Private Eigentümer informierten sich, welche Möglichkeiten ihnen das Sanierungsgebiet bei Modernisierungen oder einem Abriss eröffnet.Foto: Geisel Foto: Schwarzwälder Bote

Sanierungsgebiet: Stadt Wildberg und Kommunalentwicklung informieren in Sulz über Möglichkeiten für private Eigentümer

Wie private Hauseigentümer vom Sanierungsgebiet profitieren können, erläuterten die Stadt Wildberg und die Kommunalentwicklung bei einer Informationsveranstaltung im Rathaus in Sulz am Eck.

Wildberg-Sulz. Das Sanierungsgebiet Sulz am Eck ist l noch bis Ende April 2022 bewilligt, eine Verlängerung bis 2024 ist aber bereits beantragt. Es lohnt sich also noch immer für Privatpersonen, über eine Sanierung oder einen Abbruch nachzudenken, wie Manuela Bader von der Kommunalentwicklung erklärte. Der Förderrahmen liegt bei fast 4,3 Millionen Euro, was einer Finanzhilfe von beinahe 2,6 Millionen Euro entspricht. Die Stadt hat sich einige Ziele für die Entwicklung des Ortskerns gesetzt, und vieles konnte bereits umgesetzt werden. Dazu gehören auch 24 private Modernisierungsmaßnahmen sowie sieben private Abbruchmaßnahmen.

Knapp 20 Personen waren gekommen, um sich genauer über die Möglichkeiten privater Eigentümer zu informieren. Manuela Bader erklärte das Vorgehen, das "kein Hexenwerk" sei und nur wenige Formalitäten erfordere. Interessierte müssten also keine Angst vor einem komplizierten Verfahren haben. Sie riet, das persönliche Gespräch zu suchen, um individuell beraten zu können. Von Seiten der Stadt ist Anton Lutze der Ansprechpartner.

Erste Voraussetzung für eine Förderung, so Manuela Bader weiter: Das Grundstück oder Gebäude muss innerhalb des Sanierungsgebietes liegen. Das geplante Vorhaben muss den Sanierungszielen entsprechen und ortsbildgerecht durchgeführt werden. Es können zudem nur Maßnahmen gefördert werden, für die vor Beginn eine Modernisierungsvereinbarung oder ein städtebaulicher Vertrag geschlossen wurde.

Förderfähig sind haustechnische Verbesserungen wie eine Heizungserneuerung, wohntechnische Verbesserungen wie die Verbesserung von Grundrissen und bautechnische Verbesserungen wie Dachdämmungen. Nicht gefördert werden Schönheitsreparaturen und Unterhaltungsarbeiten.

Ist aus städtebaulichen Gründen ein Abriss erforderlich oder kann ein Gebäude nicht wirtschaftlich saniert werden, ist auch der Abriss förderfähig. Ebenso ist ein Rückbau von Nebengebäuden wie Schuppen denkbar.

Für Modernisierungen winkt ein Zuschuss in Höhe von 25 Prozent. Die Neuschaffung von Wohnraum im Bestand oder durch Aufstockung eines Gebäudes wird mit 25 Prozent, maximal bis zu 40 000 Euro pro Wohneinheit, gefördert. Abbruchmaßnahmen mit Neubebauung werden ebenfalls mit 25 Prozent bezuschusst. Der verbleibende Eigenanteil kann zudem von der Einkommenssteuer abgesetzt werden.

Wer davon profitieren möchte, führte Manuela Bader weiter aus, vereinbart zunächst einen unverbindlichen Beratungstermin mit der Stadt. Dann wird die geplante Maßnahme abgestimmt. Es werden Angebote eingeholt und eine Kostenschätzung eingereicht. Nach Unterzeichnung der Modernisierungsvereinbarung, kann es mit der Umsetzung losgehen. Dann wird der Zuschuss ausgezahlt. Die Stadt nimmt die Maßnahme schließlich ab, und die Eigentümer erhalten eine Schlusszahlung sowie eine Steuerbescheinigung, sobald das Projekt abgeschlossen ist.

Im Anschluss hatten die Zuhörer noch die Gelegenheit, Fragen an Manuela Bader, Anton Lutze und Arthur Sadlers, Leiter des Fachbereichs Planen und Bauen, zu richten und ein Einzelgespräch wahrzunehmen. Viele Fragen schienen jedoch nicht offen zu sein. Ein Bürger fragte noch mal detaillierter wegen der Modalitäten bei einem Abriss nach. Außerdem interessierte, was es mit dem Vorkaufsrecht der Stadt auf sich hat.

Die Stadt könne dieses, wenn ein Grundstück oder Gebäude verkauft wird, ausüben, sofern es der Umsetzung der Sanierungsziele nutzen würde, so Sadlers. Bürger müssten sich hier aber keine Sorgen machen und sollten bei konkreten Verkaufsvorhaben einfach vorab auf die Stadt zukommen. Wie Anton Lutze beipflichtete, werde das Vorkaufsrecht aber nur sehr selten ausgeübt.