Ein Wildberger stand in Nagold vor Gericht, weil er zweimal ohne Führerschein gefahren ist. Der Mann sitzt bereits in Haft – die sollte eigentlich an Weihnachten enden.
Eigentlich sollte ein 31-jähriger Wildberger an Weihnachten aus der Haft, die er wegen Beihilfe zum Drogenhandel absitzt, entlassen werden. Daraus wird nun nichts.
Im Mai 2025 wurde er erwischt, als er um halb eins in der Nacht ohne Führerschein mit dem Auto unterwegs war. Als er von McDonalds in Nagold nach Gündringen unterwegs war, geriet er in eine allgemeine Verkehrskontrolle. Seinen Führerschein hatte er bereits Jahre vorher verloren, wegen der „Neigung zur Rauschmittelsucht“, wie es in der damaligen Begründung hieß.
Gegenüber der Polizistin behauptete er, seinen Führerschein vergessen zu haben. Diese konnte nicht direkt nachprüfen, ob er eine Fahrerlaubnis hatte und ließ ihn weiterfahren. Also fuhr er zweimal ohne Führerschein – bis zur Kontrolle und von dort wieder weg.
Nach Haft kann er an alte Arbeitsstelle zurückkehren
Der Mann gab die Tat vor Gericht zu. Auf die Frage des Richters: „Was hat Sie veranlasst, zu fahren?“ zuckte er allerdings nur mit den Achseln.
Der Angeklagte und sein Anwalt betonten, dass der Mann in stabilen Verhältnissen lebe und in diese zurückkehren könnte. Er habe eine Familie und sein Arbeitgeber hat ihm bereits zugesagt, dass er nach der Haft wieder bei ihm anfangen kann. Wie er zur Arbeit komme, wollte der Richter wissen. Der Angeklagte schilderte die sehr gute Verbindung mit dem ÖPNV. „Das ist Musik in meinen Ohren“, meinte der Richter.
Allerdings: Es war nicht das erste Mal, dass der Mann ohne Führerschein fuhr. Im Juni war er schon einmal deshalb verurteilt worden. Auch sei er aus einem „lapidaren Grund“ gefahren – es lag kein Notfall vor. Deshalb beantragte der Staatsanwalt drei Monate Haft – ohne Bewährung.
Positiv ins Feld geführt wurde das Geständnis, dass es nur eine kurze Strecke war und der Mann stabile Lebensumstände habe. Auch habe er seine Drogensucht behandelt. Der Verteidiger führte ins Feld, dass sein Mandant aus seinen Fehlern gelernt habe. Er hätte gern eine Geldstrafe für ihn erwirkt.
Am Ende wurde der Angeklagte emotional. In seinem Schlusswort flossen Tränen. „Es war falsch, was ich gemacht habe“, sagte er. Und: „Ich will einfach wieder heim.“
„Antrag ist ein absolutes Weihnachtsangebot“
Der Richter folgte dennoch dem Antrag des Staatsanwalts. „Das waren mehrere Fahrten“, ist er sich sicher. Außerdem erklärte er, der Antrag des Staatsanwalts sei ein „absolutes Weihnachtsangebot.“ Bei guter Führung könne der Angeklagte nach zwei Dritteln der Haftzeit, also Ende Februar entlassen werden, wie es schon bei seiner derzeitigen Strafe geplant war. Nach der Haft könne er auf Bewährung ins neue Jahr starten – wieder in seinem alten Beruf und in stabilen Verhältnissen.