Friedhof in Wildberg. Foto: sb

Gremium gibt grünes Licht.  Neue Bestattungsformen werden berücksichtigt.

Wildberg-Sulz - Die Neufassung der Wildberger Friedhofssatzung beschäftigt derzeit die Ortschaftsräte in den Stadtteilen – und wurde in dieser Woche auch im Sulzer Rathaus diskutiert. Wie Ortsvorsteher Eberhard Fiedler in der jüngsten Sitzung anmerkte, müssten die im vergangenen Jahr beschlossenen Bestattungsformen, wie Rasengrabfelder und Urnenstelen, jetzt in der Friedhofssatzung verankert werden.

 

Die gilt in der Fassung von 2004 für alle Wildberger Stadtteile, wobei auch Neuerungen aus dem novellierten Bestattungsgesetz in die neue Satzung aufgenommen werden – ebenso Handlungsempfehlungen, nach denen auf Friedhöfen keine Produkte aus ausbeuterischer Kinderarbeit aufgestellt oder verarbeitet werden sollen. "Wir orientieren uns da an der Mustersatzung des Gemeindetags", erläuterte Fiedler. Er machte aber auch deutlich, dass man anschließend die Friedhofsgebühren neu kalkulieren müsse, "damit wir die neuen Bestattungsformen anbieten können".

Schwierig seien Regeln aufzustellen

Wie Eberhard Fiedler als Wildberger Kämmerer weiß, sind Friedhöfe immer Zuschussbetriebe. "Wenn man da eine Kostendeckung von 50 Prozent erreicht, gehört man zu den Guten", so Fiedler. Wie der Ortsvorsteher ebenfalls erklärte, sei es ganz schwer, auf den Friedhöfen Regeln durchzusetzen, weil da immer auch Emotionen im Spiel seien. Und so wurde in den vergangenen Jahren auch nur einmal ein Grabstein entfernt, der den Spielregeln nicht entsprach.

Einstimmig gab der Ortschaftsrat schließlich grünes Licht für den Satzungsentwurfs.