Vor allem in den Sommermonaten kontrolliert der Vollzugsdienst in Wildberg schwerpunktmäßig

Vor allem in den Sommermonaten kontrolliert der Vollzugsdienst in Wildberg schwerpunktmäßig an den elf öffentlichen Grillplätzen.

Wildberg (jg). Für diese Kontrollen braucht es eine ausdrückliche Regelung in der örtlichen Polizeiverordnung, "um so den Beschäftigten die nicht immer leichte Aufgabe der Kontrollen rechtssicherer zu gestalten", erklärt die Vorlage zur Gemeinderatssitzung. Daher wird die Verordnung nun entsprechend ergänzt – mit Zustimmung des gesamten Gremiums. Tagsüber stehen die Grillplätze der Allgemeinheit ohne Anmietung zur Verfügung. Ab 20 Uhr fällt eine Kaution an. Auch ein Nutzungsvertrag muss hierfür abgeschlossen werden. "Die Regelung hat sich insofern bewährt", heißt es in der Vorlage, "dass weniger Sachbeschädigungen zu verzeichnen sind".