkameras – kein kurzfristig oder unkompliziert umsetzbares Mittel. Und: „Ob eine Videoüberwachung im konkreten Fall überhaupt zulässig und geeignet ist, bedarf einer sorgfältigen Einzelfallprüfung unter Einbindung des zuständigen Datenschutzbeauftragten.“